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1. Mose - Kapitel 21

Die Geburt Isaaks

1 Und der HERR suchte Sarah heim, wie er verheißen hatte, und der HERR tat an Sarah, wie er geredet hatte. (1. Mose 18.10) 2 Und Sarah empfing und gebar dem Abraham einen Sohn in seinem Alter, zur bestimmten Zeit, wie ihm Gott versprochen hatte. (Hebräer 11.11) 3 Und Abraham nannte seinen Sohn, der ihm geboren ward, den ihm Sarah gebar, Isaak. (1. Mose 17.19) 4 Und Abraham beschnitt Isaak, seinen Sohn, da er acht Tage alt war, wie ihm Gott geboten hatte. (1. Mose 17.11-12) 5 Hundert Jahre war Abraham alt, da ihm sein Sohn Isaak geboren ward. (1. Mose 17.17) (Römer 4.19) 6 Und Sarah sprach: Gott hat mir ein Lachen bereitet; wer es hören wird, der wird meiner lachen! (1. Mose 18.12) 7 Und sie sprach: Wer verkündigt das dem Abraham, daß Sarah Kinder säugt, daß ich ihm in seinem Alter einen Sohn geboren habe? 8 Und das Kind wuchs und ward entwöhnt. Und Abraham machte ein großes Mahl des Tages, da Isaak entwöhnt ward.

Die Austreibung Hagars und Ismaels

9 Und Sarah sah, daß der Sohn der Hagar, der ägyptischen Magd, den sie dem Abraham geboren hatte, Mutwillen trieb. 10 Da sprach sie zu Abraham: Treibe diese Magd mit ihrem Sohne aus; denn der Sohn dieser Magd soll nicht erben mit meinem Sohn Isaak! (Galater 4.30) 11 Dieses Wort mißfiel Abraham sehr um seines Sohnes willen. 12 Aber Gott sprach zu Abraham: Es soll dir das nicht mißfallen! Höre auf alles, was Sarah dir sagt wegen des Knaben und deiner Magd; denn in Isaak soll dir ein Same berufen werden. (Römer 9.7-8) (Hebräer 11.18) 13 Doch ich will auch den Sohn der Magd zum Volke machen, weil er deines Samens ist. (1. Mose 17.20) 14 Da stand Abraham am Morgen frühe auf und nahm Brot und einen Schlauch voll Wasser, gab es Hagar und legte es auf ihre Schulter; er gab ihr auch den Knaben und schickte sie fort. Sie ging und irrte in der Wüste Beer-Seba umher. 15 Da nun das Wasser im Schlauch ausgegangen war, warf sie den Knaben unter einen Strauch, 16 ging hin und setzte sich gegenüber, einen Bogenschuß weit entfernt; denn sie sprach: Ich kann nicht sehen des Knaben Sterben! Und sie saß ihm gegenüber, erhob ihre Stimme und weinte. 17 Da erhörte Gott die Stimme des Knaben, und der Engel Gottes rief der Hagar vom Himmel her und sprach zu ihr: Was ist dir, Hagar? Fürchte dich nicht, denn Gott hat erhört die Stimme des Knaben, da, wo er liegt. 18 Steh auf, nimm den Knaben und fasse ihn mit deiner Hand, denn ich will ihn zu einem großen Volke machen! 19 Und Gott öffnete ihr die Augen, daß sie einen Wasserbrunnen sah. Da ging sie hin und füllte den Schlauch mit Wasser und tränkte den Knaben. 20 Und Gott war mit dem Knaben; der wuchs und wohnte in der Wüste und ward ein Bogenschütze. 21 Und er wohnte in der Wüste Paran, und seine Mutter nahm ihm ein Weib aus Ägypten. (1. Mose 16.3)

Der Bund Abrahams mit Abimelech in Beerscheba

22 Zu derselben Zeit redete Abimelech und sein Feldhauptmann Pichol mit Abraham und sprach: Gott ist mit dir in allem, was du tust. (1. Mose 26.26) 23 So schwöre mir nun hier bei Gott, daß du weder an mir, noch an meinen Kindern, noch an meinen Kindeskindern treulos handeln, sondern die Freundschaft, die ich dir bewiesen habe, auch an mir beweisen willst und an dem Lande, darinnen du ein Fremdling bist. (1. Mose 20.15) 24 Da sprach Abraham: Ich will schwören! 25 Und Abraham rechtete mit Abimelech um des Wasserbrunnens willen, den Abimelechs Knechte mit Gewalt genommen hatten. (1. Mose 26.15) (1. Mose 26.18) 26 Da antwortete Abimelech: Ich weiß nichts davon; wer hat das getan? Du hast mir gar nichts angezeigt, und ich habe auch nichts davon gehört bis auf diesen Tag! 27 Da nahm Abraham Schafe und Rinder und gab sie Abimelech, und sie machten beide einen Bund miteinander. 28 Und Abraham stellte sieben Lämmer besonders. 29 Da sprach Abimelech zu Abraham: Was sollen die sieben Lämmer hier, die du besonders gestellt hast? 30 Er antwortete: Du sollst sieben Lämmer von meiner Hand nehmen, damit sie mir zum Zeugnis seien, daß ich diesen Brunnen gegraben habe! 31 Daher wird der Ort Beer-Seba genannt, weil sie beide daselbst einander geschworen haben. (1. Mose 26.33) 32 Als sie aber den Bund zu Beer-Seba geschlossen, machten sich Abimelech und Pichol, sein Feldhauptmann, auf und zogen wieder in der Philister Land. 33 Abraham aber pflanzte eine Tamariske zu Beer-Seba und rief daselbst den Namen des HERRN, des ewigen Gottes, an. (1. Mose 12.8) (Jesaja 40.28) (Römer 16.26) 34 Und Abraham hielt sich lange Zeit als Fremdling im Lande der Philister auf.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.