zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 21

Die Geburt Isaaks

1 Und der HERR suchte Sarah heim, wie er verheißen hatte, und der HERR tat an Sarah, wie er geredet hatte. (1. Mose 18.10) 2 Und Sarah empfing und gebar dem Abraham einen Sohn in seinem Alter, zur bestimmten Zeit, wie ihm Gott versprochen hatte. (Hebräer 11.11) 3 Und Abraham nannte seinen Sohn, der ihm geboren ward, den ihm Sarah gebar, Isaak. (1. Mose 17.19) 4 Und Abraham beschnitt Isaak, seinen Sohn, da er acht Tage alt war, wie ihm Gott geboten hatte. (1. Mose 17.11-12) 5 Hundert Jahre war Abraham alt, da ihm sein Sohn Isaak geboren ward. (1. Mose 17.17) (Römer 4.19) 6 Und Sarah sprach: Gott hat mir ein Lachen bereitet; wer es hören wird, der wird meiner lachen! (1. Mose 18.12) 7 Und sie sprach: Wer verkündigt das dem Abraham, daß Sarah Kinder säugt, daß ich ihm in seinem Alter einen Sohn geboren habe? 8 Und das Kind wuchs und ward entwöhnt. Und Abraham machte ein großes Mahl des Tages, da Isaak entwöhnt ward.

Die Austreibung Hagars und Ismaels

9 Und Sarah sah, daß der Sohn der Hagar, der ägyptischen Magd, den sie dem Abraham geboren hatte, Mutwillen trieb. 10 Da sprach sie zu Abraham: Treibe diese Magd mit ihrem Sohne aus; denn der Sohn dieser Magd soll nicht erben mit meinem Sohn Isaak! (Galater 4.30) 11 Dieses Wort mißfiel Abraham sehr um seines Sohnes willen. 12 Aber Gott sprach zu Abraham: Es soll dir das nicht mißfallen! Höre auf alles, was Sarah dir sagt wegen des Knaben und deiner Magd; denn in Isaak soll dir ein Same berufen werden. (Römer 9.7-8) (Hebräer 11.18) 13 Doch ich will auch den Sohn der Magd zum Volke machen, weil er deines Samens ist. (1. Mose 17.20) 14 Da stand Abraham am Morgen frühe auf und nahm Brot und einen Schlauch voll Wasser, gab es Hagar und legte es auf ihre Schulter; er gab ihr auch den Knaben und schickte sie fort. Sie ging und irrte in der Wüste Beer-Seba umher. 15 Da nun das Wasser im Schlauch ausgegangen war, warf sie den Knaben unter einen Strauch, 16 ging hin und setzte sich gegenüber, einen Bogenschuß weit entfernt; denn sie sprach: Ich kann nicht sehen des Knaben Sterben! Und sie saß ihm gegenüber, erhob ihre Stimme und weinte. 17 Da erhörte Gott die Stimme des Knaben, und der Engel Gottes rief der Hagar vom Himmel her und sprach zu ihr: Was ist dir, Hagar? Fürchte dich nicht, denn Gott hat erhört die Stimme des Knaben, da, wo er liegt. 18 Steh auf, nimm den Knaben und fasse ihn mit deiner Hand, denn ich will ihn zu einem großen Volke machen! 19 Und Gott öffnete ihr die Augen, daß sie einen Wasserbrunnen sah. Da ging sie hin und füllte den Schlauch mit Wasser und tränkte den Knaben. 20 Und Gott war mit dem Knaben; der wuchs und wohnte in der Wüste und ward ein Bogenschütze. 21 Und er wohnte in der Wüste Paran, und seine Mutter nahm ihm ein Weib aus Ägypten. (1. Mose 16.3)

Der Bund Abrahams mit Abimelech in Beerscheba

22 Zu derselben Zeit redete Abimelech und sein Feldhauptmann Pichol mit Abraham und sprach: Gott ist mit dir in allem, was du tust. (1. Mose 26.26) 23 So schwöre mir nun hier bei Gott, daß du weder an mir, noch an meinen Kindern, noch an meinen Kindeskindern treulos handeln, sondern die Freundschaft, die ich dir bewiesen habe, auch an mir beweisen willst und an dem Lande, darinnen du ein Fremdling bist. (1. Mose 20.15) 24 Da sprach Abraham: Ich will schwören! 25 Und Abraham rechtete mit Abimelech um des Wasserbrunnens willen, den Abimelechs Knechte mit Gewalt genommen hatten. (1. Mose 26.15) (1. Mose 26.18) 26 Da antwortete Abimelech: Ich weiß nichts davon; wer hat das getan? Du hast mir gar nichts angezeigt, und ich habe auch nichts davon gehört bis auf diesen Tag! 27 Da nahm Abraham Schafe und Rinder und gab sie Abimelech, und sie machten beide einen Bund miteinander. 28 Und Abraham stellte sieben Lämmer besonders. 29 Da sprach Abimelech zu Abraham: Was sollen die sieben Lämmer hier, die du besonders gestellt hast? 30 Er antwortete: Du sollst sieben Lämmer von meiner Hand nehmen, damit sie mir zum Zeugnis seien, daß ich diesen Brunnen gegraben habe! 31 Daher wird der Ort Beer-Seba genannt, weil sie beide daselbst einander geschworen haben. (1. Mose 26.33) 32 Als sie aber den Bund zu Beer-Seba geschlossen, machten sich Abimelech und Pichol, sein Feldhauptmann, auf und zogen wieder in der Philister Land. 33 Abraham aber pflanzte eine Tamariske zu Beer-Seba und rief daselbst den Namen des HERRN, des ewigen Gottes, an. (1. Mose 12.8) (Jesaja 40.28) (Römer 16.26) 34 Und Abraham hielt sich lange Zeit als Fremdling im Lande der Philister auf.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.