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1. Mose - Kapitel 20

Abraham und Sarah bei Abimelech

1 Abraham aber zog von dannen in den südlichen Landesteil und wohnte zwischen Kadesch und Schur und war ein Fremdling zu Gerar. (1. Mose 12.9-10) (1. Mose 26.1) 2 Und Abraham sprach von seinem Weibe Sarah: Sie ist meine Schwester. Da ließ Abimelech, der König zu Gerar, Sarah holen. 3 Aber Gott kam des Nachts im Traum zu Abimelech und sprach zu ihm: Siehe da, du bist des Todes um des Weibes willen, das du genommen hast; denn sie ist eines Mannes Eheweib! 4 Abimelech aber hatte sie noch nicht berührt und sprach: Herr, willst du denn auch ein gerechtes Volk umbringen? 5 Hat er nicht zu mir gesagt: «Sie ist meine Schwester?» Und sie hat auch gesagt: «Er ist mein Bruder!» Habe ich doch das mit einfältigem Herzen und unschuldigen Händen getan! 6 Und Gott sprach zu ihm im Traum: Ich weiß, daß du solches mit einfältigem Herzen getan hast; darum habe ich dich auch behütet, daß du nicht wider mich sündigtest, und darum habe ich es dir nicht gestattet, daß du sie berührtest. 7 So gib nun dem Manne sein Weib wieder, denn er ist ein Prophet; und er soll für dich bitten, so wirst du am Leben bleiben; wenn du sie aber nicht zurückgibst, so wisse, daß du gewiß sterben mußt samt allem, was dein ist! (Psalm 105.15) 8 Da stand Abimelech am Morgen frühe auf und rief allen seinen Knechten und sagte ihnen dieses alles vor ihren Ohren; und die Leute fürchteten sich sehr. 9 Und Abimelech rief Abraham und sprach zu ihm: Warum hast du uns das getan, und was habe ich an dir gesündigt, daß du eine so große Sünde auf mich und mein Reich bringen wolltest? Du hast nicht mit mir gehandelt, wie man handeln soll. 10 Und Abimelech fragte Abraham: In welcher Absicht hast du solches getan? 11 Abraham sprach: Weil ich dachte: Es ist gar keine Gottesfurcht an diesem Ort, darum werden sie mich um meines Weibes willen erwürgen. 12 Auch ist sie wahrhaftig meine Schwester; denn sie ist meines Vaters Tochter, aber nicht meiner Mutter Tochter, und sie ist mein Weib geworden. 13 Da mich aber Gott aus meines Vaters Haus führte, sprach ich zu ihr: Das mußt du mir zuliebe tun, daß du überall, wo wir hinkommen, von mir sagest: Er ist mein Bruder! 14 Da nahm Abimelech Schafe und Rinder, Knechte und Mägde und schenkte sie Abraham und gab ihm sein Weib Sarah zurück. 15 Und Abimelech sprach: Siehe da, mein Land steht dir offen; wo es dir gefällt, da laß dich nieder! 16 Aber zu Sarah sprach er: Siehe da, ich gebe deinem Bruder tausend Silberlinge; siehe da, das soll dir eine Decke der Augen sein für alles, was mit dir vorgegangen ist, und damit du in jeder Weise gerechtfertigst seist! 17 Abraham aber legte Fürbitte ein bei Gott. Da heilte Gott Abimelech und sein Weib und seine Mägde, daß sie gebaren. 18 Denn der HERR hatte zuvor jeden Mutterleib im Hause Abimelechs fest verschlossen, um Sarahs, des Weibes Abrahams willen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.