zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 15

Gott verheißt Abram einen Sohn und schließt einen Bund mit ihm

1 Nach diesen Geschichten begab es sich, daß des HERRN Wort an Abram in einem Gesicht also erging: Fürchte dich nicht, Abram, ich bin dein Schild; dein Lohn ist sehr groß! (Psalm 3.4) (Psalm 84.12) (Psalm 119.114) 2 Abram aber sprach: O Herr, HERR, was willst du mir geben, da ich doch kinderlos dahingehe, Erbe meines Hauses aber dieser Elieser von Damaskus ist? 3 Und Abram sprach weiter: Siehe, du hast mir keinen Samen gegeben, und siehe, ein Knecht, der in meinem Hause geboren ist, soll mein Erbe sein! 4 Aber des HERRN Wort geschah zu ihm: Dieser soll nicht dein Erbe sein, sondern der von dir selbst kommen wird, der soll dein Erbe sein! 5 Und er führte ihn hinaus und sprach: Siehe doch gen Himmel und zähle die Sterne, wenn du sie zählen kannst! Und er sprach zu ihm: Also soll dein Same werden! (1. Mose 22.17) (2. Mose 32.13) (5. Mose 1.10) 6 Und Abram glaubte dem HERRN, und das rechnete er ihm zur Gerechtigkeit. (Römer 4.3-5) (Römer 4.18-22) (Jakobus 2.23) 7 Und er sprach zu ihm: Ich bin der HERR, der ich dich von Ur in Chaldäa ausgeführt habe, daß ich dir dieses Land erblich zu besitzen gebe. (1. Mose 11.31) 8 Abram aber sprach: Herr, HERR, wobei soll ich merken, daß ich es erblich besitzen werde? (2. Könige 20.8) (Lukas 1.18) 9 Und er sprach zu ihm: Bringe mir eine dreijährige Kuh und eine dreijährige Ziege und einen dreijährigen Widder und eine Turteltaube und eine junge Taube. 10 Und er brachte solches alles und zerteilte es mitten voneinander, und legte einen Teil dem andern gegenüber. Aber die Vögel zerteilte er nicht. (Jeremia 34.18-19) 11 Und es fielen Raubvögel über die Opfer her; aber Abram verscheuchte sie. 12 Da nun die Sonne anfing sich zu neigen, fiel ein tiefer Schlaf auf Abram, und siehe, Schrecken und große Finsternis überfielen ihn. (Hiob 4.13-14) 13 Da ward zu Abram gesagt: Du sollst für gewiß wissen, daß dein Same fremd sein wird in einem Lande, das nicht ihm gehört; und daselbst wird man sie zu dienen zwingen und demütigen vierhundert Jahre lang. (2. Mose 12.40) (Apostelgeschichte 7.6) 14 Aber auch das Volk, dem sie dienen müssen, will ich richten; darnach sollen sie mit großer Habe ausziehen. (2. Mose 3.21-22) 15 Und du sollst in Frieden zu deinen Vätern hinfahren und in gutem Alter begraben werden. 16 Sie aber sollen im vierten Geschlechte wieder hierherkommen; denn das Maß der Sünden der Amoriter ist noch nicht voll. 17 Als nun die Sonne untergegangen und es finster geworden war, siehe, da rauchte ein Ofen, und eine Feuerfackel fuhr zwischen den Stücken hin. 18 An dem Tage machte der HERR einen Bund mit Abram und sprach: Deinem Samen habe ich dieses Land gegeben, vom Fluß Ägyptens bis an den großen Strom, den Euphrat: (1. Mose 12.7) 19 die Keniter, die Kenisiter, die Kadmoniter, (1. Mose 10.15-18) 20 die Hetiter, die Pheresiter, die Rephaiter, (4. Mose 13.33) 21 die Amoriter, die Kanaaniter, die Girgasiter und die Jebusiter.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, Veruntreuung und bei Verdacht auf Ehebruch

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie alle Aussätzigen und alle Flüssigen und alle wegen einer Leiche Verunreinigten aus dem Lager hinaustun; (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 sowohl Mann als Weib sollt ihr hinaustun, vor das Lager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre Lager verunreinigen, in deren Mitte ich wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie vor das Lager hinaus; so wie Jehova zu Mose geredet hatte, also taten die Kinder Israel. 5 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 6 Rede zu den Kindern Israel: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine von allen Sünden der Menschen tun, so daß sie eine Untreue gegen Jehova begehen, und selbige Seele sich verschuldet, (3. Mose 5.21) 7 so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Täter soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll das Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an welchem er sich verschuldet hat. 8 Und wenn der Mann keinen Blutsverwandten hat, um diesem die Schuld zu erstatten, so soll die Schuld, welche Jehova erstattet wird, dem Priester gehören außer dem Widder der Versöhnung, womit man Sühnung für ihn tut. - 9 Und jedes Hebopfer von allen heiligen Dingen der Kinder Israel, welche sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören. (4. Mose 18.8) 10 Ja, ihm sollen eines jeden heilige Dinge gehören; was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören. 11 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 12 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib ausschweift und Untreue gegen ihn begeht, 13 und ein Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es ist verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im geheimen verunreinigt, und es ist kein Zeuge gegen sie, und sie ist nicht ertappt worden; 14 und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich verunreinigt; oder der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, und sie hat sich nicht verunreinigt: 15 so soll der Mann sein Weib zu dem Priester bringen und ihre Opfergabe ihrethalben bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedächtnisses, welches Ungerechtigkeit ins Gedächtnis bringt. 16 Und der Priester soll sie herzunahen lassen und sie vor Jehova stellen. 17 Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem irdenen Gefäße; und der Priester nehme von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung ist, und tue ihn in das Wasser. (2. Mose 30.18) 18 Und der Priester stelle das Weib vor Jehova und entblöße das Haupt des Weibes, und lege auf ihre Hände das Speisopfer des Gedächtnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein. 19 Und der Priester soll sie beschwören und zu dem Weibe sagen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat, und wenn du, unter deinem Manne seiend, nicht ausgeschweift bist in Unreinigkeit, so bleibe unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit; 20 wenn du aber, unter deinem Manne seiend, ausgeschweift bist und dich verunreinigt hast, und ein Mann bei dir gelegen hat außer deinem Manne, - 21 und zwar soll der Priester das Weib beschwören mit dem Schwure des Fluches, und der Priester soll zu dem Weibe sagen -: So mache dich Jehova zum Fluche und zum Schwure in der Mitte deines Volkes, indem Jehova deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen mache, 22 und es komme dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch schwellen und die Hüfte schwinden zu machen! Und das Weib soll sagen: Amen, Amen! 23 Und der Priester soll diese Flüche in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit auslöschen; 24 und er soll das Weib das fluchbringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das fluchbringende Wasser in sie komme zur Bitterkeit. 25 Und der Priester nehme aus der Hand des Weibes das Speisopfer der Eifersucht und webe das Speisopfer vor Jehova und bringe es zum Altar; 26 und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Gedächtnisteil und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er das Weib das Wasser trinken lassen. 27 Und hat er sie das Wasser trinken lassen, so wird es geschehen, wenn sie sich verunreinigt und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, daß das fluchbringende Wasser in sie kommen wird zur Bitterkeit, und ihr Bauch wird schwellen und ihre Hüfte schwinden; und das Weib wird zum Fluche werden in der Mitte ihres Volkes. 28 Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat und rein ist, so wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen. 29 Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn ein Weib, unter ihrem Manne seiend, ausschweift und sich verunreinigt, 30 oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, und er wird eifersüchtig auf sein Weib, so soll er das Weib vor Jehova stellen, und der Priester soll ihr tun nach diesem, ganzen Gesetz. 31 Und der Mann wird frei sein von Schuld; selbiges Weib aber soll ihre Missetat tragen.