zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 14

Abram rettet Lot

1 Und es begab sich zur Zeit des Königs Amraphel von Sinear, Ariochs, des Königs von Ellasar, Kedor-Laomers, des Königs von Elam, und Tideals, des Königs der Gojim, 2 daß sie kriegeten mit Bera, dem König von Sodom, und mit Birsa, dem König von Gomorra, und mit Sinab, dem König von Adama, und mit Semeber, dem König von Zeboim, und mit dem König von Bela, das ist Zoar. (5. Mose 29.22) 3 Diese vereinigten sich im Tal Siddim, wo jetzt das Salzmeer ist. 4 Sie waren zwölf Jahre lang Kedor-Laomer untertan gewesen, aber im dreizehnten Jahre fielen sie von ihm ab. 5 Darum kamen Kedor-Laomer und die Könige, die es mit ihm hielten, im vierzehnten Jahre und schlugen die Rephaiter zu Astarot-Karnaim, und die Susiter zu Ham und die Emiter in der Ebene Kirjataim; 6 auch die Horiter auf ihrem Gebirge Seir, bis nach El-Paran, welches an der Wüste liegt. 7 Darnach kehrten sie um und kamen zum Brunnen Mischpat, das ist Kadesch, und schlugen das ganze Land der Amalekiter, dazu die Amoriter, die zu Hazezon-Tamar wohnten. 8 Da zogen aus der König von Sodom, der König von Gomorra, der König von Adama, der König von Zeboim und der König von Bela, die Zoar heißt, und rüsteten sich 9 zu streiten im Tal Siddim mit Kedor-Laomer, dem Könige von Elam, und mit Tideal, dem Könige der Gojim, und mit Amraphel, dem König von Sinear, und mit Arioch, dem Könige von Ellasar; vier Könige gegen fünf. 10 Und das Tal Siddim hatte viele Asphaltgruben. Aber die Könige von Sodom und Gomorra flohen und fielen daselbst, und was übrigblieb, floh ins Gebirge. 11 Und jene nahmen alle Habe zu Sodom und Gomorra und alle ihre Nahrung, und machten sich davon. 12 Sie nahmen auch mit sich Lot, Abrams Bruder, und seine Habe (denn er wohnte zu Sodom) und gingen. (1. Mose 13.10-12) 13 Es kam aber ein Entronnener und sagte es Abram, dem Ebräer, der bei den Eichen Mamres, des Amoriters, wohnte, welcher ein Bruder war von Eschkol und Aner; diese waren Abrams Bundesgenossen. 14 Als nun Abram hörte, daß sein Bruderssohn gefangen sei, bewaffnete er seine erprobten Knechte, dreihundertundachtzehn, die in seinem Hause geboren waren, und jagte jenen nach bis gen Dan, 15 verteilte sich und überfiel sie heimlich bei Nacht mit seinen Knechten und schlug sie und verfolgte sie bis gen Hoba, das zur Linken von Damaskus liegt. 16 Und er brachte alle Habe wieder; auch seinen Bruderssohn Lot und dessen Habe, die Weiber und das Volk brachte er wieder.

Melchisedek segnet Abram

17 Als aber Abram von der Schlacht gegen Kedor-Laomer und die Könige, die mit ihm waren, zurückkehrte, ging ihm der König von Sodom entgegen in das Tal Schaveh, welches Königstal genannt wird. 18 Aber Melchisedek, der König von Salem, brachte Brot und Wein herbei. Und er war ein Priester Gottes, des Allerhöchsten. (Psalm 76.3) (Psalm 110.4) (Hebräer 7.1-4) 19 Und er segnete ihn und sprach: Gesegnet sei Abram vom allerhöchsten Gott, dem Besitzer des Himmels und der Erde. 20 Und gelobt sei Gott, der Allerhöchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat! Und Abram gab ihm den Zehnten von allem. 21 Da sprach der König von Sodom zu Abram: Gib mir die Seelen, die Habe behalte für dich! 22 Abram sprach zum König von Sodom: Ich hebe meine Hand auf zu dem HERRN, dem allerhöchsten Gott, dem Besitzer des Himmels und der Erde, 23 daß ich von allem, was dein ist, nicht einen Faden noch Schuhriemen nehmen will, daß du nicht sagest: «Ich habe Abram reich gemacht»; 24 ausgenommen, was die Jünglinge gegessen haben, und den Teil der Männer Aner, Eschkol und Mamre, die mit mir gezogen sind; sie sollen ihren Anteil erhalten.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.