1Und es begab sich zur Zeit des Königs Amraphel von Sinear, Ariochs, des Königs von Ellasar, Kedor-Laomers, des Königs von Elam, und Tideals, des Königs der Gojim,2daß sie kriegeten mit Bera, dem König von Sodom, und mit Birsa, dem König von Gomorra, und mit Sinab, dem König von Adama, und mit Semeber, dem König von Zeboim, und mit dem König von Bela, das ist Zoar.(5. Mose 29.22)3Diese vereinigten sich im Tal Siddim, wo jetzt das Salzmeer ist.4Sie waren zwölf Jahre lang Kedor-Laomer untertan gewesen, aber im dreizehnten Jahre fielen sie von ihm ab.5Darum kamen Kedor-Laomer und die Könige, die es mit ihm hielten, im vierzehnten Jahre und schlugen die Rephaiter zu Astarot-Karnaim, und die Susiter zu Ham und die Emiter in der Ebene Kirjataim;6auch die Horiter auf ihrem Gebirge Seir, bis nach El-Paran, welches an der Wüste liegt.7Darnach kehrten sie um und kamen zum Brunnen Mischpat, das ist Kadesch, und schlugen das ganze Land der Amalekiter, dazu die Amoriter, die zu Hazezon-Tamar wohnten.8Da zogen aus der König von Sodom, der König von Gomorra, der König von Adama, der König von Zeboim und der König von Bela, die Zoar heißt, und rüsteten sich9zu streiten im Tal Siddim mit Kedor-Laomer, dem Könige von Elam, und mit Tideal, dem Könige der Gojim, und mit Amraphel, dem König von Sinear, und mit Arioch, dem Könige von Ellasar; vier Könige gegen fünf.10Und das Tal Siddim hatte viele Asphaltgruben. Aber die Könige von Sodom und Gomorra flohen und fielen daselbst, und was übrigblieb, floh ins Gebirge.11Und jene nahmen alle Habe zu Sodom und Gomorra und alle ihre Nahrung, und machten sich davon.12Sie nahmen auch mit sich Lot, Abrams Bruder, und seine Habe (denn er wohnte zu Sodom) und gingen.(1. Mose 13.10-12)13Es kam aber ein Entronnener und sagte es Abram, dem Ebräer, der bei den Eichen Mamres, des Amoriters, wohnte, welcher ein Bruder war von Eschkol und Aner; diese waren Abrams Bundesgenossen.14Als nun Abram hörte, daß sein Bruderssohn gefangen sei, bewaffnete er seine erprobten Knechte, dreihundertundachtzehn, die in seinem Hause geboren waren, und jagte jenen nach bis gen Dan,15verteilte sich und überfiel sie heimlich bei Nacht mit seinen Knechten und schlug sie und verfolgte sie bis gen Hoba, das zur Linken von Damaskus liegt.16Und er brachte alle Habe wieder; auch seinen Bruderssohn Lot und dessen Habe, die Weiber und das Volk brachte er wieder.
Melchisedek segnet Abram
17Als aber Abram von der Schlacht gegen Kedor-Laomer und die Könige, die mit ihm waren, zurückkehrte, ging ihm der König von Sodom entgegen in das Tal Schaveh, welches Königstal genannt wird.18Aber Melchisedek, der König von Salem, brachte Brot und Wein herbei. Und er war ein Priester Gottes, des Allerhöchsten.(Psalm 76.3)(Psalm 110.4)(Hebräer 7.1-4)19Und er segnete ihn und sprach: Gesegnet sei Abram vom allerhöchsten Gott, dem Besitzer des Himmels und der Erde.20Und gelobt sei Gott, der Allerhöchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat! Und Abram gab ihm den Zehnten von allem.21Da sprach der König von Sodom zu Abram: Gib mir die Seelen, die Habe behalte für dich!22Abram sprach zum König von Sodom: Ich hebe meine Hand auf zu dem HERRN, dem allerhöchsten Gott, dem Besitzer des Himmels und der Erde,23daß ich von allem, was dein ist, nicht einen Faden noch Schuhriemen nehmen will, daß du nicht sagest: «Ich habe Abram reich gemacht»;24ausgenommen, was die Jünglinge gegessen haben, und den Teil der Männer Aner, Eschkol und Mamre, die mit mir gezogen sind; sie sollen ihren Anteil erhalten.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.