1Und der HERR sprach zu Abram: Geh aus von deinem Land und von deiner Verwandtschaft und von deines Vaters Hause in das Land, das ich dir zeigen will!(Apostelgeschichte 7.3)(Hebräer 11.8)2So will ich dich zu einem großen Volke machen und dich segnen und dir einen großen Namen machen, und du sollst ein Segen sein.(1. Mose 24.1)(1. Mose 24.35)(Psalm 72.17)3Ich will segnen, die dich segnen, und verfluchen, die dir fluchen; und durch dich sollen alle Geschlechter auf Erden gesegnet werden!(1. Mose 18.18)(1. Mose 22.18)(1. Mose 26.4)(1. Mose 28.14)(2. Mose 23.22)(Apostelgeschichte 3.25)(Galater 3.8)4Da ging Abram, wie der HERR zu ihm gesagt hatte, und Lot ging mit ihm; Abram aber war fünfundsiebzig Jahre alt, da er von Haran auszog.5Und Abram nahm sein Weib Sarai und Lot, seines Bruders Sohn, samt aller ihrer Habe, die sie erworben, und den Seelen, die sie in Haran gewonnen hatten; und sie zogen aus, um ins Land Kanaan zu gehen.6Und als sie ins Land Kanaan kamen, durchzog Abram das Land bis zur Ortschaft Sichem, bis zur Eiche Mores; und damals waren die Kanaaniter im Lande.7Da erschien der HERR dem Abram und sprach: Deinem Samen will ich dies Land geben! Und er baute daselbst einen Altar dem HERRN, der ihm erschienen war.(1. Mose 13.15)(1. Mose 15.18)(1. Mose 17.8)(1. Mose 24.7)(1. Mose 26.3-4)(1. Mose 28.13)(1. Mose 35.12)(2. Mose 6.4)(2. Mose 6.8)(2. Mose 32.13)(Josua 21.43)(Apostelgeschichte 7.5)8Von da rückte er weiter vor aufs Gebirge, östlich von Bethel, und schlug sein Zelt also auf, daß er Bethel im Westen und Ai im Osten hatte; und er baute daselbst dem HERRN einen Altar und rief den Namen des HERRN an.(1. Mose 4.26)9Darnach brach Abram auf und zog immer weiter nach Süden.
Abram in Ägypten
10Da aber Hungersnot im Lande herrschte, reiste Abram nach Ägypten hinab, um sich daselbst aufzuhalten; denn die Hungersnot lastete auf dem Land.(1. Mose 20.1)(1. Mose 26.1)11Und als er sich Ägypten näherte, sprach er zu seinem Weib Sarai: Siehe doch, ich weiß, daß du ein Weib bist von schöner Gestalt.12Wenn dich nun die Ägypter sehen, so werden sie sagen: Das ist sein Weib! Und sie werden mich töten und dich leben lassen.13So sage doch, du seiest meine Schwester, daß es mir um deinetwillen wohl gehe, und meine Seele um deinetwillen am Leben bleibe!14Als nun Abram nach Ägypten kam, sahen die Ägypter das Weib, daß sie sehr schön war.15Und als die Fürsten des Pharao sie sahen, priesen sie dieselbe dem Pharao an. Da ward das Weib in Pharaos Haus gebracht.16Und es ging Abram gut um ihretwillen; und er bekam Schafe, Rinder und Esel, Knechte und Mägde, Eselinnen und Kamele.17Aber der HERR schlug den Pharao und sein Haus mit großen Plagen um Sarais, des Weibes Abrams, willen.(Psalm 105.14)18Da rief der Pharao den Abram und sprach: Was hast du mir da angerichtet! Warum hast du mir nicht angezeigt, daß sie dein Weib ist?19Warum hast du gesagt, sie sei deine Schwester, so daß ich sie mir zum Weibe nehmen wollte? Und nun siehe, da ist dein Weib; nimm sie und geh!20Und der Pharao bot seinethalben Mannschaft auf, damit sie ihm und seinem Weib und allem, was er hatte, das Geleite gäben.
1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.5Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,6so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.(2. Mose 21.2)8Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.10Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.11Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.16Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:19wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.20Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:21nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.22Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter.23Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.27Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.28Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.29Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.(1. Mose 9.5)30Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.31Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.32Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer
33Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,34so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören.35Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen.36Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.