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1. Mose - Kapitel 11

Der Turmbau von Babel

1 Es hatte aber die ganze Welt einerlei Sprache und einerlei Rede. 2 Da sie nun gen Osten zogen, fanden sie eine Ebene im Lande Sinear, und sie ließen sich daselbst nieder. 3 Und sie sprachen zueinander: Wohlan, laßt uns Ziegel streichen und sie feuerfest brennen! Und sie brauchten Ziegel für Steine und Asphalt für Kalk. 4 Und sie sprachen: Wohlan, laßt uns eine Stadt und einen Turm bauen, dessen Spitze bis an den Himmel reicht, daß wir uns einen Namen machen, damit wir ja nicht über die ganze Erde zerstreuet werden! 5 Da fuhr der HERR herab, daß er die Stadt und den Turm sähe, den die Menschenkinder bauten. (1. Mose 18.21) (Psalm 14.2) (Psalm 18.10) 6 Und der HERR sprach: Siehe, es ist nur ein einziges Volk, und sie sprechen alle nur eine Sprache, und dies ist der Anfang ihres Unternehmens! Nun wird es ihnen nicht unmöglich sein, alles auszuführen, was sie sich vorgenommen haben. 7 Wohlan, laßt uns hinabfahren und daselbst ihre Sprache verwirren, daß keiner des andern Sprache verstehe! 8 Also zerstreute sie der HERR von dannen über die ganze Erde, daß sie aufhörten die Stadt zu bauen. (Lukas 1.51) 9 Daher gab man ihr den Namen Babel, weil der HERR daselbst die Sprache der ganzen Welt verwirrte und sie von dannen über die ganze Erde zerstreute.

Die Vorfahren Abrams

10 Dies ist das Geschlechtsregister Sems: Als Sem hundert Jahre alt war, zeugte er den Arpakschad, zwei Jahre nach der Flut; (1. Mose 10.22) (Lukas 3.36) 11 und nachdem Sem den Arpakschad gezeugt, lebte er noch fünfhundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 12 Arpakschad war fünfunddreißig Jahre alt, als er den Schelach zeugte; 13 und nachdem Arpakschad den Schelach gezeugt hatte, lebte er noch 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 14 Schelach war dreißig Jahre alt, da er den Eber zeugte; 15 und nachdem Schelach den Eber gezeugt hatte, lebte er noch 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 16 Eber war vierunddreißig Jahre alt, da er den Peleg zeugte; 17 und nachdem Eber den Peleg gezeugt, lebte er noch 430 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 18 Peleg war dreißig Jahre alt, da er den Regu zeugte; 19 und nachdem Peleg den Regu gezeugt, lebte er noch 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 20 Regu war zweiunddreißig Jahre alt, da er den Serug zeugte; 21 und nachdem Regu den Serug gezeugt, lebte er noch 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 22 Serug war dreißig Jahre alt, da er den Nahor zeugte; 23 und nachdem Serug den Nahor gezeugt, lebte er noch 200 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 24 Nahor war neunundzwanzig Jahre alt, da er den Terach zeugte; 25 und nachdem Nahor den Terach gezeugt, lebte er noch 119 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 26 Terach war siebzig Jahre alt, da er den Abram, Nahor und Haran zeugte. 27 Und dies ist Terachs Geschlechtsregister: Terach zeugte den Abram, Nahor und Haran; Haran aber zeugte den Lot. 28 Und Haran starb vor seinem Vater Terach im Lande seiner Geburt zu Ur in Chaldäa. 29 Abram aber und Nahor nahmen Weiber; Abrams Weib hieß Sarai, Nahors Weib hieß Milka, eine Tochter Harans, des Vaters der Milka und der Jisla. (1. Mose 22.20) 30 Sarai aber war unfruchtbar; sie hatte kein Kind. (Josua 24.2) (Nehemia 9.7) 31 Und Terach nahm seinen Sohn Abram, dazu den Lot, Harans Sohn, seinen Enkel, auch Sarai, seine Schwiegertochter, das Weib seines Sohnes Abram, und sie zogen miteinander aus von Ur in Chaldäa, um ins Land Kanaan zu gehen. Als sie aber nach Haran kamen, blieben sie daselbst. 32 Und Terach ward 205 Jahre alt und starb in Haran.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.