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1. Korinther - Kapitel 9

Paulus verteidigt seinen Aposteldienst

1 Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? Habe ich nicht unsern Herrn Jesus Christus gesehen? Seid nicht ihr mein Werk im Herrn? (Apostelgeschichte 9.3-5) (Apostelgeschichte 9.15) (1. Korinther 15.8) 2 Bin ich für andere kein Apostel, so bin ich es doch für euch; denn das Siegel meines Apostelamts seid ihr in dem Herrn. (1. Korinther 4.15) (2. Korinther 3.2-3) 3 Dies ist meine Verteidigung denen gegenüber, die mich zur Rede stellen: 4 Haben wir nicht Vollmacht, zu essen und zu trinken? (Lukas 10.8) 5 Haben wir nicht Vollmacht, eine Schwester als Gattin mit uns zu führen, wie auch die andern Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas? (Matthäus 8.14) (Johannes 1.42) 6 Oder haben nur ich und Barnabas keine Vollmacht, die Arbeit zu unterlassen? (Apostelgeschichte 4.36) (2. Thessalonicher 3.7-9) 7 Wer zieht je auf eigene Kosten ins Feld? Wer pflanzt einen Weinberg und ißt nicht von dessen Frucht? Oder wer weidet eine Herde und nährt sich nicht von der Milch der Herde? 8 Sage ich das nur nach menschlicher Weise? Sagt es nicht auch das Gesetz? 9 Ja, im Gesetz Moses steht geschrieben: «Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.» (1. Timotheus 5.18) 10 Kümmert sich Gott nur um die Ochsen? Sagt er das nicht vielmehr wegen uns? Denn unsertwegen steht ja geschrieben, daß, wer pflügt, auf Hoffnung hin pflügen, und wer drischt, auf Hoffnung hin dreschen soll, daß er des Gehofften teilhaftig werde. 11 Wenn wir euch die geistlichen Güter gesät haben, ist es etwas Großes, wenn wir von euch diejenigen für den Leib ernten? (Römer 15.27) 12 Wenn andere an diesem Recht über euch Anteil haben, sollten wir es nicht viel eher? Aber wir haben uns dieses Rechtes nicht bedient, sondern wir ertragen alles, damit wir dem Evangelium Christi kein Hindernis bereiten. (Apostelgeschichte 20.33-35) (2. Korinther 11.9) 13 Wisset ihr nicht, daß die, welche die heiligen Dienstverrichtungen besorgen, auch vom Heiligtum essen, und daß die, welche des Altars warten, vom Altar ihren Anteil erhalten? (4. Mose 18.18-19) (4. Mose 18.31) (5. Mose 18.1-3) 14 So hat auch der Herr verordnet, daß die, welche das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben sollen. (Lukas 10.7) (Galater 6.6)

Die Haltung des Paulus bei der Verkündigung des Evangeliums

15 Ich aber habe davon keinerlei Gebrauch gemacht; ich habe auch solches nicht darum geschrieben, damit es mit mir so gehalten werde. Viel lieber wollte ich sterben, als daß mir jemand meinen Ruhm zunichte machte! (Apostelgeschichte 18.3) 16 Denn wenn ich das Evangelium predige, so ist das kein Ruhm für mich; denn ich bin dazu verpflichtet, und wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht predigte! (Jeremia 20.9) 17 Tue ich es freiwillig, so habe ich Lohn; wenn aber unfreiwillig, bin ich gleichwohl mit dem Verwalteramt betraut. (1. Korinther 4.1) 18 Was ist denn nun mein Lohn? Daß ich bei meiner Verkündigung des Evangeliums dieses kostenfrei darbiete, so daß ich von meinem Anspruch ans Evangelium keinen Gebrauch mache. 19 Denn wiewohl ich frei bin von allen, habe ich mich doch allen zum Knecht gemacht, um ihrer desto mehr zu gewinnen. (Matthäus 20.27) (Römer 15.2) 20 Den Juden bin ich wie ein Jude geworden, auf daß ich die Juden gewinne; denen, die unter dem Gesetz sind, bin ich geworden, als wäre ich unter dem Gesetz (obschon ich nicht unter dem Gesetz bin), damit ich die unter dem Gesetz gewinne; (Apostelgeschichte 16.3) (Apostelgeschichte 21.20) (1. Korinther 10.33) 21 denen, die ohne Gesetz sind, bin ich geworden, als wäre ich ohne Gesetz (wiewohl ich nicht ohne göttliches Gesetz lebe, sondern in dem Gesetz Christi), damit ich die gewinne, welche ohne Gesetz sind. (Galater 2.3) 22 Den Schwachen bin ich wie ein Schwacher geworden, damit ich die Schwachen gewinne; ich bin allen alles geworden, damit ich allenthalben etliche rette. (Römer 11.14) 23 Alles aber tue ich um des Evangeliums willen, um an ihm teilzuhaben.

Der Kampf und der Lohn eines Dieners des Herrn

24 Wisset ihr nicht, daß die, welche in der Rennbahn laufen, zwar alle laufen, aber nur einer den Preis erlangt? Laufet so, daß ihr ihn erlanget! (Philipper 3.14) (2. Timotheus 4.7) 25 Jeder aber, der sich am Wettlauf beteiligt, ist enthaltsam in allem; jene, um einen vergänglichen Kranz zu empfangen, wir aber einen unvergänglichen. (2. Timotheus 2.4-5) (1. Petrus 5.4) 26 So laufe ich nun nicht wie aufs Ungewisse; ich führe meinen Faustkampf nicht mit bloßen Luftstreichen, 27 sondern ich zerschlage meinen Leib und behandle ihn als Sklaven, damit ich nicht andern predige und selbst verwerflich werde. (Römer 13.14)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)