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1. Korinther - Kapitel 9

Paulus verteidigt seinen Aposteldienst

1 Bin ich nicht frei? Bin ich nicht ein Apostel? Habe ich nicht unsern Herrn Jesus Christus gesehen? Seid nicht ihr mein Werk im Herrn? (Apostelgeschichte 9.3-5) (Apostelgeschichte 9.15) (1. Korinther 15.8) 2 Bin ich für andere kein Apostel, so bin ich es doch für euch; denn das Siegel meines Apostelamts seid ihr in dem Herrn. (1. Korinther 4.15) (2. Korinther 3.2-3) 3 Dies ist meine Verteidigung denen gegenüber, die mich zur Rede stellen: 4 Haben wir nicht Vollmacht, zu essen und zu trinken? (Lukas 10.8) 5 Haben wir nicht Vollmacht, eine Schwester als Gattin mit uns zu führen, wie auch die andern Apostel und die Brüder des Herrn und Kephas? (Matthäus 8.14) (Johannes 1.42) 6 Oder haben nur ich und Barnabas keine Vollmacht, die Arbeit zu unterlassen? (Apostelgeschichte 4.36) (2. Thessalonicher 3.7-9) 7 Wer zieht je auf eigene Kosten ins Feld? Wer pflanzt einen Weinberg und ißt nicht von dessen Frucht? Oder wer weidet eine Herde und nährt sich nicht von der Milch der Herde? 8 Sage ich das nur nach menschlicher Weise? Sagt es nicht auch das Gesetz? 9 Ja, im Gesetz Moses steht geschrieben: «Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.» (1. Timotheus 5.18) 10 Kümmert sich Gott nur um die Ochsen? Sagt er das nicht vielmehr wegen uns? Denn unsertwegen steht ja geschrieben, daß, wer pflügt, auf Hoffnung hin pflügen, und wer drischt, auf Hoffnung hin dreschen soll, daß er des Gehofften teilhaftig werde. 11 Wenn wir euch die geistlichen Güter gesät haben, ist es etwas Großes, wenn wir von euch diejenigen für den Leib ernten? (Römer 15.27) 12 Wenn andere an diesem Recht über euch Anteil haben, sollten wir es nicht viel eher? Aber wir haben uns dieses Rechtes nicht bedient, sondern wir ertragen alles, damit wir dem Evangelium Christi kein Hindernis bereiten. (Apostelgeschichte 20.33-35) (2. Korinther 11.9) 13 Wisset ihr nicht, daß die, welche die heiligen Dienstverrichtungen besorgen, auch vom Heiligtum essen, und daß die, welche des Altars warten, vom Altar ihren Anteil erhalten? (4. Mose 18.18-19) (4. Mose 18.31) (5. Mose 18.1-3) 14 So hat auch der Herr verordnet, daß die, welche das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben sollen. (Lukas 10.7) (Galater 6.6)

Die Haltung des Paulus bei der Verkündigung des Evangeliums

15 Ich aber habe davon keinerlei Gebrauch gemacht; ich habe auch solches nicht darum geschrieben, damit es mit mir so gehalten werde. Viel lieber wollte ich sterben, als daß mir jemand meinen Ruhm zunichte machte! (Apostelgeschichte 18.3) 16 Denn wenn ich das Evangelium predige, so ist das kein Ruhm für mich; denn ich bin dazu verpflichtet, und wehe mir, wenn ich das Evangelium nicht predigte! (Jeremia 20.9) 17 Tue ich es freiwillig, so habe ich Lohn; wenn aber unfreiwillig, bin ich gleichwohl mit dem Verwalteramt betraut. (1. Korinther 4.1) 18 Was ist denn nun mein Lohn? Daß ich bei meiner Verkündigung des Evangeliums dieses kostenfrei darbiete, so daß ich von meinem Anspruch ans Evangelium keinen Gebrauch mache. 19 Denn wiewohl ich frei bin von allen, habe ich mich doch allen zum Knecht gemacht, um ihrer desto mehr zu gewinnen. (Matthäus 20.27) (Römer 15.2) 20 Den Juden bin ich wie ein Jude geworden, auf daß ich die Juden gewinne; denen, die unter dem Gesetz sind, bin ich geworden, als wäre ich unter dem Gesetz (obschon ich nicht unter dem Gesetz bin), damit ich die unter dem Gesetz gewinne; (Apostelgeschichte 16.3) (Apostelgeschichte 21.20) (1. Korinther 10.33) 21 denen, die ohne Gesetz sind, bin ich geworden, als wäre ich ohne Gesetz (wiewohl ich nicht ohne göttliches Gesetz lebe, sondern in dem Gesetz Christi), damit ich die gewinne, welche ohne Gesetz sind. (Galater 2.3) 22 Den Schwachen bin ich wie ein Schwacher geworden, damit ich die Schwachen gewinne; ich bin allen alles geworden, damit ich allenthalben etliche rette. (Römer 11.14) 23 Alles aber tue ich um des Evangeliums willen, um an ihm teilzuhaben.

Der Kampf und der Lohn eines Dieners des Herrn

24 Wisset ihr nicht, daß die, welche in der Rennbahn laufen, zwar alle laufen, aber nur einer den Preis erlangt? Laufet so, daß ihr ihn erlanget! (Philipper 3.14) (2. Timotheus 4.7) 25 Jeder aber, der sich am Wettlauf beteiligt, ist enthaltsam in allem; jene, um einen vergänglichen Kranz zu empfangen, wir aber einen unvergänglichen. (2. Timotheus 2.4-5) (1. Petrus 5.4) 26 So laufe ich nun nicht wie aufs Ungewisse; ich führe meinen Faustkampf nicht mit bloßen Luftstreichen, 27 sondern ich zerschlage meinen Leib und behandle ihn als Sklaven, damit ich nicht andern predige und selbst verwerflich werde. (Römer 13.14)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.