1. Korinther - Kapitel 8
Das Essen von Götzenopferfleisch und die Grenzen der Freiheit des Gläubigen
1 Betreffs der Götzenopfer aber wissen wir, da wir alle Erkenntnis haben; die Erkenntnis bläht auf, aber die Liebe erbaut. (Apostelgeschichte 15.29) 2 Wenn aber jemand meint, etwas erkannt zu haben, der hat noch nicht erkannt, wie man erkennen soll; (Galater 6.3) 3 wenn aber jemand Gott liebt, der ist von ihm erkannt, (1. Korinther 13.12) (Galater 4.9) 4 was also das Essen der Götzenopfer betrifft, so wissen wir, daß kein Götze in der Welt ist und daß es keinen Gott gibt außer dem Einen. (5. Mose 6.4) 5 Denn wenn es auch sogenannte Götter gibt, sei es im Himmel oder auf Erden (wie es ja wirklich viele Götter und viele Herren gibt), (Psalm 136.2-3) (Römer 8.38-39) (1. Korinther 10.19-20) 6 so haben wir doch nur einen Gott, den Vater, von welchem alle Dinge sind und wir für ihn; und einen Herrn, Jesus Christus, durch welchen alle Dinge sind, und wir durch ihn. (Maleachi 2.10) (Johannes 1.3) (1. Korinther 12.5-6) (Epheser 4.5-6) (Kolosser 1.16) 7 Aber nicht alle haben die Erkenntnis, sondern etliche essen infolge ihrer Gewöhnung an den Götzen das Fleisch noch immer als Götzenopferfleisch, und so wird ihr Gewissen, weil es schwach ist, befleckt. (1. Korinther 10.28) 8 Nun verschafft uns aber das Essen keine Bedeutung bei Gott; wir sind nicht mehr, wenn wir essen, und sind nicht weniger, wenn wir nicht essen. (Römer 14.17) 9 Sehet aber zu, daß diese eure Freiheit den Schwachen nicht zum Anstoß werde! (Galater 5.13) 10 Denn wenn jemand dich, der du die Erkenntnis hast, im Götzenhause zu Tische sitzen sieht, wird nicht sein Gewissen, weil es schwach ist, ermutigt werden, Götzenopferfleisch zu essen? 11 Und so wird durch deine Erkenntnis der schwache Bruder verdorben, um dessen willen Christus gestorben ist. (Römer 14.15) 12 Wenn ihr aber auf solche Weise an den Brüdern sündiget und ihr schwaches Gewissen verletzet, so sündiget ihr gegen Christus. 13 Darum wenn eine Speise meinem Bruder zum Anstoß wird, so will ich lieber in Ewigkeit kein Fleisch essen, damit ich meinem Bruder keinen Anstoß gebe. (Römer 14.21)5. Mose - Kapitel 21
Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand
1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, daß du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, daß du ihre Gefangenen wegführst,11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, daß du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und laß sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und laß sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum daß du sie gedemütigt hast.
Vom Recht des Erstgeborenen
15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er haßt, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, daß der Erstgeborene von der unwerten ist, (1. Mose 29.30)16 und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, daß er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. (1. Mose 49.3)
Todesstrafe für ungeratene Söhne
18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, daß er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, daß es ganz Israel höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)
Bestattung eines Aufgehängten
22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz,23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf daß du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)