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1. Korinther - Kapitel 8

Das Essen von Götzenopferfleisch und die Grenzen der Freiheit des Gläubigen

1 Betreffs der Götzenopfer aber wissen wir, da wir alle Erkenntnis haben; die Erkenntnis bläht auf, aber die Liebe erbaut. (Apostelgeschichte 15.29) 2 Wenn aber jemand meint, etwas erkannt zu haben, der hat noch nicht erkannt, wie man erkennen soll; (Galater 6.3) 3 wenn aber jemand Gott liebt, der ist von ihm erkannt, (1. Korinther 13.12) (Galater 4.9) 4 was also das Essen der Götzenopfer betrifft, so wissen wir, daß kein Götze in der Welt ist und daß es keinen Gott gibt außer dem Einen. (5. Mose 6.4) 5 Denn wenn es auch sogenannte Götter gibt, sei es im Himmel oder auf Erden (wie es ja wirklich viele Götter und viele Herren gibt), (Psalm 136.2-3) (Römer 8.38-39) (1. Korinther 10.19-20) 6 so haben wir doch nur einen Gott, den Vater, von welchem alle Dinge sind und wir für ihn; und einen Herrn, Jesus Christus, durch welchen alle Dinge sind, und wir durch ihn. (Maleachi 2.10) (Johannes 1.3) (1. Korinther 12.5-6) (Epheser 4.5-6) (Kolosser 1.16) 7 Aber nicht alle haben die Erkenntnis, sondern etliche essen infolge ihrer Gewöhnung an den Götzen das Fleisch noch immer als Götzenopferfleisch, und so wird ihr Gewissen, weil es schwach ist, befleckt. (1. Korinther 10.28) 8 Nun verschafft uns aber das Essen keine Bedeutung bei Gott; wir sind nicht mehr, wenn wir essen, und sind nicht weniger, wenn wir nicht essen. (Römer 14.17) 9 Sehet aber zu, daß diese eure Freiheit den Schwachen nicht zum Anstoß werde! (Galater 5.13) 10 Denn wenn jemand dich, der du die Erkenntnis hast, im Götzenhause zu Tische sitzen sieht, wird nicht sein Gewissen, weil es schwach ist, ermutigt werden, Götzenopferfleisch zu essen? 11 Und so wird durch deine Erkenntnis der schwache Bruder verdorben, um dessen willen Christus gestorben ist. (Römer 14.15) 12 Wenn ihr aber auf solche Weise an den Brüdern sündiget und ihr schwaches Gewissen verletzet, so sündiget ihr gegen Christus. 13 Darum wenn eine Speise meinem Bruder zum Anstoß wird, so will ich lieber in Ewigkeit kein Fleisch essen, damit ich meinem Bruder keinen Anstoß gebe. (Römer 14.21)

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4. Mose - Kapitel 9

Vorschriften für die Passafeier

1 Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, im ersten Monat, und sprach: 2 Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit, (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend; zu seiner Zeit sollen sie es halten nach aller seiner Satzung und seinem Recht. 4 Und Mose redete mit den Kindern Israel, daß sie das Passah hielten.
5 Und sie hielten Passah am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; alles, wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Kinder Israel. 6 Da waren etliche Männer unrein geworden an einem toten Menschen, daß sie nicht konnten Passah halten des Tages. Die traten vor Mose und Aaron desselben Tages (4. Mose 19.11)
7 und sprachen zu ihm: Wir sind unrein geworden an einem toten Menschen; warum sollen wir geringer sein, daß wir unsere Gabe dem HERRN nicht bringen dürfen zu seiner Zeit unter den Kindern Israel? 8 Mose sprach zu ihnen: Harret, ich will hören, was euch der HERR gebietet. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Sage den Kinder Israel und sprich: Wenn jemand unrein an einem Toten oder ferne über Feld ist, unter euch oder unter euren Nachkommen, der soll dennoch dem HERRN Passah halten, 11 aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen, 12 und sie sollen nichts davon übriglassen, bis morgen, auch kein Bein daran zerbrechen und sollen's nach aller Weise des Passah halten. 13 Wer aber rein und nicht über Feld ist und läßt es anstehen, das Passah zu halten, des Seele soll ausgerottet werden von seinem Volk, darum daß er seine Gabe dem HERRN nicht gebracht hat zu seiner Zeit; er soll seine Sünde tragen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

Die Wolken- und Feuersäule über der Stiftshütte

15 Und des Tages, da die Wohnung aufgerichtet ward, bedeckte sie eine Wolke auf der Hütte des Zeugnisses; und des Abends bis an den Morgen war über der Wohnung eine Gestalt des Feuers. (2. Mose 40.34-38)
16 Also geschah's immerdar, daß die Wolke sie bedeckte, und des Nachts die Gestalt des Feuers. 17 Und so oft sich die Wolke aufhob von der Hütte, so zogen die Kinder Israel; und an welchem Ort die Wolke blieb, da lagerten sich die Kinder Israel. 18 Nach dem Wort des HERRN zogen die Kinder Israel, und nach seinem Wort lagerten sie sich. Solange die Wolke auf der Wohnung blieb, so lange lagen sie still. 19 Und wenn die Wolke viele Tage verzog auf der Wohnung, so taten die Kinder Israel nach dem Gebot des HERRN und zogen nicht. 20 Und wenn's war, daß die Wolke auf der Wohnung nur etliche Tage blieb, so lagerten sie sich nach dem Wort des HERRN und zogen nach dem Wort des HERRN. 21 Wenn die Wolke da war von Abend bis an den Morgen und sich dann erhob, so zogen sie; oder wenn sie sich des Tages oder des Nachts erhob, so zogen sie auch. 22 Wenn sie aber zwei Tage oder einen Monat oder länger auf der Wohnung blieb, so lagen die Kinder Israel und zogen nicht; und wenn sie sich dann erhob, so zogen sie. 23 Denn nach des HERRN Mund lagen sie, und nach des HERRN Mund zogen sie, daß sie täten, wie der HERR gebot, nach des HERRN Wort durch Mose.