1. Korinther - Kapitel 8
Das Essen von Götzenopferfleisch und die Grenzen der Freiheit des Gläubigen
1 Betreffs der Götzenopfer aber wissen wir, da wir alle Erkenntnis haben; die Erkenntnis bläht auf, aber die Liebe erbaut. (Apostelgeschichte 15.29) 2 Wenn aber jemand meint, etwas erkannt zu haben, der hat noch nicht erkannt, wie man erkennen soll; (Galater 6.3) 3 wenn aber jemand Gott liebt, der ist von ihm erkannt, (1. Korinther 13.12) (Galater 4.9) 4 was also das Essen der Götzenopfer betrifft, so wissen wir, daß kein Götze in der Welt ist und daß es keinen Gott gibt außer dem Einen. (5. Mose 6.4) 5 Denn wenn es auch sogenannte Götter gibt, sei es im Himmel oder auf Erden (wie es ja wirklich viele Götter und viele Herren gibt), (Psalm 136.2-3) (Römer 8.38-39) (1. Korinther 10.19-20) 6 so haben wir doch nur einen Gott, den Vater, von welchem alle Dinge sind und wir für ihn; und einen Herrn, Jesus Christus, durch welchen alle Dinge sind, und wir durch ihn. (Maleachi 2.10) (Johannes 1.3) (1. Korinther 12.5-6) (Epheser 4.5-6) (Kolosser 1.16) 7 Aber nicht alle haben die Erkenntnis, sondern etliche essen infolge ihrer Gewöhnung an den Götzen das Fleisch noch immer als Götzenopferfleisch, und so wird ihr Gewissen, weil es schwach ist, befleckt. (1. Korinther 10.28) 8 Nun verschafft uns aber das Essen keine Bedeutung bei Gott; wir sind nicht mehr, wenn wir essen, und sind nicht weniger, wenn wir nicht essen. (Römer 14.17) 9 Sehet aber zu, daß diese eure Freiheit den Schwachen nicht zum Anstoß werde! (Galater 5.13) 10 Denn wenn jemand dich, der du die Erkenntnis hast, im Götzenhause zu Tische sitzen sieht, wird nicht sein Gewissen, weil es schwach ist, ermutigt werden, Götzenopferfleisch zu essen? 11 Und so wird durch deine Erkenntnis der schwache Bruder verdorben, um dessen willen Christus gestorben ist. (Römer 14.15) 12 Wenn ihr aber auf solche Weise an den Brüdern sündiget und ihr schwaches Gewissen verletzet, so sündiget ihr gegen Christus. 13 Darum wenn eine Speise meinem Bruder zum Anstoß wird, so will ich lieber in Ewigkeit kein Fleisch essen, damit ich meinem Bruder keinen Anstoß gebe. (Römer 14.21)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)