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1. Korinther - Kapitel 7

Antwort auf Fragen der Korinther zu Ehe und Ehelosigkeit

1 Was aber das betrifft, wovon ihr mir geschrieben habt, so ist es ja gut für den Menschen, kein Weib zu berühren; 2 um aber Unzucht zu vermeiden, habe ein jeglicher seine eigene Frau und eine jegliche ihren eigenen Mann. 3 Der Mann leiste der Frau die schuldige Pflicht, ebenso aber auch die Frau dem Manne. 4 Die Frau verfügt nicht selbst über ihren Leib, sondern der Mann; gleicherweise verfügt aber auch der Mann nicht selbst über seinen Leib, sondern die Frau. 5 Entziehet euch einander nicht, außer nach Übereinkunft auf einige Zeit, damit ihr zum Gebet Muße habt, und kommet wieder zusammen, damit euch der Satan nicht versuche um eurer Unenthaltsamkeit willen. 6 Das sage ich aber aus Nachsicht und nicht als Befehl. 7 Denn ich wollte, alle Menschen wären wie ich; aber jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. (Matthäus 19.22) 8 Ich sage aber den Ledigen und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. 9 Können sie sich aber nicht enthalten, so sollen sie heiraten; denn heiraten ist besser als in Glut geraten. (1. Timotheus 5.14)

Verbot der Ehescheidung

10 Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß eine Frau sich nicht scheide von dem Manne; (Matthäus 5.32) 11 wäre sie aber schon geschieden, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne. Der Mann aber soll die Frau nicht verstoßen. 12 Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese ist einverstanden, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verstoßen; 13 und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat, und dieser ist einverstanden, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. (Römer 11.16) 15 Will sich aber der ungläubige Teil scheiden, so scheide er! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden. In Frieden aber hat uns Gott berufen. (Römer 14.19) 16 Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten kannst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau retten kannst? (1. Petrus 3.1)

Jeder soll in seinem von Gott gegebenen Stand bleiben

17 Doch wie der Herr einem jeden zugeteilt hat, wie der Herr einen jeden berufen hat, so wandle er! Und so verordne ich es in allen Gemeinden. 18 Ist jemand nach erfolgter Beschneidung berufen worden, so lasse er sich von ihr nicht wieder gewinnen; ist jemand in unbeschnittenem Zustand berufen worden, so lasse er sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts und unbeschnitten sein ist auch nichts, wohl aber Gottes Gebote halten. (Galater 5.6) (Galater 6.15) 20 Jeder bleibe in dem Stand, darin er berufen worden ist. 21 Bist du als Sklave berufen worden, so sei deshalb ohne Sorge! Kannst du aber frei werden, so benütze es lieber. 22 Denn der im Herrn berufene Sklave ist ein Freigelassener des Herrn; desgleichen ist der berufene Freie ein Knecht Christi. (Epheser 6.6) (Philemon 1.16) 23 Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte! (1. Korinther 6.20) 24 Brüder, es bleibe ein jeglicher vor Gott in dem Stand , worin er berufen worden ist.

Ratschläge des Apostels an die Unverheirateten

25 Betreffs der Jungfrauen aber habe ich keinen Auftrag vom Herrn; ich gebe aber ein Gutachten ab als einer, der vom Herrn begnadigt worden ist, treu zu sein. 26 So halte ich nun, um der bevorstehenden Not willen, für richtig, daß es nämlich für einen Menschen gut sei, so zu sein. (1. Korinther 10.11) 27 Bist du an eine Frau gebunden, so suche keine Lösung; bist du los von der Frau, so suche keine Frau. 28 Wenn du aber auch heiratest, so sündigest du nicht; und wenn die Jungfrau heiratet, so sündigt sie nicht; doch werden solche leibliche Trübsal haben, die ich euch gerne ersparen möchte. 29 Das aber sage ich, ihr Brüder: Die Zeit ist beschränkt! So mögen nun in der noch verbleibenden Frist die, welche Frauen haben, sein, als hätten sie keine, (Lukas 14.26) (Römer 13.11) 30 und die da weinen, als weinten sie nicht, und die sich freuen, als freuten sie sich nicht, und die da kaufen, als besäßen sie es nicht, 31 und die diese Welt gebrauchen, als brauchten sie sie gar nicht; denn die Gestalt dieser Welt vergeht. (1. Johannes 2.15-17) 32 Ich will aber, daß ihr ohne Sorgen seid! Der Unverheiratete ist für die Sache des Herrn besorgt, wie er dem Herrn gefalle; 33 der Verheiratete aber sorgt für die Dinge der Welt, wie er der Frau gefalle, und er ist geteilt. (Lukas 14.20) 34 So ist auch die Frau, die keinen Mann hat, und die Jungfrau besorgt um die Sache des Herrn, daß sie heilig sei am Leibe und am Geist; die Verheiratete aber sorgt für die Dinge der Welt, wie sie dem Manne gefalle. 35 Das sage ich aber zu eurem eigenen Nutzen, nicht um euch eine Schlinge um den Hals zu werfen, sondern damit ihr in allem Anstand und ungeteilt bei dem Herrn verharren könnet. 36 Wenn aber jemand meint, daß es für seine Jungfrau unschicklich sei, über die Jahre der Reife hinauszukommen, und wenn es dann so sein muß, der tue, was er will; er sündigt nicht, sie mögen heiraten! 37 Wenn aber einer in seinem Herzen fest geworden ist und keine Verpflichtung hat, sondern Macht, nach seinem eigenen Willen zu handeln, und in seinem eigenen Herzen beschlossen hat, seine Jungfrau zu behalten, der tut wohl. 38 Doch tut auch der wohl, welcher sie zur Ehe gibt; wer sie aber nicht gibt, tut besser.

Die Ehe besteht bis zum Tod des einen Ehepartners

39 Eine Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will; nur daß es im Herrn geschehe. (Römer 7.2) 40 Seliger aber ist sie, wenn sie so bleibt, nach meiner Meinung; ich glaube aber auch den heiligen Geist zu haben.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)