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1. Korinther - Kapitel 5

Sünde in der Gemeinde und die Notwendigkeit von Gemeindezucht

1 berhaupt hört man von Unzucht unter euch, und zwar von einer solchen Unzucht, die nicht einmal unter den Heiden vorkommt, daß nämlich einer seines Vaters Frau habe! 2 Und ihr seid aufgebläht und hättet doch eher Leid tragen sollen, damit der, welcher diese Tat begangen hat, aus eurer Mitte getan würde! (1. Korinther 4.6-8) 3 Denn ich, der ich zwar dem Leibe nach abwesend, dem Geiste nach aber anwesend bin, habe schon, als wäre ich anwesend, über den, welcher solches begangen hat, beschlossen: (Kolosser 2.5) 4 im Namen unsres Herrn Jesus Christus und nachdem euer und mein Geist sich mit der Kraft unsres Herrn Jesus Christus vereinigt hat, (Matthäus 16.19) (Matthäus 18.18) (2. Korinther 13.10) 5 den Betreffenden dem Satan zu übergeben zum Verderben des Fleisches, damit der Geist gerettet werde am Tage des Herrn Jesus. (1. Timotheus 1.20) 6 Euer Rühmen ist nicht fein! Wisset ihr nicht, daß ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert? (Galater 5.9) 7 Feget den alten Sauerteig aus, damit ihr ein neuer Teig seid, gleichwie ihr ja ungesäuert seid! Denn auch für uns ist ein Passahlamm geschlachtet worden: Christus. (2. Mose 12.3) (2. Mose 13.7) (Jesaja 53.7) (1. Petrus 1.19) 8 So wollen wir denn nicht mit altem Sauerteig Fest feiern, auch nicht mit Sauerteig der Bosheit und Schlechtigkeit, sondern mit ungesäuerten Broten der Lauterkeit und Wahrheit. 9 Ich habe euch in dem Brief geschrieben, daß ihr keinen Umgang mit Unzüchtigen haben sollt; 10 nicht überhaupt mit den Unzüchtigen dieser Welt, oder den Habsüchtigen und Räubern oder Götzendienern; sonst müßtet ihr ja die Welt räumen. 11 Nun aber habe ich euch geschrieben, daß ihr keinen Umgang haben sollt mit jemandem, der sich Bruder nennen läßt und dabei ein Unzüchtiger oder Habsüchtiger oder Götzendiener oder Lästerer oder Trunkenbold oder Räuber ist; mit einem solchen sollt ihr nicht einmal essen. (2. Thessalonicher 3.6) 12 Denn was soll ich die richten, die außerhalb der Gemeinde sind? Ihr richtet nicht einmal die, welche drinnen sind? 13 Die aber draußen sind, wird Gott richten. Tut den Bösen aus eurer Mitte hinweg! (5. Mose 13.6) (Matthäus 18.17)

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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)