zurückEinzelansichtvor

1. Korinther - Kapitel 5

Sünde in der Gemeinde und die Notwendigkeit von Gemeindezucht

1 berhaupt hört man von Unzucht unter euch, und zwar von einer solchen Unzucht, die nicht einmal unter den Heiden vorkommt, daß nämlich einer seines Vaters Frau habe! 2 Und ihr seid aufgebläht und hättet doch eher Leid tragen sollen, damit der, welcher diese Tat begangen hat, aus eurer Mitte getan würde! (1. Korinther 4.6-8) 3 Denn ich, der ich zwar dem Leibe nach abwesend, dem Geiste nach aber anwesend bin, habe schon, als wäre ich anwesend, über den, welcher solches begangen hat, beschlossen: (Kolosser 2.5) 4 im Namen unsres Herrn Jesus Christus und nachdem euer und mein Geist sich mit der Kraft unsres Herrn Jesus Christus vereinigt hat, (Matthäus 16.19) (Matthäus 18.18) (2. Korinther 13.10) 5 den Betreffenden dem Satan zu übergeben zum Verderben des Fleisches, damit der Geist gerettet werde am Tage des Herrn Jesus. (1. Timotheus 1.20) 6 Euer Rühmen ist nicht fein! Wisset ihr nicht, daß ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert? (Galater 5.9) 7 Feget den alten Sauerteig aus, damit ihr ein neuer Teig seid, gleichwie ihr ja ungesäuert seid! Denn auch für uns ist ein Passahlamm geschlachtet worden: Christus. (2. Mose 12.3) (2. Mose 13.7) (Jesaja 53.7) (1. Petrus 1.19) 8 So wollen wir denn nicht mit altem Sauerteig Fest feiern, auch nicht mit Sauerteig der Bosheit und Schlechtigkeit, sondern mit ungesäuerten Broten der Lauterkeit und Wahrheit. 9 Ich habe euch in dem Brief geschrieben, daß ihr keinen Umgang mit Unzüchtigen haben sollt; 10 nicht überhaupt mit den Unzüchtigen dieser Welt, oder den Habsüchtigen und Räubern oder Götzendienern; sonst müßtet ihr ja die Welt räumen. 11 Nun aber habe ich euch geschrieben, daß ihr keinen Umgang haben sollt mit jemandem, der sich Bruder nennen läßt und dabei ein Unzüchtiger oder Habsüchtiger oder Götzendiener oder Lästerer oder Trunkenbold oder Räuber ist; mit einem solchen sollt ihr nicht einmal essen. (2. Thessalonicher 3.6) 12 Denn was soll ich die richten, die außerhalb der Gemeinde sind? Ihr richtet nicht einmal die, welche drinnen sind? 13 Die aber draußen sind, wird Gott richten. Tut den Bösen aus eurer Mitte hinweg! (5. Mose 13.6) (Matthäus 18.17)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.