1. Korinther - Kapitel 4
Paulus als Verwalter göttlicher Geheimnisse
1 So soll man uns betrachten: als Christi Diener und Verwalter göttlicher Geheimnisse. (Titus 1.7) 2 Im übrigen wird von Verwaltern nur verlangt, daß einer treu erfunden werde. (Lukas 12.42) 3 Mir aber ist es das Geringste, daß ich von euch oder von einem menschlichen Gerichtstage beurteilt werde; auch beurteile ich mich nicht selbst. 4 Denn ich bin mir nichts bewußt; aber damit bin ich nicht gerechtfertigt, sondern der Herr ist es, der mich beurteilt. 5 Darum richtet nichts vor der Zeit, bis der Herr kommt, welcher auch das im Finstern Verborgene ans Licht bringen und den Rat der Herzen offenbaren wird; und dann wird einem jeden das Lob von Gott zuteil werden. (1. Korinther 3.8)Die Überheblichkeit der Korinther und das Vorbild des Apostels
6 Das aber, meine Brüder, habe ich auf mich und Apollos bezogen, damit ihr an uns lernet, nicht über das hinauszugehen, was geschrieben steht, damit ihr euch nicht für den einen auf Kosten des andern aufblähet. (Römer 12.3) 7 Denn wer gibt dir den Vorzug? Was besitzest du aber, das du nicht empfangen hast? Wenn du es aber empfangen hast, was rühmst du dich, wie wenn du es nicht empfangen hättest? 8 Ihr seid schon satt geworden, ihr seid schon reich geworden, ihr herrschet ohne uns! Möchtet ihr wenigstens so herrschen, daß auch wir mit euch herrschen könnten! (Offenbarung 3.17) (Offenbarung 3.21) 9 Es dünkt mich nämlich, Gott habe uns Apostel als die Letzten hingestellt, gleichsam zum Tode bestimmt; denn wir sind ein Schauspiel geworden der Welt, sowohl Engeln als Menschen. (Römer 8.36) (Hebräer 10.33) 10 Wir sind Narren um Christi willen, ihr aber seid klug in Christus; wir schwach, ihr aber stark; ihr in Ehren, wir aber verachtet. (1. Korinther 3.18) 11 Bis auf diese Stunde leiden wir Hunger, Durst und Blöße, werden geschlagen und haben keine Bleibe und arbeiten mühsam mit unsern eigenen Händen. (2. Korinther 11.23-27) 12 Wir werden geschmäht und segnen, wir leiden Verfolgung und halten stand; wir werden gelästert und spenden Trost; (Matthäus 5.44) (Apostelgeschichte 18.3) (Römer 12.14) (1. Korinther 9.15) 13 zum Auswurf der Welt sind wir geworden, zum Abschaum aller bis jetzt. 14 Nicht zu eurer Beschämung schreibe ich das, sondern ich ermahne euch als meine geliebten Kinder. 15 Denn wenn ihr auch zehntausend Erzieher hättet in Christus, so habt ihr doch nicht viele Väter; denn ich habe euch in Christus Jesus durch das Evangelium gezeugt. (1. Korinther 9.2) (Galater 4.19) 16 So ermahne ich euch nun: Werdet meine Nachahmer! (1. Korinther 11.1) 17 Deshalb habe ich Timotheus zu euch gesandt, der mein geliebter und treuer Sohn im Herrn ist; der wird euch an meine Wege in Christus erinnern, wie ich allenthalben in jeder Gemeinde lehre. (Apostelgeschichte 16.1-3) 18 Weil ich aber nicht selbst zu euch komme, haben sich etliche aufgebläht; 19 ich werde aber bald zu euch kommen, so der Herr will, und Kenntnis nehmen, nicht von den Worten der Aufgeblähten, sondern von der Kraft. 20 Denn das Reich Gottes besteht nicht in Worten, sondern in Kraft! (1. Korinther 2.4) 21 Was wollt ihr? Soll ich mit der Rute zu euch kommen, oder mit Liebe und dem Geiste der Sanftmut? (2. Korinther 10.2)3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)