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1. Korinther - Kapitel 3

Geistliche Unmündigkeit und Zwietracht in der Gemeinde

1 Und ich, meine Brüder, konnte nicht mit euch reden als mit geistlichen, sondern als mit fleischlichen Menschen , als mit Unmündigen in Christus. (Johannes 16.12) 2 Milch habe ich euch zu trinken gegeben, und nicht feste Speise; denn ihr vertruget sie nicht, ja ihr vertraget sie jetzt noch nicht; (1. Petrus 2.2) 3 denn ihr seid noch fleischlich. Solange nämlich Eifersucht und Zank und Zwietracht unter euch sind, seid ihr da nicht fleischlich und wandelt nach Menschenweise? (1. Korinther 1.10-11) (1. Korinther 11.18) 4 Denn wenn einer sagt: Ich halte zu Paulus, der andere aber: Ich zu Apollos! seid ihr da nicht fleischlich? (1. Korinther 1.12)

Die Verkündiger sind Diener Gottes

5 Was ist nun Apollos, was ist Paulus? Diener sind sie, durch welche ihr gläubig geworden seid, und zwar, wie es der Herr einem jeglichen gegeben hat. 6 Ich habe gepflanzt, Apollos hat begossen, Gott aber hat das Gedeihen gegeben. (Apostelgeschichte 18.24-28) 7 So ist also weder der etwas, welcher pflanzt, noch der, welcher begießt, sondern Gott, der das Gedeihen gibt. 8 Der aber, welcher pflanzt und der, welcher begießt, sind einer wie der andere; jeder aber wird seinen eigenen Lohn empfangen nach seiner eigenen Arbeit. (1. Korinther 4.5)

Die Aufbauarbeit am Haus Gottes

9 Denn wir sind Gottes Mitarbeiter; ihr aber seid Gottes Ackerfeld und Gottes Bau. (Matthäus 13.3) (Epheser 2.20) 10 Nach der Gnade Gottes, die mir gegeben ist, habe ich als ein weiser Baumeister den Grund gelegt; ein anderer aber baut darauf. Ein jeglicher sehe zu, wie er darauf baue. 11 Denn einen andern Grund kann niemand legen, außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Petrus 2.4-6) 12 Wenn aber jemand auf diesen Grund Gold, Silber, kostbare Steine, Holz, Heu, Stroh baut, 13 so wird eines jeden Werk offenbar werden; der Tag wird es klar machen, weil es durchs Feuer offenbar wird. Und welcher Art eines jeden Werk ist, wird das Feuer erproben. (1. Korinther 4.5) 14 Wird jemandes Werk, das er darauf gebaut hat, bleiben, so wird er Lohn empfangen; 15 wird aber jemandes Werk verbrennen, so wird er Schaden leiden, er selbst aber wird gerettet werden, doch so, wie durchs Feuer hindurch. 16 Wisset ihr nicht, daß ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnt? (1. Korinther 6.19) (2. Korinther 6.16) 17 Wenn jemand den Tempel Gottes verderbt, den wird Gott verderben; denn der Tempel Gottes ist heilig, und der seid ihr. 18 Niemand betrüge sich selbst! Dünkt sich jemand unter euch weise zu sein in dieser Weltzeit, so werde er ein Tor, damit er weise werde! (Offenbarung 3.17-18) 19 Denn die Weisheit dieser Welt ist Torheit vor Gott; denn es steht geschrieben: «Er fängt die Weisen in ihrer List.» 20 Und wiederum: «Der Herr kennt die Gedanken der Weisen, daß sie eitel sind.» 21 So brüste sich nun niemand mit Menschen; denn alles ist euer: 22 es sei Paulus oder Apollos, Kephas oder die Welt, das Leben oder der Tod, das Gegenwärtige oder das Zukünftige; alles ist euer; 23 ihr aber seid Christi, Christus aber ist Gottes. (1. Korinther 11.3)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)