zurückEinzelansichtvor

1. Korinther - Kapitel 16

Die Liebesgabe für die Gläubigen in Jerusalem

1 Was aber die Sammlung für die Heiligen anbelangt, so handelt auch ihr so, wie ich es für die Gemeinden in Galatien angeordnet habe. (2. Korinther 8.9) (Galater 2.10) 2 An jedem ersten Wochentag lege ein jeder unter euch etwas beiseite und sammle, je nachdem es ihm wohl geht; damit nicht erst dann, wenn ich komme, die Sammlungen gemacht werden müssen. (Apostelgeschichte 20.7) 3 Wenn ich aber angekommen bin, will ich die, welche ihr als geeignet erachtet, mit Briefen absenden, damit sie eure Liebesgabe nach Jerusalem überbringen. 4 Wenn es aber der Mühe wert ist, daß auch ich hinreise, sollen sie mit mir reisen.

Persönliche Anliegen und abschließender Zuspruch

5 Ich werde aber zu euch kommen, wenn ich Mazedonien durchzogen habe, denn durch Mazedonien werde ich ziehen. (Apostelgeschichte 19.21) 6 Bei euch aber werde ich vielleicht verweilen oder auch überwintern, damit ihr mich geleitet, wohin ich reise. 7 Denn ich will euch jetzt nicht nur im Vorbeigehen sehen, sondern ich hoffe, einige Zeit bei euch zu bleiben, wenn der Herr es zuläßt. (Apostelgeschichte 20.2) 8 Ich werde aber zu Ephesus bleiben bis Pfingsten. (Apostelgeschichte 19.1) (Apostelgeschichte 19.10) 9 Denn eine Tür hat sich mir aufgetan, weit und vielversprechend; auch der Widersacher sind viele. (2. Korinther 2.12) (Kolosser 4.3) 10 Wenn aber Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei, denn er treibt des Herrn Werk, wie ich auch. (1. Korinther 4.17) (Philipper 2.19-22) 11 Darum soll ihn niemand geringschätzen! Geleitet ihn vielmehr in Frieden, damit er zu mir komme; denn ich erwarte ihn mit den Brüdern. 12 Was aber den Bruder Apollos betrifft, so habe ich ihn vielfach ermahnt, mit den Brüdern zu euch zu kommen; doch er war durchaus nicht willens, jetzt zu kommen. Er wird aber kommen, wenn die Zeit es ihm erlaubt. (1. Korinther 1.12) 13 Wachet, stehet fest im Glauben, seid männlich, seid stark! (Epheser 6.10) 14 Möge alles bei euch in Liebe geschehen! 15 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder: Ihr kennet das Haus des Stephanas, daß es die Erstlingsfrucht von Achaja ist, und daß sie sich dem Dienste der Heiligen gewidmet haben; (1. Korinther 1.16) 16 seid auch ihr solchen untertan und einem jeden, der mitwirkt und arbeitet. (Philipper 2.29) 17 Ich freue mich aber über die Ankunft des Stephanas und Fortunatus und Achaikus; denn diese haben mir ersetzt, daß ich euer ermangeln muß; 18 denn sie haben meinen Geist und den eurigen erquickt. Darum erkennet solche Männer an! (1. Thessalonicher 5.12) 19 Es grüßen euch die Gemeinden in Asien. Es grüßen euch vielmals im Herrn Aquila und Priscilla samt der Gemeinde in ihrem Hause. (Apostelgeschichte 18.2) (Römer 16.3) (Römer 16.5) 20 Es grüßen euch die Brüder alle. Grüßet euch untereinander mit dem heiligen Kuß! 21 Das ist mein, des Paulus, handschriftlicher Gruß. (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) (2. Thessalonicher 3.17) 22 So jemand den Herrn Jesus Christus nicht liebt, der sei verflucht! Maranatha! (Offenbarung 22.20) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit euch! 24 Meine Liebe sei mit euch allen in Christus Jesus! Amen.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)