1. Korinther - Kapitel 16
Die Liebesgabe für die Gläubigen in Jerusalem
1 Was aber die Sammlung für die Heiligen anbelangt, so handelt auch ihr so, wie ich es für die Gemeinden in Galatien angeordnet habe. (2. Korinther 8.9) (Galater 2.10) 2 An jedem ersten Wochentag lege ein jeder unter euch etwas beiseite und sammle, je nachdem es ihm wohl geht; damit nicht erst dann, wenn ich komme, die Sammlungen gemacht werden müssen. (Apostelgeschichte 20.7) 3 Wenn ich aber angekommen bin, will ich die, welche ihr als geeignet erachtet, mit Briefen absenden, damit sie eure Liebesgabe nach Jerusalem überbringen. 4 Wenn es aber der Mühe wert ist, daß auch ich hinreise, sollen sie mit mir reisen.Persönliche Anliegen und abschließender Zuspruch
5 Ich werde aber zu euch kommen, wenn ich Mazedonien durchzogen habe, denn durch Mazedonien werde ich ziehen. (Apostelgeschichte 19.21) 6 Bei euch aber werde ich vielleicht verweilen oder auch überwintern, damit ihr mich geleitet, wohin ich reise. 7 Denn ich will euch jetzt nicht nur im Vorbeigehen sehen, sondern ich hoffe, einige Zeit bei euch zu bleiben, wenn der Herr es zuläßt. (Apostelgeschichte 20.2) 8 Ich werde aber zu Ephesus bleiben bis Pfingsten. (Apostelgeschichte 19.1) (Apostelgeschichte 19.10) 9 Denn eine Tür hat sich mir aufgetan, weit und vielversprechend; auch der Widersacher sind viele. (2. Korinther 2.12) (Kolosser 4.3) 10 Wenn aber Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei, denn er treibt des Herrn Werk, wie ich auch. (1. Korinther 4.17) (Philipper 2.19-22) 11 Darum soll ihn niemand geringschätzen! Geleitet ihn vielmehr in Frieden, damit er zu mir komme; denn ich erwarte ihn mit den Brüdern. 12 Was aber den Bruder Apollos betrifft, so habe ich ihn vielfach ermahnt, mit den Brüdern zu euch zu kommen; doch er war durchaus nicht willens, jetzt zu kommen. Er wird aber kommen, wenn die Zeit es ihm erlaubt. (1. Korinther 1.12) 13 Wachet, stehet fest im Glauben, seid männlich, seid stark! (Epheser 6.10) 14 Möge alles bei euch in Liebe geschehen! 15 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder: Ihr kennet das Haus des Stephanas, daß es die Erstlingsfrucht von Achaja ist, und daß sie sich dem Dienste der Heiligen gewidmet haben; (1. Korinther 1.16) 16 seid auch ihr solchen untertan und einem jeden, der mitwirkt und arbeitet. (Philipper 2.29) 17 Ich freue mich aber über die Ankunft des Stephanas und Fortunatus und Achaikus; denn diese haben mir ersetzt, daß ich euer ermangeln muß; 18 denn sie haben meinen Geist und den eurigen erquickt. Darum erkennet solche Männer an! (1. Thessalonicher 5.12) 19 Es grüßen euch die Gemeinden in Asien. Es grüßen euch vielmals im Herrn Aquila und Priscilla samt der Gemeinde in ihrem Hause. (Apostelgeschichte 18.2) (Römer 16.3) (Römer 16.5) 20 Es grüßen euch die Brüder alle. Grüßet euch untereinander mit dem heiligen Kuß! 21 Das ist mein, des Paulus, handschriftlicher Gruß. (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) (2. Thessalonicher 3.17) 22 So jemand den Herrn Jesus Christus nicht liebt, der sei verflucht! Maranatha! (Offenbarung 22.20) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit euch! 24 Meine Liebe sei mit euch allen in Christus Jesus! Amen.3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)