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1. Korinther - Kapitel 14

Die Geisteswirkungen sollen zur Erbauung der Gemeinde dienen

1 Strebet nach der Liebe; doch eifert auch nach den Geistesgaben, am meisten aber, daß ihr weissagen könnet! 2 Denn wer in Zungen redet, der redet nicht für Menschen, sondern für Gott; denn niemand vernimmt es, im Geiste aber redet er Geheimnisse. (Apostelgeschichte 2.4) (Apostelgeschichte 10.46) 3 Wer aber weissagt, der redet für Menschen zur Erbauung, zur Ermahnung und zum Trost. 4 Wer in Zungen redet, erbaut sich selbst; wer aber weissagt, erbaut die Gemeinde. 5 Ich wünschte, daß ihr alle in Zungen redetet, noch viel mehr aber, daß ihr weissagen könntet. Denn wer weissagt, ist größer, als wer in Zungen redet; es sei denn, daß er es auslege, damit die Gemeinde Erbauung empfange. (4. Mose 11.29) (1. Korinther 12.10) 6 Nun aber, ihr Brüder, wenn ich zu euch käme und in Zungen redete, was würde ich euch nützen, wenn ich nicht zu euch redete, sei es durch Offenbarung oder durch Erkenntnis oder durch Weissagung oder durch Lehre? (1. Korinther 12.8) 7 Ist es doch ebenso mit den leblosen Instrumenten, die einen Laut von sich geben, sei es eine Flöte oder eine Harfe; wenn sie nicht bestimmte Töne geben, wie kann man erkennen, was auf der Flöte oder auf der Harfe gespielt wird? 8 Ebenso auch, wenn die Posaune einen undeutlichen Ton gibt, wer wird sich zum Kampfe rüsten? 9 Also auch ihr, wenn ihr durch die Zunge nicht eine verständliche Rede gebet, wie kann man verstehen, was geredet wird? Denn ihr werdet in den Wind reden. 10 So viele Arten von Sprachen mögen wohl in der Welt sein, und keine ist ohne Laut. 11 Wenn ich nun den Sinn des Lautes nicht kenne, so werde ich dem Redenden ein Fremder sein und der Redende für mich ein Fremder. 12 Also auch ihr, da ihr eifrig nach Geistesgaben trachtet, suchet, zur Erbauung der Gemeinde daran Überfluß zu haben! 13 Darum: wer in Zungen redet, der bete, daß er es auch auslegen kann. (1. Korinther 12.10) 14 Denn wenn ich in Zungen bete, so betet zwar mein Geist, aber mein Verstand ist ohne Frucht. 15 Wie soll es nun sein? Ich will im Geiste beten, ich will aber auch mit dem Verstande beten; ich will im Geiste lobsingen, ich will aber auch mit dem Verstande lobsingen. (Epheser 5.19) 16 Sonst, wenn du im Geiste lobpreisest, wie soll der, welcher die Stelle des Unkundigen einnimmt, das Amen sprechen zu deiner Danksagung, da er nicht weiß, was du sagst? 17 Du magst wohl schön danksagen, aber der andere wird nicht erbaut. 18 Ich danke Gott, daß ich mehr als ihr alle in Zungen rede. 19 Aber in der Gemeinde will ich lieber fünf Worte mit meinem Verstande reden, damit ich auch andere unterrichte, als zehntausend Worte in Zungen. 20 Ihr Brüder, werdet nicht Kinder im Verständnis, sondern an Bosheit seid Kinder, am Verständnis aber werdet vollkommen. (Epheser 4.14) 21 Im Gesetz steht geschrieben: «Ich will mit fremden Zungen und mit fremden Lippen zu diesem Volke reden, aber auch so werden sie mich nicht hören, spricht der Herr.» 22 Darum sind die Zungen zum Zeichen nicht für die Gläubigen, sondern für die Ungläubigen; die Weissagung aber ist nicht für die Ungläubigen, sondern für die Gläubigen. 23 Wenn nun die ganze Gemeinde am selben Ort zusammenkäme, und alle würden in Zungen reden, und es kämen Unkundige oder Ungläubige herein, würden sie nicht sagen, ihr wäret von Sinnen? 24 Wenn aber alle weissagten, und es käme ein Ungläubiger oder Unkundiger herein, so würde er von allen überführt, von allen erforscht; 25 das Verborgene seines Herzens würde offenbar, und so würde er auf sein Angesicht fallen und Gott anbeten und bekennen, daß Gott wahrhaftig in euch sei. (Johannes 16.8)

Geistliche Ordnung in den Gemeindezusammenkünften

26 Wie ist es nun, ihr Brüder? Wenn ihr zusammenkommt, so hat jeder von euch etwas: einen Psalm, eine Lehre, eine Offenbarung, eine Zungenrede, eine Auslegung; alles geschehe zur Erbauung! (1. Korinther 12.8-10) (Epheser 4.12) 27 Will jemand in Zungen reden, so seien es je zwei, höchstens drei, und der Reihe nach, und einer lege es aus. 28 Ist aber kein Ausleger da, so schweige er in der Gemeinde; er rede aber für sich selbst und zu Gott. 29 Propheten aber sollen zwei oder drei reden, und die andern sollen es beurteilen. (Apostelgeschichte 17.11) (1. Thessalonicher 5.21) 30 Wenn aber einem andern, der dasitzt, eine Offenbarung zuteil wird, so soll der erste schweigen. 31 Denn ihr könnet einer nach dem andern alle weissagen, damit alle lernen und alle getröstet werden. 32 Und die Geister der Propheten sind den Propheten untertan. 33 Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens. (1. Korinther 14.40) 34 Wie in allen Gemeinden der Heiligen, so sollen die Frauen in den Gemeinden schweigen; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen untertan sein, wie auch das Gesetz sagt. (1. Mose 3.16) (1. Timotheus 2.11-12) 35 Wollen sie aber etwas lernen, so mögen sie daheim ihre Männer fragen; denn es steht einem Weibe übel an, in der Gemeinde zu reden. 36 Oder ist von euch das Wort Gottes ausgegangen? Oder ist es zu euch allein gekommen? 37 Glaubt jemand ein Prophet oder ein Geistbegabter zu sein, der erkenne, daß das, was ich euch schreibe, des Herrn Gebot ist. (1. Johannes 4.6) 38 Will es aber jemand mißachten, der mißachte es! 39 Also, meine Brüder, strebet nach der Weissagung, und das Reden in Zungen wehret nicht; 40 alles aber geschehe mit Anstand und in Ordnung! (1. Korinther 14.33) (Kolosser 2.5)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.