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1. Korinther - Kapitel 12

Die Geisteswirkungen und Gnadengaben in der Gemeinde

1 Über die Geistesgaben aber, meine Brüder, will ich euch nicht in Unwissenheit lassen. 2 Ihr wisset, daß ihr, als ihr Heiden waret, euch zu den stummen Götzen hinziehen ließet, wie ihr geleitet wurdet. (Habakuk 2.18-19) 3 Darum tue ich euch kund, daß niemand, der im Geiste Gottes redet, sagt: «Verflucht sei Jesus!» es kann aber auch niemand sagen: «Herr Jesus!» als nur im heiligen Geist. (Markus 9.39) (1. Johannes 1.3) (1. Johannes 4.2) 4 Es bestehen aber Unterschiede in den Gnadengaben, doch ist es derselbe Geist; (Römer 12.6) (Epheser 4.4) 5 auch gibt es verschiedene Dienstleistungen, doch ist es derselbe Herr; (1. Korinther 12.28) 6 und auch die Kraftwirkungen sind verschieden, doch ist es derselbe Gott, der alles in allen wirkt. 7 Einem jeglichen aber wird die Offenbarung des Geistes zum allgemeinen Nutzen verliehen. (1. Korinther 14.26) 8 Dem einen nämlich wird durch den Geist die Rede der Weisheit gegeben, einem andern aber die Rede der Erkenntnis nach demselben Geist; 9 einem andern Glauben in demselben Geist; einem andern die Gabe gesund zu machen in dem gleichen Geist; 10 einem andern Wunder zu wirken, einem andern Weissagung, einem andern Geister zu unterscheiden, einem andern verschiedene Arten von Sprachen, einem andern die Auslegung der Sprachen. (Apostelgeschichte 2.4) (1. Korinther 14.1) 11 Dieses alles aber wirkt ein und derselbe Geist, der einem jeden persönlich zuteilt, wie er will. (Römer 12.3) (Epheser 4.7)

Ein Leib, viele Glieder

12 Denn gleichwie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, wiewohl ihrer viele sind, doch nur einen Leib bilden, also auch Christus. 13 Denn wir wurden alle in einem Geist zu einem Leibe getauft, seien wir Juden oder Griechen, Knechte oder Freie, und wurden alle mit einem Geist getränkt. (Galater 3.28) 14 Denn auch der Leib ist nicht ein Glied, sondern viele. 15 Wenn der Fuß spräche: Ich bin keine Hand, darum gehöre ich nicht zum Leib, so gehört er deswegen nicht weniger dazu! 16 Und wenn das Ohr spräche: Ich bin kein Auge, darum gehöre ich nicht zum Leib; so gehört es deswegen nicht weniger dazu! 17 Wäre der ganze Leib Auge, wo bliebe das Gehör? Wäre er ganz Ohr, wo bliebe der Geruch? 18 Nun aber hat Gott die Glieder, jedes einzelne von ihnen, so am Leibe gesetzt, wie er gewollt hat. 19 Wenn aber alles ein Glied wäre, wo bliebe der Leib? 20 Nun aber gibt es viele Glieder, doch nur einen Leib. 21 Das Auge kann nicht zur Hand sagen: Ich bedarf deiner nicht, oder das Haupt zu den Füßen: Ich bedarf euer nicht! 22 Vielmehr sind gerade die scheinbar schwächern Glieder des Leibes notwendig, 23 und die wir für weniger ehrbar am Leibe halten, die umgeben wir mit desto größerer Ehre, und die uns übel anstehen, die schmückt man am meisten; 24 denn die uns wohl anstehen, bedürfen es nicht. Gott aber hat den Leib so zusammengefügt, daß er dem dürftigeren Glied um so größere Ehre gab, 25 damit es keinen Zwiespalt im Leibe gebe, sondern die Glieder gleichmäßig füreinander sorgen. 26 Und wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit; und wenn ein Glied geehrt wird, so freuen sich alle Glieder mit. 27 Ihr aber seid Christi Leib, und jedes in seinem Teil Glieder. (Römer 12.5) 28 Und so hat Gott in der Gemeinde gesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, darnach Wundertäter, sodann die Gaben der Heilung, der Hilfeleistung, der Verwaltung, verschiedene Sprachen. (Epheser 4.11-12) 29 Es sind doch nicht alle Apostel, nicht alle Propheten, nicht alle Lehrer, nicht alle Wundertäter? 30 Haben alle die Gaben der Heilung? Reden alle mit Zungen? Können alle auslegen? 31 Strebet aber nach den besten Gaben; doch zeige ich euch jetzt einen noch weit vortrefflicheren Weg: (1. Korinther 14.1) (1. Korinther 14.12)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)