1. Korinther - Kapitel 12
Die Geisteswirkungen und Gnadengaben in der Gemeinde
1 Über die Geistesgaben aber, meine Brüder, will ich euch nicht in Unwissenheit lassen. 2 Ihr wisset, daß ihr, als ihr Heiden waret, euch zu den stummen Götzen hinziehen ließet, wie ihr geleitet wurdet. (Habakuk 2.18-19) 3 Darum tue ich euch kund, daß niemand, der im Geiste Gottes redet, sagt: «Verflucht sei Jesus!» es kann aber auch niemand sagen: «Herr Jesus!» als nur im heiligen Geist. (Markus 9.39) (1. Johannes 1.3) (1. Johannes 4.2) 4 Es bestehen aber Unterschiede in den Gnadengaben, doch ist es derselbe Geist; (Römer 12.6) (Epheser 4.4) 5 auch gibt es verschiedene Dienstleistungen, doch ist es derselbe Herr; (1. Korinther 12.28) 6 und auch die Kraftwirkungen sind verschieden, doch ist es derselbe Gott, der alles in allen wirkt. 7 Einem jeglichen aber wird die Offenbarung des Geistes zum allgemeinen Nutzen verliehen. (1. Korinther 14.26) 8 Dem einen nämlich wird durch den Geist die Rede der Weisheit gegeben, einem andern aber die Rede der Erkenntnis nach demselben Geist; 9 einem andern Glauben in demselben Geist; einem andern die Gabe gesund zu machen in dem gleichen Geist; 10 einem andern Wunder zu wirken, einem andern Weissagung, einem andern Geister zu unterscheiden, einem andern verschiedene Arten von Sprachen, einem andern die Auslegung der Sprachen. (Apostelgeschichte 2.4) (1. Korinther 14.1) 11 Dieses alles aber wirkt ein und derselbe Geist, der einem jeden persönlich zuteilt, wie er will. (Römer 12.3) (Epheser 4.7)Ein Leib, viele Glieder
12 Denn gleichwie der Leib einer ist und doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, wiewohl ihrer viele sind, doch nur einen Leib bilden, also auch Christus. 13 Denn wir wurden alle in einem Geist zu einem Leibe getauft, seien wir Juden oder Griechen, Knechte oder Freie, und wurden alle mit einem Geist getränkt. (Galater 3.28) 14 Denn auch der Leib ist nicht ein Glied, sondern viele. 15 Wenn der Fuß spräche: Ich bin keine Hand, darum gehöre ich nicht zum Leib, so gehört er deswegen nicht weniger dazu! 16 Und wenn das Ohr spräche: Ich bin kein Auge, darum gehöre ich nicht zum Leib; so gehört es deswegen nicht weniger dazu! 17 Wäre der ganze Leib Auge, wo bliebe das Gehör? Wäre er ganz Ohr, wo bliebe der Geruch? 18 Nun aber hat Gott die Glieder, jedes einzelne von ihnen, so am Leibe gesetzt, wie er gewollt hat. 19 Wenn aber alles ein Glied wäre, wo bliebe der Leib? 20 Nun aber gibt es viele Glieder, doch nur einen Leib. 21 Das Auge kann nicht zur Hand sagen: Ich bedarf deiner nicht, oder das Haupt zu den Füßen: Ich bedarf euer nicht! 22 Vielmehr sind gerade die scheinbar schwächern Glieder des Leibes notwendig, 23 und die wir für weniger ehrbar am Leibe halten, die umgeben wir mit desto größerer Ehre, und die uns übel anstehen, die schmückt man am meisten; 24 denn die uns wohl anstehen, bedürfen es nicht. Gott aber hat den Leib so zusammengefügt, daß er dem dürftigeren Glied um so größere Ehre gab, 25 damit es keinen Zwiespalt im Leibe gebe, sondern die Glieder gleichmäßig füreinander sorgen. 26 Und wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit; und wenn ein Glied geehrt wird, so freuen sich alle Glieder mit. 27 Ihr aber seid Christi Leib, und jedes in seinem Teil Glieder. (Römer 12.5) 28 Und so hat Gott in der Gemeinde gesetzt erstens Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, darnach Wundertäter, sodann die Gaben der Heilung, der Hilfeleistung, der Verwaltung, verschiedene Sprachen. (Epheser 4.11-12) 29 Es sind doch nicht alle Apostel, nicht alle Propheten, nicht alle Lehrer, nicht alle Wundertäter? 30 Haben alle die Gaben der Heilung? Reden alle mit Zungen? Können alle auslegen? 31 Strebet aber nach den besten Gaben; doch zeige ich euch jetzt einen noch weit vortrefflicheren Weg: (1. Korinther 14.1) (1. Korinther 14.12)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)