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1. Korinther - Kapitel 10

Das warnende Beispiel von Israel in der Wüste

1 Ich will aber nicht, meine Brüder, daß ihr außer acht lasset, daß unsre Väter alle unter der Wolke gewesen und alle durchs Meer hindurch gegangen sind. (2. Mose 13.21) (2. Mose 14.22) 2 Sie wurden auch alle auf Mose getauft in der Wolke und im Meer, (2. Mose 16.4) (2. Mose 16.35) (5. Mose 8.3) 3 und sie haben alle dieselbe geistliche Speise gegessen und alle denselben geistlichen Trank getrunken; 4 denn sie tranken aus einem geistlichen Felsen, der ihnen folgte. Der Fels aber war Christus. (2. Mose 17.6) 5 Aber an der Mehrzahl von ihnen hatte Gott kein Wohlgefallen; denn sie wurden in der Wüste niedergestreckt. (4. Mose 14.22) 6 Diese Dinge aber sind zum Vorbild für uns geschehen, damit wir uns nicht des Bösen gelüsten lassen, gleichwie jene gelüstet hat. (4. Mose 11.4) 7 Werdet auch nicht Götzendiener, gleichwie etliche von ihnen, wie geschrieben steht: «Das Volk setzte sich nieder, um zu essen und zu trinken, und stand auf, um zu spielen.» 8 Lasset uns auch nicht Unzucht treiben, gleichwie etliche von ihnen Unzucht trieben, und es fielen an einem Tage ihrer dreiundzwanzigtausend. (4. Mose 25.1) (4. Mose 25.9) 9 Lasset uns auch nicht Christus versuchen, gleichwie etliche von ihnen ihn versuchten und von den Schlangen umgebracht wurden. (4. Mose 21.4-6) 10 Murret auch nicht, gleichwie etliche von ihnen murrten und durch den Verderber umgebracht wurden. (4. Mose 14.2) (4. Mose 14.35-36) (Hebräer 3.11) (Hebräer 3.17) 11 Das alles, was jenen widerfuhr, ist ein Vorbild und wurde zur Warnung geschrieben für uns, auf welche das Ende der Zeitalter gekommen ist. (1. Petrus 4.7) 12 Darum, wer sich dünkt, er stehe, der sehe wohl zu, daß er nicht falle! 13 Es hat euch bisher nur menschliche Versuchung betroffen. Gott aber ist treu; der wird euch nicht über euer Vermögen versucht werden lassen, sondern wird zugleich mit der Versuchung auch den Ausgang schaffen, daß ihr sie ertragen könnt. (2. Petrus 2.9)

Die Gemeinschaft beim Mahl des Herrn ist unvereinbar mit Götzendienst

14 Darum, meine Geliebten, fliehet vor dem Götzendienst! (1. Johannes 5.21) 15 Ich rede mit Verständigen; beurteilet ihr, was ich sage: 16 Der Kelch des Segens, den wir segnen, ist er nicht Gemeinschaft mit dem Blute Christi? Das Brot, das wir brechen, ist es nicht Gemeinschaft mit dem Leibe Christi? (Matthäus 26.27) (Apostelgeschichte 2.42) (1. Korinther 11.23-26) 17 Denn ein Brot ist es, so sind wir, die vielen, ein Leib; denn wir sind alle des einen Brotes teilhaftig. (Römer 12.5) (1. Korinther 12.27) 18 Sehet an das Israel nach dem Fleisch! Stehen nicht die, welche die Opfer essen, in Gemeinschaft mit dem Opferaltar? (3. Mose 7.6) 19 Was sage ich nun? Daß das Götzenopfer etwas sei, oder daß ein Götze etwas sei? (1. Korinther 8.4) 20 Nein, aber daß sie das, was sie opfern, den Dämonen opfern und nicht Gott! Ich will aber nicht, daß ihr in Gemeinschaft der Dämonen geratet. 21 Ihr könnet nicht des Herrn Kelch trinken und der Dämonen Kelch; ihr könnet nicht am Tische des Herrn teilhaben und am Tische der Dämonen! (Matthäus 6.24) (2. Korinther 6.15-16) 22 Oder wollen wir den Herrn zur Eifersucht reizen? Sind wir stärker als er?

Zur Ehre Gottes leben

23 Es ist alles erlaubt; aber es frommt nicht alles! Es ist alles erlaubt; aber es erbaut nicht alles! (1. Korinther 6.12) 24 Niemand suche das Seine, sondern ein jeder das des andern. (Römer 15.2) (Philipper 2.4) 25 Alles, was auf dem Fleischmarkt feil ist, das esset, ohne um des Gewissens willen nachzuforschen; (Römer 14.2) (Römer 14.22) 26 denn «die Erde ist des Herrn und was sie erfüllt». 27 Wenn aber jemand von den Ungläubigen euch einladet und ihr hingehen wollt, so esset alles, was euch vorgesetzt wird, und forschet nicht nach um des Gewissens willen. 28 Wenn aber jemand zu euch sagen würde: Das ist Götzenopferfleisch! so esset es nicht, um deswillen, der es anzeigt, und um des Gewissens willen. (1. Korinther 8.7) 29 Ich rede aber nicht von deinem eigenen Gewissen, sondern von dem des andern; denn warum sollte meine Freiheit von dem Gewissen eines andern gerichtet werden? 30 Wenn ich es dankbar genieße, warum sollte ich gelästert werden über dem, wofür ich danke? (1. Timotheus 4.4) 31 Ihr esset nun oder trinket oder was ihr tut, so tut es alles zu Gottes Ehre! (Kolosser 3.17) 32 Seid unanstößig den Juden und Griechen und der Gemeinde Gottes, (Römer 14.13) 33 gleichwie auch ich in allen Stücken allen zu Gefallen lebe und nicht suche, was mir, sondern was vielen frommt, damit sie gerettet werden. (1. Korinther 9.20-22)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)