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1. Könige - Kapitel 6

Der Bau des Tempels

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siv, das ist der zweite Monat, baute er dem HERRN das Haus. 2 Das Haus aber, das der König Salomo dem HERRN baute, war sechzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch. 3 Und er baute eine Halle vor dem Tempelhaus, zwanzig Ellen lang, gemäß der Breite des Hauses, und zehn Ellen breit, vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte an das Haus Fenster mit festeingefügtem Gitterwerk. 5 Und er baute an die Wand des Hauses einen Anbau ringsum gegen die Wand des Hauses, sowohl des Tempels, als auch des Chors, und machte Seitengemächer ringsum. 6 Das unterste Stockwerk war fünf Ellen breit, das mittlere sechs Ellen und das dritte sieben Ellen breit; denn er machte Absätze an der Außenseite des Hauses ringsum, so daß sie nicht in die Wände des Hauses eingriffen. 7 Und als das Haus gebaut ward, wurde es aus Steinen, die fertig behauen aus dem Bruch kamen, gebaut, so daß man weder Hammer noch Meißel noch sonst ein eisernes Werkzeug im Hause hörte, während es gebaut wurde. 8 Der Eingang zum untersten Stockwerk befand sich an der rechten Seite des Hauses, und man stieg auf Wendeltreppen hinauf zum mittleren und vom mittleren zum dritten Stockwerk. 9 Also baute er das Haus und vollendete es und deckte das Haus mit Brettern und Balkenreihen von Zedernholz. 10 Er baute auch die Stockwerke am ganzen Haus, jedes fünf Ellen hoch, und verband sie mit dem Haus durch Zedernbalken. 11 Und es erging ein Wort des HERRN an Salomo, das lautete also: 12 Dieses Haus betreffend, das du gebaut hast: Wirst du in meinen Satzungen wandeln und alle meine Gebote halten und beobachten, so daß du darin wandelst, so will ich mein Wort an dir erfüllen, das ich deinem Vater David verheißen habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und will mein Volk Israel nicht verlassen! (2. Mose 29.45) 14 Also baute Salomo das Haus und vollendete es. 15 Und er bekleidete die Wände des Hauses inwendig mit Brettern von Zedern, von des Hauses Boden an bis an die Balken der Decke, und täfelte es mit Holz inwendig und belegte den Boden des Hauses mit Brettern von Zypressenholz. 16 Und er baute in einem Abstand von zwanzig Ellen von der hintern Seite des Hauses eine zederne Wand, vom Boden bis zum Gebälk, und baute es inwendig aus zum Chor, zum Allerheiligsten. 17 Aber das Tempelhaus vor dem Chor war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz inwendig am Hause war Schnitzwerk von Koloquinten und aufgebrochenen Blumen. Alles war von Zedernholz, so daß man keinen Stein sah. 19 Aber den Chor richtete er im Innern des Hauses her, um die Bundeslade des HERRN dorthin zu stellen. 20 Und vor dem Chor; welcher zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zwanzig Ellen hoch und mit feinem Gold überzogen war; täfelte er den Altar mit Zedernholz. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit feinem Gold, und er zog goldene Ketten vor dem Chore her, den er mit Gold überzogen hatte, 22 also daß das ganze Haus völlig mit Gold überzogen war. Auch den Altar, der vor dem Chor stand, überzog er mit Gold. 23 Er machte im Chor auch zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen hoch. (2. Mose 37.7-9) 24 Fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs; zehn Ellen waren vom Ende des einen Flügels bis zum Ende des andern Flügels. 25 Auch der andere Cherub hatte zehn Ellen Flügelweite . Beide Cherubim hatten gleiches Maß und gleiche Form. 26 Die Höhe des einen Cherubs betrug zehn Ellen, ebenso die Höhe des andern Cherubs. 27 Und er tat die Cherubim mitten ins innerste Haus. Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus, so daß der Flügel des einen Cherubs die eine Wand und der Flügel des andern Cherubs die andere Wand berührte. Aber in der Mitte des Hauses berührte ein Flügel den andern. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ließ er Schnitzwerk anbringen von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Auch den Boden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Den Eingang zum Chor machte er mit Türen von Ölbaumholz, Gesimse und Pfosten im Fünfeck. 32 Und er machte zwei Türflügel von Ölbaumholz und ließ darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen anbringen und überzog sie mit Gold; auch die Cherubim und die Palmen überzog er mit Gold. 33 Ebenso machte er auch am Eingang des Tempels viereckige Pfosten von Ölbaumholz 34 und zwei Türflügel aus Zypressenholz; aus zwei drehbaren Blättern bestand der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er machte darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen und überzog sie mit Gold, das dem Schnitzwerk angepaßt war. 36 Auch baute er den innern Vorhof mit drei Lagen Quadersteinen und einer Lage Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre, im Monat Siv, war der Grund zum Hause des HERRN gelegt worden. (1. Könige 6.1) 38 Und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist im achten Monat, ward das Haus vollendet nach allen seinen Plänen und Vorschriften, so daß er sieben Jahre lang daran gebaut hatte.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."