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1. Könige - Kapitel 6

Der Bau des Tempels

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Kinder Israel aus Ägypten, im vierten Jahre der Regierung Salomos über Israel, im Monat Siv, das ist der zweite Monat, baute er dem HERRN das Haus. 2 Das Haus aber, das der König Salomo dem HERRN baute, war sechzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch. 3 Und er baute eine Halle vor dem Tempelhaus, zwanzig Ellen lang, gemäß der Breite des Hauses, und zehn Ellen breit, vor dem Hause her. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Und er machte an das Haus Fenster mit festeingefügtem Gitterwerk. 5 Und er baute an die Wand des Hauses einen Anbau ringsum gegen die Wand des Hauses, sowohl des Tempels, als auch des Chors, und machte Seitengemächer ringsum. 6 Das unterste Stockwerk war fünf Ellen breit, das mittlere sechs Ellen und das dritte sieben Ellen breit; denn er machte Absätze an der Außenseite des Hauses ringsum, so daß sie nicht in die Wände des Hauses eingriffen. 7 Und als das Haus gebaut ward, wurde es aus Steinen, die fertig behauen aus dem Bruch kamen, gebaut, so daß man weder Hammer noch Meißel noch sonst ein eisernes Werkzeug im Hause hörte, während es gebaut wurde. 8 Der Eingang zum untersten Stockwerk befand sich an der rechten Seite des Hauses, und man stieg auf Wendeltreppen hinauf zum mittleren und vom mittleren zum dritten Stockwerk. 9 Also baute er das Haus und vollendete es und deckte das Haus mit Brettern und Balkenreihen von Zedernholz. 10 Er baute auch die Stockwerke am ganzen Haus, jedes fünf Ellen hoch, und verband sie mit dem Haus durch Zedernbalken. 11 Und es erging ein Wort des HERRN an Salomo, das lautete also: 12 Dieses Haus betreffend, das du gebaut hast: Wirst du in meinen Satzungen wandeln und alle meine Gebote halten und beobachten, so daß du darin wandelst, so will ich mein Wort an dir erfüllen, das ich deinem Vater David verheißen habe; (2. Samuel 7.13) 13 und ich will mitten unter den Kindern Israel wohnen und will mein Volk Israel nicht verlassen! (2. Mose 29.45) 14 Also baute Salomo das Haus und vollendete es. 15 Und er bekleidete die Wände des Hauses inwendig mit Brettern von Zedern, von des Hauses Boden an bis an die Balken der Decke, und täfelte es mit Holz inwendig und belegte den Boden des Hauses mit Brettern von Zypressenholz. 16 Und er baute in einem Abstand von zwanzig Ellen von der hintern Seite des Hauses eine zederne Wand, vom Boden bis zum Gebälk, und baute es inwendig aus zum Chor, zum Allerheiligsten. 17 Aber das Tempelhaus vor dem Chor war vierzig Ellen lang. 18 Und das Zedernholz inwendig am Hause war Schnitzwerk von Koloquinten und aufgebrochenen Blumen. Alles war von Zedernholz, so daß man keinen Stein sah. 19 Aber den Chor richtete er im Innern des Hauses her, um die Bundeslade des HERRN dorthin zu stellen. 20 Und vor dem Chor; welcher zwanzig Ellen lang und zwanzig Ellen breit und zwanzig Ellen hoch und mit feinem Gold überzogen war; täfelte er den Altar mit Zedernholz. 21 Und Salomo überzog das Haus inwendig mit feinem Gold, und er zog goldene Ketten vor dem Chore her, den er mit Gold überzogen hatte, 22 also daß das ganze Haus völlig mit Gold überzogen war. Auch den Altar, der vor dem Chor stand, überzog er mit Gold. 23 Er machte im Chor auch zwei Cherubim von Ölbaumholz, zehn Ellen hoch. (2. Mose 37.7-9) 24 Fünf Ellen maß der eine Flügel des Cherubs und fünf Ellen der andere Flügel des Cherubs; zehn Ellen waren vom Ende des einen Flügels bis zum Ende des andern Flügels. 25 Auch der andere Cherub hatte zehn Ellen Flügelweite . Beide Cherubim hatten gleiches Maß und gleiche Form. 26 Die Höhe des einen Cherubs betrug zehn Ellen, ebenso die Höhe des andern Cherubs. 27 Und er tat die Cherubim mitten ins innerste Haus. Und die Cherubim breiteten ihre Flügel aus, so daß der Flügel des einen Cherubs die eine Wand und der Flügel des andern Cherubs die andere Wand berührte. Aber in der Mitte des Hauses berührte ein Flügel den andern. 28 Und er überzog die Cherubim mit Gold. 29 Und an allen Wänden des Hauses ließ er Schnitzwerk anbringen von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen, innerhalb und außerhalb. 30 Auch den Boden des Hauses überzog er mit Gold, innerhalb und außerhalb. 31 Den Eingang zum Chor machte er mit Türen von Ölbaumholz, Gesimse und Pfosten im Fünfeck. 32 Und er machte zwei Türflügel von Ölbaumholz und ließ darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen anbringen und überzog sie mit Gold; auch die Cherubim und die Palmen überzog er mit Gold. 33 Ebenso machte er auch am Eingang des Tempels viereckige Pfosten von Ölbaumholz 34 und zwei Türflügel aus Zypressenholz; aus zwei drehbaren Blättern bestand der eine Flügel, und aus zwei drehbaren Blättern der andere Flügel. 35 Und er machte darauf Schnitzwerk von Cherubim, Palmen und aufgebrochenen Blumen und überzog sie mit Gold, das dem Schnitzwerk angepaßt war. 36 Auch baute er den innern Vorhof mit drei Lagen Quadersteinen und einer Lage Zedernbalken. 37 Im vierten Jahre, im Monat Siv, war der Grund zum Hause des HERRN gelegt worden. (1. Könige 6.1) 38 Und im elften Jahre, im Monat Bul, das ist im achten Monat, ward das Haus vollendet nach allen seinen Plänen und Vorschriften, so daß er sieben Jahre lang daran gebaut hatte.

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.