zurückEinzelansichtvor

1. Könige - Kapitel 5

Salomos Ansehen und Hofhaltung

1 Und Hiram, der König zu Tyrus, sandte seine Knechte zu Salomo; denn er hatte gehört, daß man ihn an seines Vaters Statt zum König gesalbt hatte; denn Hiram liebte David sein Leben lang. 2 Und Salomo sandte zu Hiram und ließ ihm sagen: 3 Du weißt, daß mein Vater David dem Namen des HERRN, seines Gottes, kein Haus bauen konnte wegen der Kriege, in die seine Nachbarn ihn verwickelten, bis der HERR sie unter seine Fußsohlen legte. 4 Nun aber hat mir der HERR, mein Gott, ringsum Ruhe gegeben, so daß weder ein Widersacher noch ein boshafter Angriff zu erwarten ist. 5 Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen! (3. Mose 25.18) (2. Könige 18.31) 6 So gebiete nun, daß man mir Zedern vom Libanon haue; und meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein, und den Lohn deiner Knechte will ich dir geben, soviel du verlangst; denn dir ist bekannt, daß niemand unter uns ist, der Holz zu hauen weiß wie die Zidonier. 7 Als nun Hiram die Worte Salomos hörte, freute er sich hoch und sprach: Der HERR sei heute gelobt, der David einen weisen Sohn gegeben hat über dieses große Volk! 8 Und Hiram sandte zu Salomo und ließ ihm sagen: Ich habe die Botschaft gehört, die du mir gesandt hast; ich will tun nach all deinem Begehren betreffs des Zedern und Zypressenholzes.

Salomos Weisheit und Ruhm

9 Meine Knechte sollen die Stämme vom Libanon an das Meer hinabbringen; darauf will ich sie zu Flößen machen auf dem Meere bis an den Ort, den du mir wirst sagen lassen, und ich will sie selbst wieder zerlegen, und du sollst sie holen lassen. Aber du sollst auch mein Begehren erfüllen und meinem Gesinde Speise geben! (1. Könige 3.12) 10 Also gab Hiram dem Salomo Zedern und Zypressenholz nach all seinem Begehren. 11 Salomo aber gab dem Hiram zwanzigtausend Kor Weizen zur Speise für sein Gesinde und zwanzig Kor gestoßenes Öl. Solches gab Salomo dem Hiram alljährlich. 12 Und der HERR gab Salomo Weisheit, wie er ihm verheißen hatte; und es war Friede zwischen Hiram und Salomo; und die beiden machten einen Bund miteinander. (Prediger 12.9) 13 Der König Salomo hob auch aus ganz Israel Fronarbeiter aus, und es waren ihrer dreißigtausend Mann. 14 Und er sandte sie abwechselnd auf den Libanon, jeden Monat zehntausend Mann, so daß sie einen Monat auf dem Libanon waren und zwei Monate daheim. Und Adoniram war über die Fronarbeiter gesetzt. (1. Könige 10.1) (1. Könige 10.6)

Vorbereitungen zum Bau des Tempels

15 Und Salomo hatte siebzigtausend Lastträger und achtzigtausend Steinmetzen im Gebirge, (2. Samuel 5.11) 16 ohne die Oberaufseher Salomos, die über das Werk gesetzt waren, nämlich dreitausenddreihundert, welche über das Volk, das am Werk arbeitete, zu gebieten hatten. 17 Und der König gebot, und sie brachen große Steine aus, kostbare Steine, nämlich Quadersteine zum Grunde des Hauses. 18 Und die Bauleute Salomos und die Bauleute Hirams und die Gibliter behieben sie und richteten das Holz und die Steine zum Bau des Hauses.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)