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1. Könige - Kapitel 5

Salomos Ansehen und Hofhaltung

1 Und Hiram, der König zu Tyrus, sandte seine Knechte zu Salomo; denn er hatte gehört, daß man ihn an seines Vaters Statt zum König gesalbt hatte; denn Hiram liebte David sein Leben lang. 2 Und Salomo sandte zu Hiram und ließ ihm sagen: 3 Du weißt, daß mein Vater David dem Namen des HERRN, seines Gottes, kein Haus bauen konnte wegen der Kriege, in die seine Nachbarn ihn verwickelten, bis der HERR sie unter seine Fußsohlen legte. 4 Nun aber hat mir der HERR, mein Gott, ringsum Ruhe gegeben, so daß weder ein Widersacher noch ein boshafter Angriff zu erwarten ist. 5 Siehe, nun habe ich gedacht, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen, wie der HERR zu meinem Vater David gesagt hat, indem er sprach: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf den Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen! (3. Mose 25.18) (2. Könige 18.31) 6 So gebiete nun, daß man mir Zedern vom Libanon haue; und meine Knechte sollen mit deinen Knechten sein, und den Lohn deiner Knechte will ich dir geben, soviel du verlangst; denn dir ist bekannt, daß niemand unter uns ist, der Holz zu hauen weiß wie die Zidonier. 7 Als nun Hiram die Worte Salomos hörte, freute er sich hoch und sprach: Der HERR sei heute gelobt, der David einen weisen Sohn gegeben hat über dieses große Volk! 8 Und Hiram sandte zu Salomo und ließ ihm sagen: Ich habe die Botschaft gehört, die du mir gesandt hast; ich will tun nach all deinem Begehren betreffs des Zedern und Zypressenholzes.

Salomos Weisheit und Ruhm

9 Meine Knechte sollen die Stämme vom Libanon an das Meer hinabbringen; darauf will ich sie zu Flößen machen auf dem Meere bis an den Ort, den du mir wirst sagen lassen, und ich will sie selbst wieder zerlegen, und du sollst sie holen lassen. Aber du sollst auch mein Begehren erfüllen und meinem Gesinde Speise geben! (1. Könige 3.12) 10 Also gab Hiram dem Salomo Zedern und Zypressenholz nach all seinem Begehren. 11 Salomo aber gab dem Hiram zwanzigtausend Kor Weizen zur Speise für sein Gesinde und zwanzig Kor gestoßenes Öl. Solches gab Salomo dem Hiram alljährlich. 12 Und der HERR gab Salomo Weisheit, wie er ihm verheißen hatte; und es war Friede zwischen Hiram und Salomo; und die beiden machten einen Bund miteinander. (Prediger 12.9) 13 Der König Salomo hob auch aus ganz Israel Fronarbeiter aus, und es waren ihrer dreißigtausend Mann. 14 Und er sandte sie abwechselnd auf den Libanon, jeden Monat zehntausend Mann, so daß sie einen Monat auf dem Libanon waren und zwei Monate daheim. Und Adoniram war über die Fronarbeiter gesetzt. (1. Könige 10.1) (1. Könige 10.6)

Vorbereitungen zum Bau des Tempels

15 Und Salomo hatte siebzigtausend Lastträger und achtzigtausend Steinmetzen im Gebirge, (2. Samuel 5.11) 16 ohne die Oberaufseher Salomos, die über das Werk gesetzt waren, nämlich dreitausenddreihundert, welche über das Volk, das am Werk arbeitete, zu gebieten hatten. 17 Und der König gebot, und sie brachen große Steine aus, kostbare Steine, nämlich Quadersteine zum Grunde des Hauses. 18 Und die Bauleute Salomos und die Bauleute Hirams und die Gibliter behieben sie und richteten das Holz und die Steine zum Bau des Hauses.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)