1Und der König Salomo regierte über ganz Israel. Und dies waren seine obersten Beamten:2Asarja, der Sohn Zadoks, war Priester.(1. Könige 2.35)3Elihoreph und Achija, die beiden Söhne Sisas, waren Schreiber; Josaphat, der Sohn Achiluds, war Kanzler,4und Benaja, der Sohn Jojadas, war Feldhauptmann; Zadok aber und Abjatar waren Priester;(2. Samuel 23.20)(1. Könige 2.35)5Asarja, der Sohn Natans, war über die Beamten; Sabud, der Sohn Natans, war Priester, des Königs Freund.6Achisar war über das Haus gesetzt, und Adoniram, der Sohn Abdas, war Fronmeister.7Und Salomo hatte zwölf Vögte über ganz Israel, die den König und sein Haus mit Speise versorgten; je einen Monat im Jahre lag jedem die Versorgung ob.8Und sie hießen also: Der Sohn Churs auf dem Gebirge Ephraim;9der Sohn Dekers zu Makaz und zu Saalbim und zu Beth-Semes und zu Elon bis Beth-Chanan;10der Sohn Heseds zu Arubbot, über Socho und das ganze Land Hepher;11der Sohn Abinadabs über ganz Naphet-Dor. Dieser hatte Taphat, Salomos Tochter, zum Weibe.(1. Samuel 16.8)12Baana, der Sohn Achiluds, zu Taanach und Megiddo und über das ganze Beth-Sean, welches neben Zartan unterhalb Jesreel liegt, von Beth-Sean bis nach Abel-Mechola, bis jenseits Jokmeam.13Der Sohn Gebers zu Ramot in Gilead, der hatte die Dörfer Jairs, des Sohnes Manasses, in Gilead und die Gegend Argob, die in Basan liegt; sechzig große Städte, mit Mauern und ehernen Riegeln verwahrt.(4. Mose 32.41)14Achinadab, der Sohn Iddos, zu Mahanaim; Achimaaz in Naphtali;15auch er hatte eine Tochter Salomos, Basmat, zum Weibe.16Baana, der Sohn Husais, in Asser und Bealot.17Josaphat, der Sohn Paruahas, in Issaschar.18Simei, der Sohn Elas, in Benjamin.19Geber, der Sohn Uris, im Lande Gilead, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, und Ogs, des Königs von Basan. Nur ein Vogt war in diesem Lande.20Aber Juda und Israel waren zahlreich wie der Sand am Meer. Sie aßen und tranken und waren fröhlich.(1. Mose 13.16)(1. Mose 22.17)(1. Könige 3.8)21Also war Salomo Herrscher über alle Königreiche, vom Euphrat- Strome bis zum Philisterlande und bis an die Grenze Ägyptens; sie brachten ihm Gaben und dienten ihm sein Leben lang.22Salomo aber bedurfte zum Unterhalt täglich dreißig Kor Semmelmehl und dreißig Kor anderes Mehl;23zehn gemästete Rinder und zwanzig Weiderinder und hundert Schafe, ausgenommen die Hirsche und Gazellen und Damhirsche und das gemästete Geflügel.24Denn er herrschte im ganzen Lande diesseits des Euphrat- Stromes von Tiphsach bis nach Gaza, über alle Könige diesseits des Stromes und hatte Frieden auf allen Seiten ringsum;25so daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeder unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis Beerseba, solange Salomo lebte.26Und Salomo hatte vierzigtausend Gespann Rosse für seine Wagen und zwölftausend Reitpferde.27Und jene Vögte versorgten den König Salomo mit Speise; und alles, was zum Tische des Königs Salomo gehörte, brachte ein jeder in seinem Monat; sie ließen es an nichts mangeln.28Auch die Gerste und das Stroh für die Rosse und Wagenpferde brachten sie an den Ort, da er war, ein jeder nach seiner Ordnung.29Und Gott gab Salomo Weisheit und sehr viel Verstand und Weite des Herzens, wie der Sand, der am Meeresufer liegt.30Und die Weisheit Salomos war größer als die Weisheit aller Söhne des Morgenlandes und als alle Weisheit der Ägypter.31Ja, er war weiser als alle Menschen, auch weiser als Etan, der Esrachiter, und Heman und Kalkol und Dardan, die Söhne Machols; und er ward berühmt unter allen Nationen ringsum.32Und er redete dreitausend Sprüche; und seiner Lieder waren tausendundfünf.33Er redete auch von den Bäumen, von der Zeder auf dem Libanon bis zum Ysop, der aus der Mauer wächst. Auch redete er vom Vieh, von den Vögeln, von den Reptilien und von den Fischen.34Und es kamen aus allen Völkern, Salomos Weisheit zu hören, von allen Königen auf Erden, die von seiner Weisheit gehört hatten.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)