Sacharja - Kapitel 13
1 An jenem Tag wird für die Nachkommen Davids und die Einwohner Jerusalems eine Quelle als Mittel gegen Sünde und Unreinheit vorhanden sein. 1, 2 2 "An jenem Tag", spricht Jahwe, der allmächtige Gott, "werde ich die Namen der Götzen aus dem Land entfernen, damit sie nicht mehr erwähnt werden. Auch die Propheten und den Geist des Götzendienstes werde ich aus dem Land wegschaffen. 3 3 Und wenn sich dann trotzdem noch jemand als Prophet ausgibt, werden seine eigenen Eltern zu ihm sagen: 'Du hast dein Leben verwirkt, weil du im Namen Jahwes Lügen verbreitest!' Und sein eigener Vater und seine eigene Mutter werden ihn durchbohren, bloß weil er als Prophet aufgetreten ist. 4 4 An jenem Tag werden die Propheten sich der Visionen, die sie erhalten und verkündigt haben, schämen. Nie mehr werden sie im haarigen Prophetenmantel auftreten, um die Menschen zu täuschen. 5 5 Und wenn man einen zur Rede stellt, wird er sagen: 'Ich bin kein Prophet, ich bin nur ein Mann, der seinen Acker bebaut. Schon von Jugend an besitze ich Ackerland.' 6 Wenn man ihn aber fragt: 'Und was sind das für Wunden an deinem Körper?', wird er sagen: 'Das ist von den Schlägen im Haus meiner Liebe.'" 7 "Schwert, stürze dich auf meinen Hirten, auf den, der mir am nächsten steht!", sagt Jahwe, der allmächtige Gott. "Schlag den Hirten tot, dass die Schafe auseinanderlaufen! Auch die Schwachen werde ich nicht verschonen. 6 8 Zwei Drittel aller Menschen im Land werden umkommen, nur ein Drittel wird überleben. 7 9 Doch auch dieser Rest muss die Feuerprobe bestehen. Ich werde ihn läutern, wie Silber geläutert wird, und auf Echtheit prüfen, wie man das mit Gold macht. Dieser Rest wird dann meinen Namen anrufen, und ich werde ihm antworten. Ich werde sagen: 'Ihr seid mein Volk', und er wird erwidern: 'Jahwe ist unser Gott.'" 8Hesekiel - Kapitel 45
Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN
1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. 9, 10 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.Anordnungen für den Opferdienst
9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! 11 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! 12, 13 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.Opferordnungen für die Feste
18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. 14, 15 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. 16 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 17 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. 18, 19, 20, 21 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. 22Querverweise
1 Jesaja 12.3: Voller Freude sollt ihr Wasser schöpfen, / Wasser aus den Quellen des Heils.
2 Jesaja 55.1: "He, ihr Durstigen alle, / kommt her zum Wasser! Kommt her, auch wenn ihr kein Geld habt! / Kauft und esst! / Ja, kommt, kauft ohne Geld, / kauft Wein und Milch! / Es kostet nichts.
3 Micha 5.12: da rotte ich eure Götzenbilder aus / und zerschlage eure heiligen Steine, - dann werdet ihr nicht mehr niederfallen / vor dem Werk eurer eigenen Hände -,
4 5. Mose 13.6: Jener Prophet oder Traumseher aber muss getötet werden. Denn er wollte euch zum Abfall von Jahwe, eurem Gott, verleiten, der euch aus Ägypten herausführte und aus dem Sklavenhaus erlöste. Er wollte dich von dem Weg abbringen, auf dem Jahwe, dein Gott, dir zu gehen befohlen hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
5 2. Könige 1.8: "Er trug einen Mantel aus Ziegenhaaren und hatte einen Ledergürtel umgebunden", erwiderten sie. "Dann war es Elija von Tischbe", sagte der König.
6 Matthäus 26.31: "In dieser Nacht werdet ihr mich alle verlassen", sagte Jesus unterwegs zu ihnen, "denn es steht geschrieben: 'Ich werde den Hirten erschlagen, und die Schafe werden sich zerstreuen.'
7 Jesaja 6.13: Und wenn noch ein Zehntel darin übrig ist, / wird auch das noch niedergebrannt. / Es wird sein wie bei einer Eiche / oder einer Terebinthe, / wo beim Fällen ein Stumpf übrig bleibt. / Ein heiliger Same ist dieser Stumpf.
8 Hosea 2.25: Und ich will sie mir säen im Land, / mit Lo-Ruhama hab ich Erbarmen / und zu Lo-Ammi sage ich: / Du bist mein Volk! / Und es wird sagen: Mein Gott!
9 Hesekiel 44.3: Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg."
10 Hesekiel 48.21-22: Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
11 Hesekiel 46.18: Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird."
12 3. Mose 19.36: Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat!
13 5. Mose 25.15: Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.
14 3. Mose 4.2: "Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes:
15 3. Mose 5.17: Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte.
16 3. Mose 23.5: Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April.
17 4. Mose 28.19-22: Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer.
18 4. Mose 15.4: dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer dabei haben: zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl vermengt ist.
19 4. Mose 15.6: Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde,
20 4. Mose 15.9: dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde,
21 Hesekiel 46.5: Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.
22 3. Mose 23.34: "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe.