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Nehemia - Kapitel 10

1 "Und wegen all dem verpflichten wir uns nun schriftlich. Auf der gesiegelten Schrift sollen die Namen unserer Vorsteher, unserer Leviten und Priester stehen." 2 Als erster unterzeichnete der Statthalter Nehemia Ben-Hachalja, dann die Priester Zidkija, 3 Seraja, Asarja, Jirmeja, 4 Paschhur, Amarja, Malkija, 5 Hattusch, Schebanja, Malluch, 6 Harim, Meremot, Obadja, 7 Daniel, Ginneton, Baruch, 8 Meschullam, Abija, Mijamin, 9 Maasja, Bilga und Schemaja. 10 Dann unterschrieben die Leviten Jeschua Ben-Asanja, Binnui aus der Sippe Henadad sowie Kadmiël, 11 ferner ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 12 Micha, Rehob, Haschabja, 13 Sakkur, Scherebja, Schebanja, 14 Hodija, Bani und Beninu. 15 Schließlich unterzeichneten die Vorsteher Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani, (Esra 2.3) (Esra 2.6) 16 Bunni, Asgad, Bebai, 17 Adonija, Bigwai, Adin, 18 Ater, Hiskija, Asur, 19 Hodija, Haschum, Bezai, 20 Harif, Anatot, Nebai, 21 Magpiasch, Meschullam, Hesir, 22 Meschesabel, Zadok, Jaddua, 23 Pelatja, Hanan, Anaja, 24 Hoschea, Hananja, Haschub, 25 Lohesch, Pilha, Schobek, 26 Rehum, Haschabna, Maaseja, 27 Ahija, Hanan, Anan, 28 Malluch, Harim und Baana. 29 Auch das übrige Volk schloss sich der Verpflichtung an: die restlichen Priester und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempelsklaven, und alle, die sich von den nichtisraelitischen Völkern im Land getrennt hatten, um das Gesetz Gottes zu befolgen, dazu ihre Frauen und alle von ihren Söhnen und Töchtern, die alt genug waren, die Vereinbarung zu verstehen. (Esra 2.70) 30 Zusammen mit ihren Vorstehern legten sie einen Eid ab, das Gesetz, das Gott uns durch Mose, seinen Diener, gegeben hat, und alle Gebote, Vorschriften und Anweisungen Jahwes, unseres Herrn, zu befolgen. 31 "Wir verpflichten uns, unsere Töchter nicht in fremde Volksgruppen im Land zu verheiraten und von ihnen keine Frauen für unsere Söhne zu nehmen. 32 Und wenn diese Fremden ihr Getreide oder andere Waren am Sabbat oder einem anderen heiligen Tag zum Verkauf bringen, wollen wir ihnen nichts abkaufen. Jedes siebte Jahr lassen wir das Land brach liegen und erlassen alle Schulden. (Nehemia 13.15-16) (Amos 8.5) 33 Wir verpflichten uns, jährlich einen Drittelschekel für den Dienst im Tempel unseres Gottes zu geben, 34 für die geweihten Brote, für die täglichen Speis- und Brandopfer, für die Opfer am Sabbat, am Neumondsfest und an den übrigen Festtagen, für die geweihten Gaben und die Sündopfer, die Israels Schuld tilgen, sowie für alle Arbeiten am Haus unseres Gottes. 35 Die Lieferung des Brennholzes für die im Gesetz vorgeschriebenen Opfer auf dem Altar Jahwes, unseres Gottes, losen wir zusammen mit den Priestern und Leviten jährlich aus und bestimmen so, welche Sippen es zu den festgesetzten Zeiten liefern müssen. (3. Mose 6.5) 36 Jedes Jahr werden wir die ersten Früchte von unseren Feldern und Fruchtbäumen zum Haus Jahwes bringen. (2. Mose 23.19) 37 Wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, werden wir auch unsere erstgeborenen Söhne sowie die Erstgeburten von unseren Rindern und Schafen zu den diensttuenden Priestern im Haus unseres Gottes bringen. (2. Mose 13.2) 38 In den Vorratsräumen des Tempels werden wir ihnen auch den Brotteig aus dem ersten Getreide des Jahres abliefern sowie die besten Früchte unserer Bäume, den ersten Wein und das erste Olivenöl. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unserer Felder, denn sie erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir Ackerbau betreiben. (4. Mose 18.21) 39 Wenn die Leviten den Zehnten in Empfang nehmen, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, in ihrer Begleitung sein. Den Zehnten vom Zehnten sollen die Leviten nämlich an den Tempel abliefern und in die Vorratskammern dort bringen. (4. Mose 18.26) (4. Mose 18.28) 40 In diese Räume sollen die Israeliten und die Leviten das Getreide, den Wein und das Olivenöl abliefern. Dort werden die Gegenstände für den Tempeldienst aufbewahrt, und dort halten sich auch die diensttuenden Priester, die Torwächter und Sänger auf. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen."

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Hohelied - Kapitel 7

Die Schönheit der Braut und ihre Zuneigung zu dem Geliebten – Die Töchter Jerusalems: – Sulamit:

1 Wie schön sind deine Schritte in den Schuhen, du Edelfräulein! Die Wölbungen deiner Hüften sind wie Halsgeschmeide, von Künstlerhand gemacht.

Die Töchter Jerusalems:

2 Dein Schoß ist ein rundes Becken, welchem der gemischte Wein nicht fehlen darf; dein Leib ein Weizenhaufen, mit Lilien eingefaßt; 3 deine beiden Brüste wie zwei Rehkälbchen, Gazellenzwillinge; 4 dein Hals wie der elfenbeinerne Turm, deine Augen wie die Teiche zu Hesbon am Tore Batrabbim, deine Nase wie der Libanonturm, der gen Damaskus schaut. (Hohelied 4.5) 5 Dein Haupt auf dir gleicht dem Karmel, und dein Haupthaar dem königlichen Purpur, in Falten gebunden. (Hohelied 4.4) 6 Wie schön bist du und wie lieblich, o Liebe, unter den Wonnen!

Salomo:

7 Dieser dein Wuchs ist der Palme gleich, und deine Brüste den Trauben. (Hohelied 1.15) (Hohelied 2.14) 8 Ich denke, ich will die Palme besteigen und ihre Zweige erfassen, so werden deine Brüste den Weintrauben gleichen und der Duft deiner Nase den Äpfeln 9 und dein Gaumen dem besten Wein, der meinem Geliebten glatt eingeht, über die Lippen Einschlafender gleitet.

Sulamit:

10 Ich gehöre meinem Geliebten, und sein Verlangen steht nach mir! 11 Komm, mein Lieber, wir wollen aufs Feld hinausgehen, in den Dörfern übernachten, (Hohelied 2.16) 12 früh nach den Weinbergen aufbrechen, nachsehen, ob der Weinstock ausgeschlagen, ob die Blütezeit begonnen habe, ob die Granaten blühen; dort will ich dir meine Liebe schenken! (Hohelied 2.10-13) 13 Die Liebesäpfel verbreiten Duft, und über unsern Türen sind allerlei edle Früchte; neue und alte habe ich dir, mein Lieber, aufbewahrt! (Hohelied 6.11)