Jeremia - Kapitel 40
1 Jeremia erhielt weitere Botschaften Jahwes, nachdem Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, ihn von Rama entlassen hatte. Jeremia hatte sich nämlich mit gefesselten Händen unter den anderen Gefangenen befunden, die nach Babylonien gebracht werden sollten. 1 2 Der Befehlshaber der Leibwache hatte Jeremia holen lassen und zu ihm gesagt: "Jahwe, dein Gott, hat das Unheil über diesen Ort angedroht. 3 Nun hat er es kommen lassen, weil ihr euch an Jahwe versündigt und nicht auf ihn gehört habt. 4 Aber dir nehme ich jetzt die Fesseln von den Händen ab. Du bist frei! Wenn du willst, kannst du mit mir nach Babylonien kommen und würdest dort unter meinem Schutz stehen. Wenn du das nicht willst, dann bleib. Das ganze Land steht dir offen, du kannst gehen, wohin du willst." 5 Weil er sich aber nicht entscheiden konnte, sagte Nebusaradan zu ihm: "Dann geh zu Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, den der König von Babylon als Statthalter über die Städte Judas eingesetzt hat! Bleib bei ihm wohnen, mitten unter deinem Volk. Du musst es aber nicht; du kannst gehen, wohin du willst." Der Befehlshaber der Leibwache gab ihm Verpflegung und ein Geschenk und entließ ihn. 2 6 Jeremia ging zu Gedalja Ben-Ahikam nach Mizpa und lebte dort bei den Leuten, die im Land übrig geblieben waren. 7 Einige Offiziere aus Juda waren mit ihren Männern im Landesinnern verstreut. Sie hörten, dass der König von Babylon Gedalja Ben-Ahikam zum Statthalter über Juda eingesetzt hatte und dass ihm die Männer, Frauen und Kinder der armen Landbevölkerung unterstellt worden waren, die nicht mit in die Verbannung nach Babylonien ziehen mussten. 3 8 So kamen sie zu Gedalja nach Mizpa. Es waren Jischmaël Ben-Netanja, Johanan und Jonatan Ben-Kareach, Seraja Ben-Tanhumet, die Söhne von Efai aus Netofa und Jesanja aus Maacha mit ihren Männern. 4, 5 9 Gedalja schwor ihnen und ihren Männern: "Wenn ihr euch den Chaldäern unterwerft, habt ihr nichts zu befürchten. Bleibt im Land und dient dem König von Babylon, dann wird es euch gut gehen. 10 Ich selbst bleibe hier in Mizpa und vertrete euch vor den Chaldäern, die zu uns kommen. Ihr könnt in den Ortschaften bleiben, wo ihr euch niedergelassen habt. Kümmert euch um die Weinlese, sammelt das Sommerobst und die Oliven ein und legt euch Vorräte an!" 11 Viele Judäer waren nach Moab, zu den Ammonitern und nach Edom geflohen. Als sie hörten, dass der König von Babylon einen Rest der Bevölkerung in Juda gelassen und Gedalja zum Statthalter über sie eingesetzt hatte, 12 kamen auch sie nach Juda zurück und meldeten sich bei Gedalja in Mizpa. Sie konnten noch eine reiche Wein- und Obsternte einbringen. 13 Eines Tages kamen Johanan Ben-Kareach und die anderen Offiziere, die im Land geblieben waren, zu Gedalja nach Mizpa 14 und sagten zu ihm: "Weißt du auch, dass Baalis, der König der Ammoniter Jischmaël Ben-Netanja losgeschickt hat, um dich zu ermorden?" Aber Gedalja glaubte ihnen nicht. 15 Johanan machte Gedalja sogar heimlich ein Angebot: "Erlaube mir doch, Jischmaël Ben-Netanja umzubringen. Niemand wird es erfahren. Wir dürfen nicht zulassen, dass er dich tötet und dass alle Judäer, die sich um dich gesammelt haben, wieder zerstreut werden. So wird auch der letzte Rest von Juda zugrunde gehen." 16 Aber Gedalja erwiderte Johanan: "Das darfst du auf keinen Fall tun, denn was du über Jischmaël sagst, ist nicht wahr."Hesekiel - Kapitel 45
Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN
1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. 6, 7 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.Anordnungen für den Opferdienst
9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! 8 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! 9, 10 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.Opferordnungen für die Feste
18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. 11, 12 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. 13 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 14 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. 15, 16, 17, 18 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. 19Querverweise
1 Jeremia 39.11-14: Für Jeremia hatte König Nebukadnezzar Nebusaradan die Anweisung gegeben:
2 Jeremia 39.14: gaben den Befehl, Jeremia aus dem Wachthof zu holen. Sie übergaben ihn Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, damit er ihn sicher nach Hause geleite. So blieb Jeremia beim Volk.
3 2. Könige 25.22-24: Über den Rest der Bevölkerung von Juda, die Nebukadnezzar im Land übrig gelassen hatte, setzte er Gedalja Ben-Ahikam, den Enkel Schafans, als Statthalter ein.
4 Jeremia 41.1: Im Oktober desselben Jahres kam Jischmaël Ben-Netanja, der Enkel Elischamas, in Begleitung von zehn anderen Männern zu Gedalja nach Mizpa. Jischmaël gehörte zur königlichen Familie und war einer von den Oberen des Königs gewesen. Als sie zusammen beim Gastmahl saßen,
5 Jeremia 41.11: Als Johanan Ben-Kareach und die anderen Offiziere von den Verbrechen Jischmaëls erfuhren,
6 Hesekiel 44.3: Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg."
7 Hesekiel 48.21-22: Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.
8 Hesekiel 46.18: Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird."
9 3. Mose 19.36: Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat!
10 5. Mose 25.15: Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.
11 3. Mose 4.2: "Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes:
12 3. Mose 5.17: Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte.
13 3. Mose 23.5: Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April.
14 4. Mose 28.19-22: Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer.
15 4. Mose 15.4: dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer dabei haben: zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl vermengt ist.
16 4. Mose 15.6: Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde,
17 4. Mose 15.9: dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde,
18 Hesekiel 46.5: Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.
19 3. Mose 23.34: "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe.