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Hesekiel - Kapitel 48

1 "Folgende Aufteilung ist für die einzelnen Stämme vorgesehen: Ganz im Norden liegt der Anteil des Stammes Dan. Die Grenze verläuft entlang dem Weg von Hetlon nach Hamat und Hazar-Enan. Das Gebiet von Damaskus bleibt dabei nördlich liegen. Dann verläuft die Grenze vom Osten wieder ganz nach Westen. 1, 2 2 Darunter liegt der Anteil des Gebietes von Ascher, ein Streifen von Ost nach West, 3 darunter der von Naftali, 4 dann der von Manasse, 5 von Efraïm, 6 von Ruben 7 und von Juda. 8 An das Gebiet von Juda schließt sich nach Süden zu der zwölfeinhalb Kilometer breite Landstreifen von Ost nach West an, den ihr mir weihen sollt. Mitten darin liegt das Heiligtum. 3 9 Das mir geweihte Stück misst in Ost-West-Richtung zwölfeinhalb Kilometer und in Nord-Süd-Richtung zehn Kilometer. 10 Es soll den Priestern gehören; in seiner Mitte liegt ja das Heiligtum Jahwes. 11 Die Priester aus der Nachkommenschaft Zadoks, die sich nicht wie die Leviten von mir abwandten, als sich Israel von mir abwandte, sondern treu ihren Dienst versahen, 4 12 sollen eine Sonderweihgabe von diesem mir geweihten Land erhalten, ein höchst heiliges Stück Land neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten haben daneben ein Gebiet von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite zur Verfügung. 14 Es darf nichts davon verkauft werden, denn es ist der Erstteil des Landes, der Jahwe gehört. 15 Der Streifen von zweieinhalb Kilometern Breite, der längs der zwölfeinhalb übrig bleibt, ist kein geweihtes Land. Er soll der Stadt als Wohngebiet und Weideland dienen. 16 Die Nordseite der Stadt ist 2.250 Meter lang, ebenso ihre Süd-, Ost- und Westseite, 5 17 und sie ist ringsherum von einem 125 Meter breiten Streifen Weideland umgeben. 18 Daran schließt sich nach Westen und Osten je ein fünf Kilometer langes Stück Land an, das an den geweihten Bezirk grenzt. Von seinem Ertrag sollen die, die in der Stadt arbeiten, leben. 19 Es sind Menschen aus allen Stämmen Israels, die dieses Land bebauen werden. 20 Die ganze Weihgabe zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt ist ein Quadrat von zwölfeinhalb Kilometern Seitenlänge. 21 Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte. 6 22 Der Grundbesitz der Leviten und der Stadt liegen mitten in dem Gebiet, das dem Fürsten gehört, und beide zusammen liegen zwischen den Gebieten Judas und Benjamins. 23 Nach Süden zu schließt sich also der Anteil des Gebiets von Benjamin an, ein Landstreifen in ganzer Breite von Ost nach West, 24 daneben der Anteil von Simeon, 25 der von Issachar, 26 Sebulon, 27 und Gad. 28 Die Südgrenze des Stammesgebietes von Gad fällt mit der Landesgrenze zusammen. Sie verläuft von Tamar bis zum Haderwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer. 7 29 Dieses Land sollt ihr den einzelnen Stämmen als Grundbesitz verlosen, das sind ihre Anteile, spricht Jahwe, der Herr." 30 "Die Stadt hat folgende Ausgänge: Auf der Nordseite - sie ist 2.250 Meter lang - 31 sind es drei Tore, das Ruben-, das Juda- und das Levi-Tor. Sie sind alle nach den Stämmen Israels benannt. 8 32 Auf der Ostseite befinden sich das Josef-, das Benjamin- und das Dan-Tor, 33 auf der Südseite das Simeon-, das Issachar- und das Sebulon-Tor 34 und auf der Westseite das Gad-, das Ascher- und das Naftali-Tor. 35 Der ganze Umfang der Stadt beträgt neun Kilometer. Ihr Name heißt künftig: 'Hier ist Jahwe'." 9, 10 

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3. Mose - Kapitel 24

1 וַיְדַבֵּר יְהוָה אֶל־מֹשֶׁה לֵּאמֹר ׃ 2 צַו אֶת־בְּנֵי יִשְׂרָאֵל וְיִקְחוּ אֵלֶיךָ שֶׁמֶן זַיִת זָךְ כָּתִית לַמָּאוֹר לְהַעֲלֹת נֵר תָּמִיד ׃ 11 3 מִחוּץ לְפָרֹכֶת הָעֵדֻת בְּאֹהֶל מוֹעֵד יַעֲרֹךְ אֹתוֹ אַהֲרֹן מֵעֶרֶב עַד־בֹּקֶר לִפְנֵי יְהוָה תָּמִיד חֻקַּת עוֹלָם לְדֹרֹתֵיכֶם ׃ 4 עַל הַמְּנֹרָה הַטְּהֹרָה יַעֲרֹךְ אֶת־הַנֵּרוֹת לִפְנֵי יְהוָה תָּמִיד ׃ פ 5 וְלָקַחְתָּ סֹלֶת וְאָפִיתָ אֹתָהּ שְׁתֵּים עֶשְׂרֵה חַלּוֹת שְׁנֵי עֶשְׂרֹנִים יִהְיֶה הַחַלָּה הָאֶחָת ׃ 6 וְשַׂמְתָּ אוֹתָם שְׁתַּיִם מַעֲרָכוֹת שֵׁשׁ הַמַּעֲרָכֶת עַל הַשֻּׁלְחָן הַטָּהֹר לִפְנֵי יְהוָה ׃ 12 7 וְנָתַתָּ עַל־הַמַּעֲרֶכֶת לְבֹנָה זַכָּה וְהָיְתָה לַלֶּחֶם לְאַזְכָּרָה אִשֶּׁה לַיהוָה ׃ 8 בְּיוֹם הַשַּׁבָּת בְּיוֹם הַשַּׁבָּת יַעַרְכֶנּוּ לִפְנֵי יְהוָה תָּמִיד מֵאֵת בְּנֵי־יִשְׂרָאֵל בְּרִית עוֹלָם ׃ 9 וְהָיְתָה לְאַהֲרֹן וּלְבָנָיו וַאֲכָלֻהוּ בְּמָקוֹם קָדֹשׁ כִּי קֹדֶשׁ קָדָשִׁים הוּא לוֹ מֵאִשֵּׁי יְהוָה חָק־עוֹלָם ׃ ס 10 וַיֵּצֵא בֶּן־אִשָּׁה יִשְׂרְאֵלִית וְהוּא בֶּן־אִישׁ מִצְרִי בְּתוֹךְ בְּנֵי יִשְׂרָאֵל וַיִּנָּצוּ בַּמַּחֲנֶה בֶּן הַיִּשְׂרְאֵלִית וְאִישׁ הַיִּשְׂרְאֵלִי ׃ 11 וַיִּקֹּב בֶּן־הָאִשָּׁה הַיִּשְׂרְאֵלִית אֶת־הַשֵּׁם וַיְקַלֵּל וַיָּבִיאוּ אֹתוֹ אֶל־מֹשֶׁה וְשֵׁם אִמּוֹ שְׁלֹמִית בַּת־דִּבְרִי לְמַטֵּה־דָן ׃ 13 12 וַיַּנִּיחֻהוּ בַּמִּשְׁמָר לִפְרֹשׁ לָהֶם עַל־פִּי יְהוָה ׃ פ 14 13 וַיְדַבֵּר יְהוָה אֶל־מֹשֶׁה לֵּאמֹר ׃ 14 הוֹצֵא אֶת־הַמְקַלֵּל אֶל־מִחוּץ לַמַּחֲנֶה וְסָמְכוּ כָל־הַשֹּׁמְעִים אֶת־יְדֵיהֶם עַל־רֹאשׁוֹ וְרָגְמוּ אֹתוֹ כָּל־הָעֵדָה ׃ 15 וְאֶל־בְּנֵי יִשְׂרָאֵל תְּדַבֵּר לֵאמֹר אִישׁ אִישׁ כִּי־יְקַלֵּל אֱלֹהָיו וְנָשָׂא חֶטְאוֹ ׃ 16 וְנֹקֵב שֵׁם־יְהוָה מוֹת יוּמָת רָגוֹם יִרְגְּמוּ־בוֹ כָּל־הָעֵדָה כַּגֵּר כָּאֶזְרָח בְּנָקְבוֹ־שֵׁם יוּמָת ׃ 15, 16 17 וְאִישׁ כִּי יַכֶּה כָּל־נֶפֶשׁ אָדָם מוֹת יוּמָת ׃ 17 18 וּמַכֵּה נֶפֶשׁ־בְּהֵמָה יְשַׁלְּמֶנָּה נֶפֶשׁ תַּחַת נָפֶשׁ ׃ 19 וְאִישׁ כִּי־יִתֵּן מוּם בַּעֲמִיתוֹ כַּאֲשֶׁר עָשָׂה כֵּן יֵעָשֶׂה לּוֹ ׃ 18 20 שֶׁבֶר תַּחַת שֶׁבֶר עַיִן תַּחַת עַיִן שֵׁן תַּחַת שֵׁן כַּאֲשֶׁר יִתֵּן מוּם בָּאָדָם כֵּן יִנָּתֶן בּוֹ ׃ 21 וּמַכֵּה בְהֵמָה יְשַׁלְּמֶנָּה וּמַכֵּה אָדָם יוּמָת ׃ 22 מִשְׁפַּט אֶחָד יִהְיֶה לָכֶם כַּגֵּר כָּאֶזְרָח יִהְיֶה כִּי אֲנִי יְהוָה אֱלֹהֵיכֶם ׃ 19, 20 23 וַיְדַבֵּר מֹשֶׁה אֶל־בְּנֵי יִשְׂרָאֵל וַיּוֹצִיאוּ אֶת־הַמְקַלֵּל אֶל־מִחוּץ לַמַּחֲנֶה וַיִּרְגְּמוּ אֹתוֹ אָבֶן וּבְנֵי־יִשְׂרָאֵל עָשׂוּ כַּאֲשֶׁר צִוָּה יְהוָה אֶת־מֹשֶׁה ׃ פ 21 

Querverweise

1 Hesekiel 47.15: Seine Grenze verläuft im Norden vom Mittelmeer in Richtung Hetlon bis man nach Zedad kommt,

2 Hesekiel 47.17: Die Grenze läuft also vom Meer nach Hazar-Enan, wobei die Gebiete, die Damaskus und Hamat gehören, nördlich davon bleiben. Das ist die Nordgrenze.

3 Hesekiel 45.1: "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit.

4 Hesekiel 44.15: 'Aber die Priester, Leviten aus der Nachkommenschaft Zadoks, die mir in meinem Heiligtum treu gedient haben, als die Israeliten mich verließen und in die Irre gingen, sie sollen in meine Nähe kommen. Sie sollen vor mich hintreten, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht Jahwe, der Herr.

5 Offenbarung 21.16: Die Stadt war quadratisch angelegt, Länge und Breite waren gleich. Als er die Stadt ausmaß, ergaben sich je 2200 Kilometer in Länge, Breite und Höhe.

6 Hesekiel 45.7: Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht.

7 Hesekiel 47.19: Die Südgrenze verläuft von Tamar bis zum Streitwasser von Kadesch und folgt dann dem Bachtal bis zum großen Meer.

8 Offenbarung 21.12-13: Die Stadt war von einer sehr hohen Mauer umgeben und hatte zwölf Tore, auf denen zwölf Namen standen, die Namen der zwölf Stämme Israels. Sie wurden von zwölf Engeln bewacht.

9 Hesekiel 43.7: "Du Mensch", sagte er, "hier ist der Ort, wo mein Thron steht, und der Ort, wo meine Füße stehen. Hier, mitten unter den Israeliten, will ich für immer wohnen. Nie mehr werden die Leute von Israel oder ihre Könige meinen Namen besudeln, weder durch ihre sexuelle Unmoral noch durch die Leichen ihrer Könige, die sie in meiner Nähe bestatten.

10 Offenbarung 21.3: Und vom Thron her hörte ich eine laute Stimme rufen: "Jetzt ist Gottes Wohnung bei den Menschen. Unter ihnen wird er wohnen und sie werden alle sein Volk sein. Gott selbst wird als ihr Gott bei ihnen sein.

11 2. Mose 27.20: "Nun befiehl den Israeliten, dass sie dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter bringen, um das Licht am Brennen zu halten.

12 2. Mose 25.30: Auf dem Tisch sollen immer die geweihten Brote vor mir ausgelegt sein."

13 3. Mose 24.16: Wer den Namen Jahwes lästert, muss getötet werden. Die ganze Gemeinschaft soll ihn steinigen. Das gilt für die Fremden unter euch genauso wie für die Einheimischen: Wer den Namen lästert, muss getötet werden.

14 4. Mose 15.34: Sie sperrten ihn ein, denn es war noch nicht entschieden, was mit ihm geschehen sollte.

15 2. Mose 20.7: Du wirst den Namen Jahwes, deines Gottes, nie missbrauchen! Denn Jahwe wird jeden bestrafen, der seinen Namen mit Nichtigkeiten in Verbindung bringt.

16 Matthäus 26.65: Da riss der Hohe Priester sein Gewand am Halssaum ein und rief: "Er hat gelästert! Was brauchen wir noch Zeugen? Jetzt habt ihr die Gotteslästerung gehört!

17 2. Mose 21.12: 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft.

18 2. Mose 21.23-25: Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben,

19 2. Mose 12.49: Ein und dasselbe Gesetz gilt für den Einheimischen und den Fremden, der bei euch lebt."

20 3. Mose 19.34: Wie ein Einheimischer soll er euch gelten. Du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid selber Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin Jahwe, euer Gott!

21 4. Mose 15.36: Da führte ihn die ganze Menge vor das Lager und steinigte ihn dort, dass er starb, wie Jahwe es Mose befohlen hatte.