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Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. 1, 2 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! 3 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. 4, 5 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. 6, 7 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. 8 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. 9 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 10, 11, 12, 13 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." 14 

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Sacharja - Kapitel 7

Die Frage nach dem Fasten und Gottes Antwort

1 Und es begab sich im vierten Jahre des Königs Darius, da geschah das Wort Jehovas zu Sacharja, am vierten Tage des neunten Monats, im Monat Kislev, 2 als Bethel den Scharezer und Regem-Melech und seine Männer sandte, um Jehova anzuflehen, 3 und um den Priestern des Hauses Jehovas der Heerscharen und den Propheten zu sagen: Soll ich weinen im fünften Monat und mich enthalten, wie ich schon so viele Jahre getan habe? 15, 16 4 Und das Wort Jehovas der Heerscharen geschah zu mir also: 5 Rede zu dem ganzen Volke des Landes und zu den Priestern und sprich: Wenn ihr im fünften und im siebten Monat gefastet und gewehklagt habt, und zwar schon siebzig Jahre, habt ihr irgendwie mir gefastet? 17, 18 6 Und wenn ihr esset, und wenn ihr trinket, seid nicht ihr die Essenden und ihr die Trinkenden? 7 Kennet ihr nicht die Worte, welche Jehova durch die früheren Propheten ausrief, als Jerusalem bewohnt und ruhig war, und seine Städte rings um dasselbe her, und der Süden und die Niederung bewohnt waren? 8 Und das Wort Jehovas geschah zu Sacharja also: 9 So spricht Jehova der Heerscharen und sagt: Übet ein wahrhaftiges Gericht und erweiset Güte und Barmherzigkeit einer dem anderen; 19 10 und bedrücket nicht die Witwe und die Waise, den Fremdling und den Elenden; und sinnet keiner auf seines Bruders Unglück in euren Herzen. 20 11 Aber sie weigerten sich, aufzumerken, und zogen die Schulter widerspenstig zurück und machten ihre Ohren schwer, um nicht zu hören. 12 Und sie machten ihr Herz zu Diamant, um das Gesetz nicht zu hören noch die Worte, welche Jehova der Heerscharen durch seinen Geist mittelst der früheren Propheten sandte; und so kam ein großer Zorn von seiten Jehovas der Heerscharen. 21 13 Und es geschah, gleichwie er gerufen, und sie nicht gehört hatten, also riefen sie, und ich hörte nicht, spricht Jehova der Heerscharen; 14 und ich stürmte sie hinweg unter alle Nationen, die sie nicht kannten, und das Land wurde hinter ihnen verwüstet, so daß niemand hin und wieder zieht; und sie machten das köstliche Land zu einer Wüste.

Querverweise

1 Hesekiel 44.3: Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg."

2 Hesekiel 48.21-22: Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.

3 Hesekiel 46.18: Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird."

4 3. Mose 19.36: Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat!

5 5. Mose 25.15: Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.

6 3. Mose 4.2: "Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes:

7 3. Mose 5.17: Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte.

8 3. Mose 23.5: Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April.

9 4. Mose 28.19-22: Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer.

10 4. Mose 15.4: dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer dabei haben: zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl vermengt ist.

11 4. Mose 15.6: Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde,

12 4. Mose 15.9: dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde,

13 Hesekiel 46.5: Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.

14 3. Mose 23.34: "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe.

15 Jeremia 52.12: Am 10. August im 19. Regierungsjahr des Königs Nebukadnezzar von Babylon, traf Nebusaradan, der Befehlshaber der königlichen Leibwache, einer der engsten Vertrauten des Königs, in Jerusalem ein.

16 Sacharja 8.19: "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Die Fast- und Trauertage im Januar, Juli, August und Oktober werden den Juden zu fröhlichen Festtagen mit Jubel und Freude werden. Doch Wahrheit und Frieden müsst ihr lieben!"

17 Jesaja 58.5: Soll das vielleicht ein Fasttag sein, der mir gefällt, / der Tag, an dem ein Mensch sich wirklich beugt, / dass er den Kopf wie eine Binse hängen lässt, / sich in den Trauersack hüllt und sich in die Asche setzt? / Nennst du das ein Fasten, / soll das ein Tag sein, der Jahwe gut gefällt?

18 Sacharja 8.19: "So spricht Jahwe, der allmächtige Gott: Die Fast- und Trauertage im Januar, Juli, August und Oktober werden den Juden zu fröhlichen Festtagen mit Jubel und Freude werden. Doch Wahrheit und Frieden müsst ihr lieben!"

19 Micha 6.8: Man hat dir gesagt, Mensch, was gut ist, / und was Jahwe von dir erwartet: / Du musst nur das Rechte tun, / anderen mit Güte begegnen / und einsichtig gehen mit deinem Gott.

20 2. Mose 22.20-21: 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen.

21 Jesaja 48.4: Weil ich wusste, dass du starrsinnig bist, / dein Nacken wie aus Eisen ist / und deine Stirn wie aus Erz,