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Hesekiel - Kapitel 45

1 "Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2 Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3 Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4 Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5 Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6 Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7 Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. 1, 2 8 Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen." 9 So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! 3 10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. 4, 5 11 Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13 Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14 vom Olivenöl ein Prozent 15 und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16 Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17 Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken." 18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20 Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird. 6, 7 21 Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. 8 22 Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23 Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. 9 24 Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. 10, 11, 12, 13 25 Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen." 14 

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3. Mose - Kapitel 10

1 וַיִּקְחוּ בְנֵי־אַהֲרֹן נָדָב וַאֲבִיהוּא אִישׁ מַחְתָּתוֹ וַיִּתְּנוּ בָהֵן אֵשׁ וַיָּשִׂימוּ עָלֶיהָ קְטֹרֶת וַיַּקְרִבוּ לִפְנֵי יְהוָה אֵשׁ זָרָה אֲשֶׁר לֹא צִוָּה אֹתָם ׃ 2 וַתֵּצֵא אֵשׁ מִלִּפְנֵי יְהוָה וַתֹּאכַל אוֹתָם וַיָּמֻתוּ לִפְנֵי יְהוָה ׃ 15, 16 3 וַיֹּאמֶר מֹשֶׁה אֶל־אַהֲרֹן הוּא אֲשֶׁר־דִּבֶּר יְהוָה לֵאמֹר בִּקְרֹבַי אֶקָּדֵשׁ וְעַל־פְּנֵי כָל־הָעָם אֶכָּבֵד וַיִּדֹּם אַהֲרֹן ׃ 17 4 וַיִּקְרָא מֹשֶׁה אֶל־מִישָׁאֵל וְאֶל אֶלְצָפָן בְּנֵי עֻזִּיאֵל דֹּד אַהֲרֹן וַיֹּאמֶר אֲלֵהֶם קִרְבוּ שְׂאוּ אֶת־אֲחֵיכֶם מֵאֵת פְּנֵי־הַקֹּדֶשׁ אֶל־מִחוּץ לַמַּחֲנֶה ׃ 18, 19, 20 5 וַיִּקְרְבוּ וַיִּשָּׂאֻם בְּכֻתֳּנֹתָם אֶל־מִחוּץ לַמַּחֲנֶה כַּאֲשֶׁר דִּבֶּר מֹשֶׁה ׃ 6 וַיֹּאמֶר מֹשֶׁה אֶל־אַהֲרֹן וּלְאֶלְעָזָר וּלְאִיתָמָר בָּנָיו רָאשֵׁיכֶם אַל־תִּפְרָעוּ וּבִגְדֵיכֶם לֹא־תִפְרֹמוּ וְלֹא תָמֻתוּ וְעַל כָּל־הָעֵדָה יִקְצֹף וַאֲחֵיכֶם כָּל־בֵּית יִשְׂרָאֵל יִבְכּוּ אֶת־הַשְּׂרֵפָה אֲשֶׁר שָׂרַף יְהוָה ׃ 21 7 וּמִפֶּתַח אֹהֶל מוֹעֵד לֹא תֵצְאוּ פֶּן־תָּמֻתוּ כִּי־שֶׁמֶן מִשְׁחַת יְהוָה עֲלֵיכֶם וַיַּעֲשׂוּ כִּדְבַר מֹשֶׁה ׃ פ 8 וַיְדַבֵּר יְהוָה אֶל־אַהֲרֹן לֵאמֹר ׃ 9 יַיִן וְשֵׁכָר אַל־תֵּשְׁתְּ אַתָּה וּבָנֶיךָ אִתָּךְ בְּבֹאֲכֶם אֶל־אֹהֶל מוֹעֵד וְלֹא תָמֻתוּ חֻקַּת עוֹלָם לְדֹרֹתֵיכֶם ׃ 22, 23, 24 10 וּלֲהַבְדִּיל בֵּין הַקֹּדֶשׁ וּבֵין הַחֹל וּבֵין הַטָּמֵא וּבֵין הַטָּהוֹר ׃ 11 וּלְהוֹרֹת אֶת־בְּנֵי יִשְׂרָאֵל אֵת כָּל־הַחֻקִּים אֲשֶׁר דִּבֶּר יְהוָה אֲלֵיהֶם בְּיַד־מֹשֶׁה ׃ פ 12 וַיְדַבֵּר מֹשֶׁה אֶל־אַהֲרֹן וְאֶל אֶלְעָזָר וְאֶל־אִיתָמָר בָּנָיו הַנּוֹתָרִים קְחוּ אֶת־הַמִּנְחָה הַנּוֹתֶרֶת מֵאִשֵּׁי יְהוָה וְאִכְלוּהָ מַצּוֹת אֵצֶל הַמִּזְבֵּחַ כִּי קֹדֶשׁ קָדָשִׁים הִוא ׃ 13 וַאֲכַלְתֶּם אֹתָהּ בְּמָקוֹם קָדֹשׁ כִּי חָקְךָ וְחָק־בָּנֶיךָ הִוא מֵאִשֵּׁי יְהוָה כִּי־כֵן צֻוֵּיתִי ׃ 25 14 וְאֵת חֲזֵה הַתְּנוּפָה וְאֵת שׁוֹק הַתְּרוּמָה תֹּאכְלוּ בְּמָקוֹם טָהוֹר אַתָּה וּבָנֶיךָ וּבְנֹתֶיךָ אִתָּךְ כִּי־חָקְךָ וְחָק־בָּנֶיךָ נִתְּנוּ מִזִּבְחֵי שַׁלְמֵי בְּנֵי יִשְׂרָאֵל ׃ 26 15 שׁוֹק הַתְּרוּמָה וַחֲזֵה הַתְּנוּפָה עַל אִשֵּׁי הַחֲלָבִים יָבִיאוּ לְהָנִיף תְּנוּפָה לִפְנֵי יְהוָה וְהָיָה לְךָ וּלְבָנֶיךָ אִתְּךָ לְחָק־עוֹלָם כַּאֲשֶׁר צִוָּה יְהוָה ׃ 16 וְאֵת שְׂעִיר הַחַטָּאת דָּרֹשׁ דָּרַשׁ מֹשֶׁה וְהִנֵּה שֹׂרָף וַיִּקְצֹף עַל־אֶלְעָזָר וְעַל־אִיתָמָר בְּנֵי אַהֲרֹן הַנּוֹתָרִם לֵאמֹר ׃ 17 מַדּוּעַ לֹא־אֲכַלְתֶּם אֶת־הַחַטָּאת בִּמְקוֹם הַקֹּדֶשׁ כִּי קֹדֶשׁ קָדָשִׁים הִוא וְאֹתָהּ נָתַן לָכֶם לָשֵׂאת אֶת־עֲוֹן הָעֵדָה לְכַפֵּר עֲלֵיהֶם לִפְנֵי יְהוָה ׃ 18 הֵן לֹא־הוּבָא אֶת־דָּמָהּ אֶל־הַקֹּדֶשׁ פְּנִימָה אָכוֹל תֹּאכְלוּ אֹתָהּ בַּקֹּדֶשׁ כַּאֲשֶׁר צִוֵּיתִי ׃ 27, 28 19 וַיְדַבֵּר אַהֲרֹן אֶל־מֹשֶׁה הֵן הַיּוֹם הִקְרִיבוּ אֶת־חַטָּאתָם וְאֶת־עֹלָתָם לִפְנֵי יְהוָה וַתִּקְרֶאנָה אֹתִי כָּאֵלֶּה וְאָכַלְתִּי חַטָּאת הַיּוֹם הַיִּיטַב בְּעֵינֵי יְהוָה ׃ 20 וַיִּשְׁמַע מֹשֶׁה וַיִּיטַב בְּעֵינָיו ׃ פ

Querverweise

1 Hesekiel 44.3: Der regierende Fürst allerdings darf darin sitzen, wenn er seine Opfermahlzeit vor Jahwe verzehrt. Er betritt es allerdings von der inneren Vorhalle aus und verlässt es wieder auf dem gleichen Weg."

2 Hesekiel 48.21-22: Das Gebiet, das sich nach beiden Seiten an das geweihte Gebiet und den Grundbesitz der Stadt bis zur Ost- und Westgrenze anschließt, soll dem Fürsten gehören. Das geweihte Gebiet mit dem Heiligtum und dem Tempel liegt in seiner Mitte.

3 Hesekiel 46.18: Der Fürst darf sich nichts vom Grundbesitz des Volkes aneignen, er darf niemand mit Gewalt von seinem Grund und Boden verdrängen. Seine Söhne müssen ihren Teil aus seinem eigenen Grundbesitz bekommen, damit mein Volk nicht von seinem Grund und Boden verdrängt wird."

4 3. Mose 19.36: Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat!

5 5. Mose 25.15: Volle und richtige Gewichte sollst du haben und ein volles und gerechtes Hohlmaß, damit du lange lebst in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt.

6 3. Mose 4.2: "Gib den Israeliten weiter: Wenn jemand unabsichtlich etwas tut, was Jahwe verboten hat, und gegen irgendein Gebot Jahwes verstößt, gilt Folgendes:

7 3. Mose 5.17: Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte.

8 3. Mose 23.5: Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April.

9 4. Mose 28.19-22: Ihr sollt ein Feueropfer bringen, ein Brandopfer für Jahwe: zwei junge Stiere, einen Schafbock und sieben einjährige makellose Lämmer.

10 4. Mose 15.4: dann soll der, der Jahwe seine Opfergabe bringt, auch ein Speisopfer dabei haben: zwei Litergefäße mit Feinmehl, das mit einem knappen Liter Öl vermengt ist.

11 4. Mose 15.6: Bei einem Schafbock sollst du als Speisopfer viereinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit eineindrittel Liter Öl vermengt wurde,

12 4. Mose 15.9: dann sollst du dazu sechseinhalb Liter Feinmehl bringen, das mit knapp zwei Litern Öl vermengt wurde,

13 Hesekiel 46.5: Das Speisopfer beträgt 12 Kilogramm Mehl pro Schafbock und bei den Lämmern, so viel er geben will, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge.

14 3. Mose 23.34: "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe.

15 4. Mose 16.35: Und die 250 Männer, die das Rauchopfer dargebracht hatten, verzehrte ein Feuer, das von Jahwe ausging.

16 2. Chronik 26.16-20: Doch die Macht stieg ihm zu Kopf. Er wurde überheblich und verging sich an Jahwe, seinem Gott, indem er in den Tempel Jahwes eindrang, um Weihrauch auf dem Räucheraltar zu verbrennen.

17 1. Petrus 4.17: Denn in der jetzigen Zeit nimmt das Gericht bei der Familie Gottes seinen Anfang. Wenn aber selbst wir gerichtet werden müssen, was wird dann erst die erwarten, die der guten Botschaft Gottes nicht gehorchen wollten?

18 2. Mose 6.22: Usiëls Söhne: Mischaël, Elizafan und Sitri.

19 Apostelgeschichte 5.6: Die jungen Männer, die in der Versammlung waren, wickelten den Toten in ein Tuch, trugen ihn hinaus und begruben ihn.

20 Apostelgeschichte 5.10: Im selben Augenblick brach Saphira zusammen und starb. Als die jungen Männer hereinkamen, sahen sie ihren Leichnam auf dem Boden vor Petrus liegen. Sie trugen auch sie hinaus und begruben sie neben ihrem Mann.

21 3. Mose 21.10: Der Hohe Priester, auf dessen Kopf das Salböl gegossen wurde und den man bei seiner Einsetzung mit den entsprechenden Gewändern bekleidet hat, darf auch bei einem Trauerfall sein Haupthaar nicht ungepflegt herunterhängen lassen und seine Kleidung zerreißen.

22 Hesekiel 44.21: Wenn die Priester zum Dienst in den inneren Vorhof hineingehen, dürfen sie vorher keinen Wein trinken.

23 1. Timotheus 3.3: Er soll kein Trinker und gewalttätiger Mensch sein, sondern ein freundlicher und rücksichtsvoller Mann. Er darf auch nicht am Geld hängen.

24 Titus 1.7: Wenn einer der Gemeinde vorsteht, darf er keinerlei Anlass zum Tadel geben, denn er verwaltet das Haus Gottes. Er darf nicht eigenmächtig oder jähzornig sein, kein Trinker und kein Schläger. Er darf nicht darauf aus sein, sich zu bereichern,

25 3. Mose 2.3: Der Rest der Gabe fällt den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons zu. Es ist etwas Höchstheiliges, weil es von den Feueropfern Jahwes stammt.

26 3. Mose 7.34: Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer.

27 3. Mose 6.19: Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof vom Zelt der Gottesbegegnung.

28 3. Mose 6.22: Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchst heilig.