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5. Mose - Kapitel 23

1 Ein Mann darf nicht eine Frau seines Vaters heiraten, denn damit entehrt er seinen Vater. (3. Mose 18.8) 2 Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist. 3 Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 4 Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation. 5 Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen. (4. Mose 22.5-6) 6 Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb. 7 Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen. 8 Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt. (1. Mose 25.25-26) 9 Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen. 11 Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Gegen Abend soll er sich dann mit Wasser übergießen, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen. 13 Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst. 14 Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast. 15 Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde preiszugeben. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet. (3. Mose 26.12) 16 Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 18 Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt. 22 Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet. (4. Mose 30.3) 23 Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet. 24 Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast. 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln. 26 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen. (Matthäus 12.1)

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1. Chronik - Kapitel 27

Heerführer, Stammesfürsten und Beamte

1 Und die Kinder Israel, nach ihrer Zahl, die Häupter der Väter und die Obersten über tausend und über hundert, und ihre Vorsteher, die dem König dienten in allen Angelegenheiten der Abteilungen, der antretenden und der abtretenden, Monat für Monat, für alle Monate des Jahres; eine jede Abteilung zählte 24000 Mann. 2 Über die erste Abteilung für den ersten Monat war Jaschobam, der Sohn Sabdiels; und in seiner Abteilung waren 24000. 3 Er war von den Söhnen des Perez, das Haupt aller Heerobersten für den ersten Monat. 4 Und über die Abteilung des zweiten Monats war Dodai, der Achochiter; und von seiner Abteilung war Mikloth Oberaufseher; und in seiner Abteilung waren 24000. 5 Der Oberste des dritten Heeres für den dritten Monat war Benaja, der Sohn Jojadas, des Krondieners, als Haupt; und in seiner Abteilung waren 24000. 6 Dieser Benaja war ein Held unter den Dreißig und über die Dreißig; und von seiner Abteilung war Ammisabad, sein Sohn, Oberaufseher. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asael, der Bruder Joabs, und Sebadja, sein Sohn, nach ihm; und in seiner Abteilung waren 24000. 8 der fünfte für den fünften Monat war der Oberste Schamhuth, der Jisrachiter; und in seiner Abteilung waren 24000. 9 Der sechste für den sechsten Monat war Ira, der Sohn Ikkesch', der Tekoiter; und in seiner Abteilung waren 24000. 10 Der siebte für den siebten Monat war Helez, der Peloniter, von den Kindern Ephraim; und in seiner Abteilung waren 24000. 11 Der achte für den achten Monat war Sibbekai, der Huschathiter, von den Sarchitern; und in seiner Abteilung waren 24000. (1. Chronik 20.4) 12 Der neunte für den neunten Monat war Abieser, der Anathothiter, von den Benjaminitern; und in seiner Abteilung waren 24000. 13 Der zehnte für den zehnten Monat war Maharai, der Netophathiter, von den Sarchitern; und in seiner Abteilung waren 24000. 14 Der elfte für den elften Monat war Benaja, der Pirhathoniter, von den Kindern Ephraim; und in seiner Abteilung waren 24000. 15 der zwölfte für den zwölften Monat war Heldai, der Netophathiter, von Othniel; und in seiner Abteilung waren 24000. 16 Und über die Stämme Israels: Der Fürst der Rubeniter war Elieser, der Sohn Sikris; der Simeoniter, Schephatja, der Sohn Maakas; 17 von Levi, Haschabja, der Sohn Kemuels; von Aaron, Zadok; 18 von Juda, Elihu, von den Brüdern Davids; von Issaschar, Omri, der Sohn Michaels; 19 von Sebulon, Jischmaja, der Sohn Obadjas; von Naphtali, Jerimoth, der Sohn Asriels; 20 von den Kindern Ephraim, Hosea, der Sohn Asasjas; von dem halben Stamme Manasse, Joel, der Sohn Pedajas; 21 von der Hälfte des Manasse in Gilead, Iddo, der Sohn Sekarjas; von Benjamin, Jaasiel, der Sohn Abners; 22 von Dan, Asarel, der Sohn Jerochams. Das sind die Obersten der Stämme Israels. 23 Und David nahm ihre Zahl von zwanzig Jahren an und darunter nicht auf; denn Jehova hatte gesagt, daß er Israel mehren würde wie die Sterne des Himmels. (1. Mose 22.17) 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zu zählen begonnen, aber nicht vollendet; und es kam deshalb ein Zorn über Israel; und so wurde die Zahl in die Aufzählung der Jahrbücher des Königs David nicht aufgenommen. (1. Chronik 21.14) 25 Und über die Schätze des Königs war Asmaweth, der Sohn Adiels. Und über die Vorräte auf dem Felde, in den Städten und in den Dörfern und in den Türmen, war Jonathan, der Sohn Ussijas. 26 Und über die Feldarbeiter beim Landbau: Esri, der Sohn Kelubs. 27 Und über die Weinberge: Simei, der Ramathiter; und über den Ertrag der Weinberge, über die Weinvorräte: Sabdi, der Schiphmiter. 28 Und über die Olivenbäume und die Sykomoren, welche in der Niederung waren: Baal-Hanan, der Gederiter; und über die Ölvorräte: Joas. 29 Und über die Rinder, die in Saron weideten: Schitrai, der Saroniter; und über die Rinder in den Niederungen: Schaphat, der Sohn Adlais; 30 und über die Kamele: Obil, der Ismaeliter; und über die Eselinnen: Jechdeja, der Meronothiter; 31 und über das Kleinvieh: Jasis, der Hageriter. Alle diese waren Aufseher über die Habe des Königs David. 32 Und Jonathan, der Oheim Davids, war Rat; er war ein einsichtiger Mann und ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Und Ahitophel war Rat des Königs; und Husai, der Arkiter, war Freund des Königs; (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 und nach Ahitophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Und Joab war Heeroberster des Königs. (2. Samuel 8.16)