1Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4)2Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28)8Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19)10Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist.(3. Mose 19.19)12Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst.(4. Mose 15.38)13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29)20Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen.(1. Mose 34.7)22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen.(3. Mose 20.10)23Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können.28Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen.(2. Mose 22.15)
1Und es geschah nach einiger Zeit, in den Tagen der Weizenernte, da besuchte Simson sein Weib mit einem Ziegenböcklein. Und er sprach: Ich will zu meinem Weibe ins Gemach gehen; aber ihr Vater gestattete ihm nicht hineinzugehen.2Und ihr Vater sprach: Ich habe gewißlich gedacht, daß du sie haßtest, und so habe ich sie deinem Gesellen gegeben. Ist nicht ihre jüngere Schwester schöner als sie? Möge sie doch dein werden an ihrer Statt.(Richter 14.20)3Da sprach Simson zu ihnen: Diesmal bin ich schuldlos an den Philistern, wenn ich ihnen Übles tue.4Und Simson ging hin und fing dreihundert Schakale; und er nahm Fackeln und kehrte Schwanz an Schwanz und tat eine Fackel zwischen je zwei Schwänze in die Mitte,5und er zündete die Fackeln mit Feuer an. Und er ließ sie los in das stehende Getreide der Philister und zündete sowohl Garbenhaufen als stehendes Getreide und Olivengärten an.6Und die Philister sprachen: Wer hat das getan? Und man sagte: Simson, der Eidam des Timniters, weil er ihm sein Weib genommen und sie seinem Gesellen gegeben hat. Da zogen die Philister hinauf und verbrannten sie und ihren Vater mit Feuer.7Und Simson sprach zu ihnen: Wenn ihr also tut - es sei denn, daß ich mich an euch gerächt habe, danach will ich aufhören!8Und er schlug sie, Schenkel samt Hüfte, und richtete eine große Niederlage unter ihnen an. Und er ging hinab und wohnte in der Kluft des Felsens Etam.
Simson erschlägt tausend Philister
9Und die Philister zogen herauf und lagerten sich in Juda und breiteten sich aus in Lechi.10Und die Männer von Juda sprachen: Warum seid ihr wider uns heraufgezogen? Und sie sprachen: Um Simson zu binden, sind wir heraufgezogen, daß wir ihm tun, wie er uns getan hat.11Da zogen dreitausend Mann von Juda zur Kluft des Felsens Etam hinab und sprachen zu Simson: Weißt du nicht, daß die Philister über uns herrschen? und warum hast du uns das getan? Und er sprach zu ihnen: Wie sie mir getan, also habe ich ihnen getan.12Da sprachen sie zu ihm: Um dich zu binden, sind wir herabgekommen, daß wir dich in die Hand der Philister liefern. Und Simson sprach zu ihnen: Schwöret mir, daß ihr nicht über mich herfallen werdet!13Und sie sprachen zu ihm und sagten: Nein, sondern binden wollen wir dich und dich in ihre Hand liefern; aber töten wollen wir dich nicht. Und sie banden ihn mit zwei neuen Stricken und führten ihn aus dem Felsen herauf.14Als er nach Lechi kam, da jauchzten ihm die Philister entgegen; aber der Geist Jehovas geriet über ihn, und die Stricke, welche an seinen Armen waren, wurden wie Flachsfäden, die vom Feuer versengt sind, und seine Bande schmolzen weg von seinen Händen.(Richter 14.6)15Und er fand einen frischen Eselskinnbacken, und er streckte seine Hand aus und nahm ihn und erschlug damit tausend Mann.16Und Simson sprach: Mit dem Eselskinnbacken einen Haufen, zwei Haufen! Mit dem Eselskinnbacken habe ich tausend Mann erschlagen!17Und es geschah, als er ausgeredet hatte, da warf er den Kinnbacken aus seiner Hand; und er nannte selbigen Ort Ramath-Lechi.18Und es dürstete ihn sehr, und er rief zu Jehova und sprach: Du hast durch die Hand deines Knechtes diese große Rettung gegeben, und nun soll ich vor Durst sterben und in die Hand der Unbeschnittenen fallen!19Da spaltete Gott die Höhlung, die zu Lechi ist, und es kam Wasser aus ihr hervor; und er trank, und sein Geist kehrte zurück, und er lebte wieder auf. Daher gab man ihr den Namen: Quelle des Rufenden, die zu Lechi ist, bis auf diesen Tag.(1. Samuel 30.12)20Und er richtete Israel in den Tagen der Philister zwanzig Jahre.(Richter 16.31)