1Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4)2Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28)8Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19)10Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist.(3. Mose 19.19)12Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst.(4. Mose 15.38)13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29)20Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen.(1. Mose 34.7)22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen.(3. Mose 20.10)23Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können.28Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen.(2. Mose 22.15)
1Und Josua war alt, wohlbetagt, und Jehova sprach zu ihm: Du bist alt, wohlbetagt, und vom Lande ist sehr viel übrig in Besitz zu nehmen.2Dies ist das Land, das noch übrig ist: alle Bezirke der Philister und das ganze Gesuri;3von dem Sihor, der vor Ägypten fließt, bis an die Grenze von Ekron gegen Norden, wird es zu den Kanaanitern gerechnet; die fünf Fürsten der Philister: der Gasiter, der Asdoditer, der Askaloniter, der Gathiter und der Ekroniter, und die Awim.4Im Süden das ganze Land der Kanaaniter und Meara, das den Zidoniern gehört, bis Aphek, bis an die Grenze der Amoriter;5und das Land der Gibliter und der ganze Libanon gegen Sonnenaufgang, von Baal-Gad, am Fuße des Berges Hermon, bis man nach Hamath kommt;6alle Bewohner des Gebirges, vom Libanon bis Misrephot-Majim, alle Zidonier. Ich selbst werde sie vor den Kindern Israel austreiben; nur verlose es Israel als Erbteil, so wie ich dir geboten habe.(Josua 11.8)7Und nun verteile dieses Land als Erbteil den neun Stämmen und dem halben Stamme Manasse. -
Ostjordanland für Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse
8Mit ihm haben die Rubeniter und die Gaditer ihr Erbteil empfangen, welches Mose ihnen gegeben hat jenseit des Jordan gegen Osten, so wie Mose, der Knecht Jehovas, es ihnen gegeben hat:(Josua 13.15)9von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene Medeba bis Dibon,10und alle Städte Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, bis zur Grenze der Kinder Ammon;11und Gilead und das Gebiet der Gesuriter und der Maakathiter und den ganzen Berg Hermon und das ganze Basan bis Salka,12das ganze Reich Ogs in Basan, der zu Astaroth und zu Edrei regierte; (er war von dem Überrest der Rephaim übriggeblieben;) und Mose schlug sie und trieb sie aus.13Aber die Kinder Israel trieben die Gesuriter und die Maakathiter nicht aus; und Gesur und Maakath haben in der Mitte Israels gewohnt bis auf diesen Tag.14Nur dem Stamme Levi gab er kein Erbteil; die Feueropfer Jehovas, des Gottes Israels, sind sein Erbteil, so wie er zu ihm geredet hat.(Josua 13.33)15Und Mose gab dem Stamme der Kinder Ruben nach ihren Geschlechtern.(4. Mose 32.1)16Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon ist, und zwar von der Stadt, die mitten im Flußtale liegt, und die ganze Ebene bei Medeba;17Hesbon und alle seine Städte, die in der Ebene sind: Dibon und Bamoth-Baal und Beth-Baal-Meon,18und Jahza und Kedemoth und Mephaath,19und Kirjathaim und Sibma und Zereth-Schachar auf dem Berge der Talebene,20und Beth-Peor und die Abhänge des Pisga und Beth-Jesimoth,21und alle Städte der Ebene, und das ganze Reich Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon regierte, welchen Mose schlug, ihn und die Fürsten von Midian: Ewi und Rekem und Zur und Hur und Reba, die Herrscher Sihons, Bewohner des Landes.22Und Bileam, den Sohn Beors, den Wahrsager, töteten die Kinder Israel mit dem Schwerte, nebst ihren Erschlagenen.(4. Mose 22.5)(4. Mose 31.8)23Und die Grenze der Kinder Ruben war der Jordan und das Angrenzende. Das war das Erbteil der Kinder Ruben, nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.24Und Mose gab dem Stamme Gad, den Kindern Gad, nach ihren Geschlechtern.25Und es wurde ihnen als Gebiet zuteil: Jaser und alle Städte Gileads, und die Hälfte des Landes der Kinder Ammon bis Aroer, das vor Rabba liegt;26und von Hesbon bis Ramath-Mizpe und Betonim, und von Machanaim bis an die Grenze von Lidebir;27und in der Talebene: Beth-Haram und Beth-Nimra und Sukkoth und Zaphon, der Rest von dem Reiche Sihons, des Königs von Hesbon, der Jordan und das Angrenzende bis an das Ende des Sees Kinnereth, jenseit des Jordan gegen Osten.28Das war das Erbteil der Kinder Gad nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.29Und Mose gab dem halben Stamme Manasse. Und dem halben Stamme der Kinder Manasse wurde nach ihren Geschlechtern zuteil.30Und ihr Gebiet war von Machanaim an, das ganze Basan, das ganze Reich Ogs, des Königs von Basan, und alle Dörfer Jairs, die in Basan sind, sechzig Städte.(Richter 10.3-4)31Und das halbe Gilead, und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern.32Das ist es, was Mose in den Ebenen Moabs als Erbe ausgeteilt hat, jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten.33Aber dem Stamme Levi gab Mose kein Erbteil; Jehova, der Gott Israels, ist ihr Erbteil, so wie er zu ihnen geredet hat.(4. Mose 18.20-21)