zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)

zurückEinzelansichtvor

Josua - Kapitel 18

Das Heiligtum in Silo - Weitere Vorbereitungen zur Auslosung des Landes

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel versammelte sich nach Silo, und sie schlugen daselbst das Zelt der Zusammenkunft auf; und das Land war vor ihnen unterjocht. (Richter 21.19) (1. Samuel 1.3) (1. Samuel 4.4) 2 Und es blieben unter den Kindern Israel sieben Stämme übrig, deren Erbteil man noch nicht ausgeteilt hatte. 3 Da sprach Josua zu den Kindern Israel: Wie lange werdet ihr euch lässig zeigen hinzugehen, um das Land in Besitz zu nehmen, welches Jehova, der Gott eurer Väter, euch gegeben hat? 4 Nehmet euch drei Männer für den Stamm, und ich will sie aussenden; und sie sollen sich aufmachen und das Land durchwandern und es aufschreiben nach Verhältnis ihres Erbteils, und dann zu mir kommen. 5 Und sie sollen es unter sich in sieben Teile verteilen. Juda soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Süden, und das Haus Joseph soll auf seinem Gebiet bleiben gegen Norden. 6 Ihr aber sollt das Land aufschreiben zu sieben Teilen und mir das Verzeichnis hierherbringen; und ich werde euch das Los werfen, hier vor Jehova, unserem Gott. 7 Denn die Leviten haben kein Teil in eurer Mitte, denn das Priestertum Jehovas ist ihr Erbteil. Und Gad und Ruben und der halbe Stamm Manasse haben jenseit des Jordan, gegen Osten, ihr Erbteil empfangen, welches Mose, der Knecht Jehovas, ihnen gegeben hat. (Josua 13.14) 8 Und die Männer machten sich auf und gingen hin. Und Josua gebot denen, die hingingen, um das Land aufzuschreiben, und sprach: Gehet hin und durchwandert das Land und schreibet es auf und kommet wieder zu mir; und hier werde ich euch das Los werfen vor Jehova, zu Silo. 9 Und die Männer gingen hin und durchzogen das Land und schrieben es, nach den Städten, zu sieben Teilen auf in ein Buch; und sie kamen zu Josua in das Lager nach Silo zurück. 10 Da warf ihnen Josua das Los zu Silo vor Jehova. Und Josua teilte daselbst das Land den Kindern Israel aus nach ihren Abteilungen.

Erbteil des Stammes Benjamin

11 Und es kam herauf das Los des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. Und das Gebiet ihres Loses kam heraus zwischen den Kindern Juda und den Kindern Joseph. 12 Und ihre Grenze auf der Nordseite fing am Jordan an; und die Grenze stieg hinauf nach der Nordseite von Jericho und stieg auf das Gebirge gegen Westen, und ihr Ausgang war nach der Wüste von Beth-Awen hin; (Josua 7.2) 13 und von dort ging die Grenze hinüber nach Lus, nach der Südseite von Lus, das ist Bethel; und die Grenze stieg hinab nach Ateroth-Addar, bei dem Berge, der südlich von Unter-Beth-Horon ist. - (1. Mose 12.8) (1. Mose 28.19) 14 Und die Grenze zog sich herum und wandte sich nach der Westseite, südwärts von dem Berge, der vor Beth-Horon nach Süden liegt, und ihr Ausgang war nach Kirjath-Baal hin, das ist Kirjath-Jearim, einer Stadt der Kinder Juda; das war die Westseite. - (Josua 15.6-9) 15 Und die Südseite fing an am Ende von Kirjath-Jearim; und die Grenze lief aus nach Westen hin, und sie lief nach der Quelle des Wassers Nephtoach hin; 16 und die Grenze stieg hinab zu dem Ende des Berges, welcher vor dem Tale des Sohnes Hinnoms in der Talebene der Rephaim gegen Norden liegt; und sie stieg das Tal Hinnom hinab nach der Südseite der Jebusiter, und sie stieg hinab nach En-Rogel; 17 und sie zog sich nordwärts herum und lief nach En-Semes, und sie lief nach Geliloth hin, das der Anhöhe Adummim gegenüber liegt; und sie stieg hinab zum Steine Bohans, des Sohnes Rubens, 18 und ging hinüber nach der Seite, die der Araba nordwärts gegenüber liegt, und stieg hinab nach der Araba; 19 und die Grenze ging hinüber nach der Nordseite von Beth-Hogla, und der Ausgang der Grenze war nach der nördlichen Zunge des Salzmeeres, nach dem südlichen Ende des Jordan hin. Das war die Südgrenze. - 20 Und der Jordan begrenzte es an der Ostseite. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin, nach seinen Grenzen ringsum, nach ihren Geschlechtern. 21 Und die Städte des Stammes der Kinder Benjamin, nach ihren Geschlechtern, waren: Jericho und Beth-Hogla und Emek-Keziz, 22 und Beth-Araba und Zemaraim und Bethel, 23 und Awim und Para und Ophra, 24 und Kephar-Ammoni und Ophni und Geba: Zwölf Städte und ihre Dörfer; 25 Gibeon und Rama und Beeroth, 26 und Mizpe und Kephira und Moza, 27 und Rekem und Jirpeel und Tarala, 28 und Zela, Eleph, und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath: vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das war das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern. (Josua 15.63) (Richter 1.21)