1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43)3Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.(5. Mose 27.17)15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9)18Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.(2. Mose 21.23-25)
1Und David und die Obersten des Heeres sonderten von den Söhnen Asaphs und Hemans und Jeduthuns solche zum Dienste ab, welche weissagten mit Lauten und Harfen und mit Zimbeln. Und es war ihre Zahl, der Männer, die tätig waren für ihren Dienst:(1. Chronik 15.19)2Von den Söhnen Asaphs: Sakkur und Joseph und Nethanja und Ascharela, die Söhne Asaphs, unter der Leitung Asaphs, welcher nach der Anweisung des Königs weissagte.3Von Jeduthun, die Söhne Jeduthuns: Gedalja und Zeri und Jesaja, Haschabja und Mattithja, und Simei, sechs, unter der Leitung ihres Vaters Jeduthun, mit der Laute, welcher weissagte, um Jehova zu preisen und zu loben.4Von Heman, die Söhne Hemans: Bukkija und Mattanja, Ussiel, Schebuel und Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalti und Romamti-Eser, Joschbekascha, Mallothi, Hothir, Machasioth.5Alle diese waren Söhne Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, um seine Macht zu erheben; und Gott hatte dem Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. -(2. Chronik 35.15)(1. Chronik 21.9)6Alle diese waren unter der Leitung ihrer Väter, Asaph und Jeduthun und Heman, beim Gesange im Hause Jehovas, mit Zimbeln, Harfen und Lauten, zum Dienste des Hauses Gottes, nach der Anweisung des Königs.7Und es war ihre Zahl mit ihren Brüdern, die im Gesange Jehovas geübt waren: aller Kundigen 288.8Und sie warfen Lose über ihr Amt, der Kleine wie der Große, der Kundige mit dem Lehrling.(1. Chronik 24.31)9Und das erste Los kam heraus für Asaph, für Joseph; für Gedalja das zweite: er und seine Brüder und seine Söhne waren zwölf;10das dritte für Sakkur: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;11das vierte für Jizri: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;12das fünfte für Nathanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;13das sechste für Bukkija: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;14das siebte für Jescharela: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;15das achte für Jesaja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;16das neunte für Mattanja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;17das zehnte für Simei: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;18das elfte für Asarel: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;19das zwölfte für Haschabja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;20das dreizehnte für Schubael: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;21das vierzehnte für Mattithja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;22das fünfzehnte für Jeremoth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;23das sechzehnte für Hananja: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;24das siebzehnte für Joschbekascha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;25das achtzehnte für Hanani: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;26das neunzehnte für Mallothi: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;27das zwanzigste für Eliatha: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;28das einundzwanzigste für Hothir: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;29das zweiundzwanzigste für Giddalti: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;30das dreiundzwanzigste für Machasioth: seine Söhne und seine Brüder, zwölf;31das vierundzwanzigste für Romamti-Eser: seine Söhne und seine Brüder, zwölf.