1Ihr seid Kinder Jahwes, eures Gottes. Ihr dürft euch also wegen eines Toten keine Schnittwunden beibringen und euch auch nicht über der Stirn kahl scheren. (3. Mose 19.27-28)2Denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Dich hat Jahwe aus allen Völkern der Erde für sich als sein eigenes Volk erwählt.3Du sollst nichts Abscheuliches essen. 4Folgende Tiere dürft ihr essen: Rind, Schaf, Ziege, 5Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Wildziege und alle Arten von Antilopen. 6Alle Tiere, die deutlich gespaltene Hufe haben und ihre Nahrung wiederkäuen, dürft ihr essen. 7Doch folgende, die bloß wiederkäuen oder bloß gespaltene Hufe haben, sollt ihr nicht essen: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, denn sie käuen zwar wieder, haben aber keine deutlich gespaltenen Hufe. Sie sollen euch als unrein gelten. 8Auch das Schwein soll euch als unrein gelten, denn es hat zwar gespaltene Hufe, ist aber kein Wiederkäuer. Ihr dürft nichts vom Fleisch solcher Tiere essen und sie auch nicht berühren, wenn sie verendet sind. 9Von den Wassertieren dürft ihr alles essen, was Flossen und Schuppen hat. 10Aber alles, was keine Flossen oder Schuppen hat, soll euch als unrein gelten.11Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12Doch folgende sollt ihr nicht essen: den Gänsegeier, den Lämmergeier und den Mönchsgeier, 13den Milan, den Habicht und alle Arten von Raubvögeln, 14alle Arten von Raben, 15den Strauß, die Schwalbe, die Möwe und alle Arten von Falken, 16das Käuzchen, den Uhu und die Schleiereule, 17die Ohreule, den Aasgeier und die Fischeule, 18den Storch, alle Arten von Reihern, den Wiedehopf und die Fledermaus. 19Alles geflügelte Kleingetier soll euch als unrein gelten. Es darf nicht gegessen werden. 20Alles reine Geflügel dürft ihr essen. 21Verendete Tiere dürft ihr nicht essen. Du kannst sie dem Fremden an deinem Ort zum Essen überlassen oder sie einem Ausländer verkaufen, denn du bist Jahwe, deinem Gott, ein heiliges Volk. Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (2. Mose 22.30)(2. Mose 23.19)22 Vom ganzen Ertrag deiner Saat sollst du den Zehnten geben, von dem, was Jahr für Jahr auf dem Feld wächst. (3. Mose 27.30)23Bring ihn an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dort, vor ihm, sollst du von deinem Zehnten essen, von Getreide, Most und Öl, von den Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen, damit du es lernst, zu aller Zeit Ehrfurcht vor Jahwe, deinem Gott, zu haben. (5. Mose 12.18)24Es ist möglich, dass der Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit für dich ist, sodass du deinen Zehnten nicht hinbringen kannst. 25Dann mach den zehnten Teil von dem, womit Jahwe dich gesegnet hat zu Geld. Nimm es mit und geh an den Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird. 26Kauf dort für das Geld alles, worauf du Lust hast: Rinder, Schafe, Wein, Bier und was du sonst noch magst. Genieße alles dort, in der Gegenwart Jahwes, und freue dich. 27Vergiss aber den Leviten nicht, der an deinem Ort wohnt, denn er hat keinen Erbbesitz neben dir. (5. Mose 12.19)28Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den Zehnten deines Einkommens von jenem Jahr in deinem Ort niederlegen. (5. Mose 26.12-15)29Er ist für den Leviten bestimmt, der kein eigenes Land besitzt, und für den Fremden, die Waise und die Witwe, die in deinem Ort leben. Sie sollen sich davon satt essen, damit Jahwe, dein Gott, die Arbeit deiner Hände segnet.
1Und Jehova redete zu Josua und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Zufluchtstädte, von welchen ich durch Mose zu euch geredet habe,(4. Mose 35.6)3daß dahin fliehe ein Totschläger, der jemand aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat; und sie seien euch zur Zuflucht vor dem Bluträcher.4Und er soll in eine von diesen Städten fliehen, und an dem Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen; und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, daß er bei ihnen wohne.5Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen, und er haßte ihn vordem nicht.6Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde zu Gericht gestanden hat, bis zum Tode des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird; alsdann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus welcher er geflohen ist. -7Und sie heiligten Kedes in Galiläa, im Gebirge Naphtali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.(Josua 15.13)(Josua 19.37)8Und jenseit des Jordan von Jericho, gegen Osten, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, vom Stamme Ruben; und Ramoth in Gilead, vom Stamme Gad; und Golan in Basan, vom Stamme Manasse.(5. Mose 4.43)9Das waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der in ihrer Mitte weilte, auf daß dahin fliehe ein jeder, der jemand aus Versehen erschlagen würde, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.