1Im April des zweiten Jahres nach dem Auszug aus Ägypten redete Jahwe in der Wüste Sinai zu Mose. Er sagte: 2"Die Israeliten sollen das Passa zur festgesetzten Zeit feiern (2. Mose 12.3)(3. Mose 23.5)3und zwar am 14. Tag dieses Monats am späten Nachmittag zur festgelegten Zeit. Ihr sollt es nach allen Ordnungen und Vorschriften tun." 4Mose sagte den Israeliten, dass sie das Passa feiern sollten. 5So feierten sie das Fest am späten Nachmittag des 14. April in der Wüste Sinai, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. Genauso taten sie es.6Es gab aber Männer, die an einem Toten unrein geworden waren und das Passa an diesem Tag nicht feiern konnten. Sie kamen zu Mose und Aaron (4. Mose 19.11)7und sagten zu ihnen: "Wir sind an einem Toten unrein geworden. Warum soll es uns verwehrt sein, die Opfergabe für Jahwe zur festgesetzten Zeit zu bringen?" 8Mose entgegnete: "Wartet, ich will hören, was Jahwe für euch anordnet." 9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn jemand bei euch oder euren nachfolgenden Generationen an einem Toten unrein geworden ist oder sich auf einer weiten Reise befindet und trotzdem Jahwe das Passa feiern will, 11der soll es am 14. des nächsten Monats am späten Nachmittag tun. Man soll es zu ungesäuerten Broten und bitteren Kräutern essen. 12Sie dürfen nichts bis zum nächsten Morgen übrig lassen und keinen seiner Knochen zerbrechen. Sie müssen die Passaordnung einhalten. 13Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, soll von der Volksgemeinschaft beseitigt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen. 14Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung."15 An dem Tag, als man die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, aufrichtete, wurde sie von der Wolke bedeckt - der Wolke, die vom Abend bis zum Morgen wie ein Feuerschein leuchtete. (2. Mose 40.34-38)16So war es ständig: Tagsüber stand die Wolke über der Wohnung, nachts war es der Feuerschein. 17Immer, wenn die Wolke sich vom Zelt erhob, brachen die Israeliten auf. Und dort, wo die Wolke sich niederließ, lagerten sie. 18Nach dem Befehl Jahwes brachen die Israeliten auf und nach seinem Befehl schlugen sie ihr Lager auf. Sie blieben immer so lange, wie die Wolke auf dem Zelt ruhte. 19Wenn die Wolke viele Tage auf der Wohnung stehen blieb, folgten die Israeliten der Weisung Jahwes und machten einen längeren Aufenthalt. 20Blieb sie nur wenige Tage, zogen sie entsprechend früher weiter, immer nach Jahwes Befehl. 21Es kam auch vor, dass die Wolke nur eine Nacht blieb oder nur einen Tag und eine Nacht. Wenn die Wolke sich erhob, brachen sie auf. 22Oder es waren zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit - wenn die Wolke auf der Wohnung ruhte, schlugen die Israeliten ihr Lager auf und blieben so lange, bis sie sich wieder erhob. 23Nach dem Befehl Jahwes blieben sie und nach dem Befehl Jahwes brachen sie auf. Sie befolgten die Anweisung, die Jahwe ihnen durch Mose gegeben hatte.
1Und dies sind die Könige des Landes, welche die Kinder Israel schlugen, und deren Land sie in Besitz nahmen jenseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang, vom Flusse Arnon bis zum Berge Hermon, und die ganze Ebene gegen Osten:2Sihon, der König der Amoriter, der zu Hesbon wohnte; er herrschte von Aroer an, das am Ufer des Flusses Arnon liegt, und zwar von der Mitte des Flußtales an, und über das halbe Gilead bis an den Fluß Jabbok, die Grenze der Kinder Ammon,(4. Mose 21.24)3und über die Ebene bis an den See Kinneroth, gegen Osten, und bis an das Meer der Ebene, das Salzmeer, gegen Osten, nach Beth-Jesimoth hin, und gegen Süden unter den Abhängen des Pisga;4und das Gebiet Ogs, des Königs von Basan, von dem Überrest der Rephaim, der zu Astaroth und zu Edrei wohnte;(4. Mose 21.33)(5. Mose 3.11)5und er herrschte über den Berg Hermon und über Salka und über das ganze Basan, bis an die Grenze der Gesuriter und der Maakathiter, und über das halbe Gilead, die Grenze Sihons, des Königs von Hesbon.6Mose, der Knecht Jehovas, und die Kinder Israel schlugen sie; und Mose, der Knecht Jehovas, gab es als Besitztum den Rubenitern und den Gaditern und dem halben Stamme Manasse.(4. Mose 32.33)7Und dies sind die Könige des Landes, welche Josua und die Kinder Israel schlugen diesseit des Jordan, nach Westen hin, von Baal-Gad in der Talebene des Libanon, bis an das kahle Gebirge, das gegen Seir aufsteigt. Und Josua gab es den Stämmen Israels als Besitztum, nach ihren Abteilungen,8im Gebirge und in der Niederung und in der Ebene und an den Abhängen und in der Wüste und im Süden: die Hethiter und die Amoriter und die Kanaaniter, die Perisiter, die Hewiter und die Jebusiter:(Josua 11.3)9der König von Jericho: einer; der König von Ai, das zur Seite von Bethel liegt, einer;(Josua 6.2)(Josua 8.29)10der König von Jerusalem: einer; der König von Hebron: einer;(Josua 10.1)(Josua 10.3)11der König von Jarmuth: einer; der König von Lachis: einer;(Josua 10.3)12der König von Eglon: einer; der König von Geser: einer;(Josua 10.3)(Josua 10.26)(Josua 10.33)13der König von Debir: einer; der König von Geder: einer;(Josua 10.39)(Richter 1.11)14der König von Horma: einer; der König von Arad: einer;(4. Mose 21.1)(Richter 1.17)15der König von Libna: einer; der König von Adullam: einer;(Josua 10.29-30)16der König von Makkeda: einer; der König von Bethel: einer;(Josua 10.28)17der König von Tappuach: einer; der König von Hepher: einer;18der König von Aphek: einer; der König von Lascharon: einer;(Josua 15.53)(1. Samuel 4.1)19der König von Madon: einer; der König von Hazor: einer;(Josua 11.1)(Josua 11.10)20der König von Schimron-Meron: einer; der König von Akschaph: einer;(Josua 11.1)21der König von Taanak: einer; der König von Megiddo: einer;22der König von Kedesch: einer; der König von Jokneam, am Karmel: einer;23der König von Dor, in dem Hügelgebiet von Dor: einer; der König von Gojim zu Gilgal: einer;(Josua 11.2)24der König von Tirza: einer. Aller Könige waren 31.