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4. Mose - Kapitel 9

1 Im April des zweiten Jahres nach dem Auszug aus Ägypten redete Jahwe in der Wüste Sinai zu Mose. Er sagte: 2 "Die Israeliten sollen das Passa zur festgesetzten Zeit feiern (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 und zwar am 14. Tag dieses Monats am späten Nachmittag zur festgelegten Zeit. Ihr sollt es nach allen Ordnungen und Vorschriften tun." 4 Mose sagte den Israeliten, dass sie das Passa feiern sollten. 5 So feierten sie das Fest am späten Nachmittag des 14. April in der Wüste Sinai, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. Genauso taten sie es. 6 Es gab aber Männer, die an einem Toten unrein geworden waren und das Passa an diesem Tag nicht feiern konnten. Sie kamen zu Mose und Aaron (4. Mose 19.11) 7 und sagten zu ihnen: "Wir sind an einem Toten unrein geworden. Warum soll es uns verwehrt sein, die Opfergabe für Jahwe zur festgesetzten Zeit zu bringen?" 8 Mose entgegnete: "Wartet, ich will hören, was Jahwe für euch anordnet." 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn jemand bei euch oder euren nachfolgenden Generationen an einem Toten unrein geworden ist oder sich auf einer weiten Reise befindet und trotzdem Jahwe das Passa feiern will, 11 der soll es am 14. des nächsten Monats am späten Nachmittag tun. Man soll es zu ungesäuerten Broten und bitteren Kräutern essen. 12 Sie dürfen nichts bis zum nächsten Morgen übrig lassen und keinen seiner Knochen zerbrechen. Sie müssen die Passaordnung einhalten. 13 Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, soll von der Volksgemeinschaft beseitigt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen. 14 Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung." 15 An dem Tag, als man die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, aufrichtete, wurde sie von der Wolke bedeckt - der Wolke, die vom Abend bis zum Morgen wie ein Feuerschein leuchtete. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es ständig: Tagsüber stand die Wolke über der Wohnung, nachts war es der Feuerschein. 17 Immer, wenn die Wolke sich vom Zelt erhob, brachen die Israeliten auf. Und dort, wo die Wolke sich niederließ, lagerten sie. 18 Nach dem Befehl Jahwes brachen die Israeliten auf und nach seinem Befehl schlugen sie ihr Lager auf. Sie blieben immer so lange, wie die Wolke auf dem Zelt ruhte. 19 Wenn die Wolke viele Tage auf der Wohnung stehen blieb, folgten die Israeliten der Weisung Jahwes und machten einen längeren Aufenthalt. 20 Blieb sie nur wenige Tage, zogen sie entsprechend früher weiter, immer nach Jahwes Befehl. 21 Es kam auch vor, dass die Wolke nur eine Nacht blieb oder nur einen Tag und eine Nacht. Wenn die Wolke sich erhob, brachen sie auf. 22 Oder es waren zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit - wenn die Wolke auf der Wohnung ruhte, schlugen die Israeliten ihr Lager auf und blieben so lange, bis sie sich wieder erhob. 23 Nach dem Befehl Jahwes blieben sie und nach dem Befehl Jahwes brachen sie auf. Sie befolgten die Anweisung, die Jahwe ihnen durch Mose gegeben hatte.

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.