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4. Mose - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu Mose, 2 er solle Aaron Folgendes weitergeben: "Wenn du die sieben Lampen aufsetzt, dann sollen sie ihr Licht nach vorn fallen lassen." (2. Mose 25.31) 3 Aaron machte es so: Er setzte die Lampen so auf, dass ihr Licht vor den Leuchter fiel, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 4 Der Leuchter bestand aus reinem Gold und war vom Fuß bis zu den Blüten aus einem Stück getrieben. Nach dem Bild, das Jahwe Mose gezeigt hatte, war der Leuchter hergestellt worden. 5 Jahwe sagte zu Mose: 6 "Sondere die Leviten aus den Israeliten aus und reinige sie! (Maleachi 3.3) 7 Das sollst du folgendermaßen tun: Besprenge sie mit Entsündigungswasser und sorge dafür, dass sie ihren ganzen Körper rasieren und ihre Kleider waschen, damit sie rein werden. (3. Mose 14.8) (4. Mose 5.17) (4. Mose 19.9) (4. Mose 19.17) 8 Dann sollen sie einen jungen Stier nehmen und das dazugehörige Speisopfer: mit Öl vermengtes Feinmehl. Auch du sollst einen jungen Stier zum Sündopfer nehmen. 9 Lass dann die Leviten vor das Zelt der Gottesbegegnung treten und die ganze Gemeinde der Israeliten zusammenkommen. 10 Du sollst die Leviten vor Jahwe stellen, und die Israeliten sollen ihre Hände auf sie legen. 11 Aaron soll Jahwe die Leviten als Weihgabe der Israeliten darbringen, damit sie den Dienst für Jahwe tun. (4. Mose 8.21) 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der jungen Stiere stützen. Einen der beiden Stiere sollst du Jahwe als Sündopfer und den anderen als Brandopfer darbringen, um Sühne für die Leviten zu erwirken. 13 Auf diese Weise sollst du die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und sie als Weihgabe Jahwe bringen. 14 So werden sie von den Israeliten ausgesondert, damit sie mir gehören. (4. Mose 3.45) 15 Danach sollen die Leviten mit ihrem Dienst am Zelt der Gottesbegegnung beginnen. Du sollst sie also reinigen und Jahwe als Weihgabe bringen. 16 Denn sie sind mir von den Israeliten als besonderes Eigentum gegeben, als Ersatz für alle erstgeborenen Söhne Israels habe ich sie angenommen. (4. Mose 3.12) 17 Denn mir gehört alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier. An dem Tag, als ich jede Erstgeburt in Ägypten erschlug, habe ich sie für mich geweiht (2. Mose 13.2) 18 und die Leviten anstelle der Erstgeborenen Israels angenommen. 19 Dann habe ich die Leviten Aaron und seinen Nachkommen als Gabe der Israeliten übergeben, damit sie den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung anstelle der Israeliten tun, um für sie Sühne zu erwirken. So wird keine Plage über die Israeliten kommen, wenn diese sich dem Heiligtum nähern." (4. Mose 3.9) 20 Mose, Aaron und die ganze Menge der Israeliten machten es so mit den Leviten, genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 21 Die Leviten ließen sich entsündigen und wuschen ihre Kleider. Aaron brachte sie dann als Weihgabe vor Jahwe dar und erwirkte Sühne für sie, um sie zu reinigen. (4. Mose 8.11) 22 Danach traten die Leviten ihren Dienst bei Aaron und seinen Söhnen im Zelt der Gottesbegegnung an. So wie Jahwe es Mose für die Leviten aufgetragen hatte, machten es die Israeliten. 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Für die Leviten gilt Folgendes: Mit 25 Jahren soll ein Levit in die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung eintreten. (4. Mose 4.3) (4. Mose 4.23) (4. Mose 4.30) (4. Mose 4.47) 25 Wer 50 Jahre alt ist, soll von der Dienstverpflichtung zurücktreten und keinen Dienst mehr tun. 26 Er kann seinen Brüdern bei der Arbeit am Zelt helfen, soll aber keinen Dienst mehr tun. So sollst du es mit den Leviten und ihren Aufgaben halten. "

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)