zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 7

1 An dem Tag, als Mose die Wohnung fertig aufgerichtet, sie mit all ihren Gegenständen, dem Altar und allen dazugehörigen Geräten gesalbt und geheiligt hatte, (2. Mose 40.9-10) 2 brachten die Fürsten Israels, die Oberhäupter ihrer Sippen, die Fürsten der Stämme und Führer der Gemusterten 3 ihre Gaben vor Jahwe. Es waren sechs Planwagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten und je ein Rind von einem Fürst. Sie brachten sie vor die Wohnung. 4 Jahwe sagte zu Mose: 5 "Nimm sie von ihnen an. Sie sollen am Zelt der Gottesbegegnung Verwendung finden. Übergib sie den Leviten entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeit." 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder an und übergab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Gerschoniten für ihren Dienst. 8 Vier Wagen und acht Rinder gab er den Merariten entsprechend ihrem Dienst unter der Leitung des Priesters Itamar Ben-Aaron. (2. Mose 38.21) (4. Mose 4.28) (4. Mose 4.33) 9 Den Kehatiten gab er nichts, denn ihr Dienst bezog sich auf die Gegenstände im Heiligtum, die nur auf den Schultern getragen werden durften. 10 Außerdem brachten die Fürsten an dem Tag, an dem der Altar gesalbt wurde, Gaben zu seiner Einweihung. (2. Chronik 7.9) 11 Doch Jahwe sagte zu Mose: "Jeden Tag soll nur ein Fürst seine Gabe zur Einweihung des Altars bringen." (4. Mose 1.4) (4. Mose 2.3) 12 Am ersten Tag brachte Nachschon Ben-Amminadab vom Stamm Juda seine Gabe. 13 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber, nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 14 Dazu kam noch eine 115 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 15 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer 17 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Nachschon Ben-Amminadab. 18 Am zweiten Tag brachte Netanel Ben-Zuar, der Fürst des Stammes Issachar, seine Gabe. 19 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 20 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 21 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer 23 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Netanel Ben-Zuar. 24 Am dritten Tag brachte der Fürst des Stammes Sebulon, Eliab Ben-Helon, seine Gabe. 25 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 26 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 27 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer 29 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eliab Ben-Helon. 30 Am vierten Tag brachte der Fürst des Stammes Ruben, Elizur Ben-Schedëur, seine Gabe. 31 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 32 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 33 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer 35 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elizur Ben-Schedëur. 36 Am fünften Tag brachte der Fürst des Stammes Simeon, Schelumiël Ben-Zurischaddai, seine Gabe. 37 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 38 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 39 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer 41 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Schelumiël Ben-Zurischaddai. 42 Am sechsten Tag brachte der Fürst des Stammes Gad, Eljasaf Ben-Dëuël, seine Gabe. 43 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 44 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 45 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer 47 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eljasaf Ben-Dëuël. 48 Am siebten Tag brachte der Fürst des Stammes Efraïm, Elischama Ben-Ammihud, seine Gabe. 49 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 50 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 51 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer 53 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elischama Ben-Ammihud. 54 Am achten Tag brachte der Fürst des Stammes Manasse, Gamliël Ben-Pedazur, seine Gabe. 55 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 56 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 57 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer 59 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Gamliël Ben-Pedazur. 60 Am neunten Tag brachte der Fürst des Stammes Benjamin, Abidan Ben-Gidoni, seine Gabe. 61 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 62 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 63 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer 65 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Abidan Ben-Gidoni. 66 Am zehnten Tag brachte der Fürst des Stammes Dan, Ahiëser Ben-Ammischaddai, seine Gabe. 67 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 68 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 69 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer 71 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahiëser Ben-Ammischaddai. 72 Am elften Tag brachte der Fürst des Stammes Ascher, Pagiël Ben-Ochran, seine Gabe. 73 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 74 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 75 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer 77 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Pagiël Ben-Ochran. 78 Am zwölften Tag brachte der Fürst des Stammes Naftali, Ahira Ben-Enan, seine Gabe. 79 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 80 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 81 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer 83 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahira Ben-Enan. 84 Das war die Gabe der Fürsten Israels zur Salbung und Einweihung des Altars: zwölf Silberschüsseln, zwölf Sprengschalen aus Silber und zwölf goldene Schalen. 85 Eine Silberschüssel wog 1500 Gramm und eine Sprengschale 800 Gramm. Insgesamt waren es nach dem Gewicht des Heiligtums rund 28 Kilogramm Silber. 86 Dazu kamen die mit Weihrauch gefüllten zwölf goldenen Schalen mit einem Goldgewicht von insgesamt rund 1400 Gramm. 87 Es waren zum Brandopfer: zwölf Stiere, zwölf Schafböcke, zwölf einjährige Lämmer und die dazugehörigen Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Zum Freudenopfer waren es insgesamt 24 Stiere, 60 Schafböcke, 60 Ziegenböcke und 60 einjährige Lämmer. Das war die Gabe zur Einweihung des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Wenn Mose in das Zelt der Gottesbegegnung hineinging, um mit Gott zu reden, hörte er dessen Stimme von der Deckplatte herab zu ihm sprechen, die auf der Bundeslade lag, zwischen den beiden Cherubim hervor. (2. Mose 25.21-22) (1. Samuel 3.3)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)