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4. Mose - Kapitel 6

1 Jahwe befahl Mose, 2 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen. (Lukas 1.15) 4 Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen. 5 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern. 7 Nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester darf er sich verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe ist der Nasiräer Jahwe geweiht. 9 Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden. (4. Mose 19.11) 10 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. (3. Mose 5.7) 11 Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen. 12 Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist. 13 So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 14 Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Freudenopfer. Alle Tiere müssen ohne Fehler sein. 15 Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote von Feinmehl sein, das vor dem Backen mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer. 16 Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen. 17 Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen, samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen. 18 Der Nasiräer soll am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen, das unter dem Freudenopfer brennt. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde. 20 Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester, samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe." 22 Jahwe befahl Mose, 23 Aaron und seinen Söhnen zu sagen: "So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt: (3. Mose 9.22-23) 24 Jahwe segne dich / und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Möge sein Angesicht über dir leuchten / und er dir gnädig sein! (Psalm 80.4) 26 Jahwe blicke dich freundlich an / und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen."

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Josua - Kapitel 17

Erbteil des halben Stammes Manasse

1 Und das Los kam heraus für den Stamm Manasse, denn er war der Erstgeborene Josephs - für Makir, den Erstgeborenen Manasses, den Vater Gileads; da er ein Kriegsmann war, so wurden ihm Gilead und Basan zuteil. (4. Mose 26.29) (Josua 13.31) 2 Und es kam heraus für die übrigen Söhne Manasses, nach ihren Geschlechtern: für die Söhne Abiesers und für die Söhne Heleks und für die Söhne Asriels und für die Söhne Sichems und für die Söhne Hephers und für die Söhne Schemidas; das waren die Kinder Manasses, des Sohnes Josephs, die Männlichen, nach ihren Geschlechtern. 3 Und Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und dies sind die Namen seiner Töchter: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. (4. Mose 26.33) (4. Mose 27.1) 4 Und sie traten herzu vor Eleasar, den Priester, und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Fürsten, und sprachen: Jehova hat Mose geboten, uns ein Erbteil unter unseren Brüdern zu geben. Und er gab ihnen, nach dem Befehle Jehovas, ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters. 5 Und so fielen dem Manasse zehn Anteile zu, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseit des Jordan liegt; 6 denn die Töchter Manasses erhielten ein Erbteil unter seinen Söhnen. Das Land Gilead aber wurde den übrigen Söhnen Manasses zuteil. 7 Und die Grenze Manasses war von Aser nach Mikmethath, das vor Sichem liegt; und die Grenze ging nach rechts zu den Bewohnern von En-Tappuach hin. 8 Dem Manasse gehörte das Land Tappuach; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, gehörte den Kindern Ephraim. 9 Und die Grenze stieg hinab nach dem Bache Kana, südlich vom Bache. Diese Städte gehörten Ephraim inmitten der Städte Manasses. Und das Gebiet Manasses war nördlich vom Bache, und sein Ausgang war nach dem Meere hin. (Josua 16.9) 10 Gegen Süden gehörte es dem Ephraim, und gegen Norden dem Manasse; und das Meer war seine Grenze. Und gegen Norden stießen sie an Aser, und gegen Osten an Issaschar. 11 Und Manasse erhielt in Issaschar und in Aser: Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte: das Dreihügelgebiet. - (Richter 1.27) (1. Samuel 28.7) 12 Aber die Kinder Manasse vermochten diese Städte nicht in Besitz zu nehmen, und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben. (Josua 15.63) 13 Und es geschah, als die Kinder Israel erstarkten, da machten sie die Kanaaniter fronpflichtig; aber sie trieben sie keineswegs aus. (Josua 16.10) 14 Und die Kinder Joseph redeten zu Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und eine Meßschnur als Erbteil gegeben, da ich doch ein zahlreiches Volk bin, soweit Jehova mich bis jetzt gesegnet hat? 15 Und Josua sprach zu ihnen: Wenn du ein zahlreiches Volk bist, so ziehe in den Wald hinauf und haue dir daselbst aus in dem Lande der Perisiter und der Rephaim, wenn dir das Gebirge Ephraim zu enge ist. 16 Und die Kinder Joseph sprachen: Das Gebirge reicht für uns nicht aus, und bei allen Kanaanitern, die im Tallande wohnen, sind eiserne Wagen: bei denen, die in Beth-Schean und seinen Tochterstädten, und bei denen, die im Tale Jisreel wohnen. 17 Da sprach Josua zum Hause Joseph, zu Ephraim und zu Manasse, und sagte: Du bist ein zahlreiches Volk und hast eine große Kraft; nicht ein Los sollst du haben, 18 sondern das Gebirge soll dir zuteil werden. Da es ein Wald ist, so haue ihn aus, und seine Ausläufer sollen dir gehören; denn du wirst die Kanaaniter austreiben, wenn sie auch eiserne Wagen haben, und wenn sie auch stark sind.