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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.

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Esra - Kapitel 7

Rückkehr Esras nach Jerusalem - Schutzbrief des Königs Artahsasta für Esra

1 Und nach diesen Begebenheiten, unter der Regierung Artasastas, des Königs von Persien, zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkijas, 2 des Sohnes Schallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajoths, 4 des Sohnes Serachjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis, 5 des Sohnes Abischuas, des Sohnes Pinehas', des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des Hauptpriesters - 6 dieser Esra zog herauf von Babel; und er war ein kundiger Schriftgelehrter in dem Gesetz Moses, welches Jehova, der Gott Israels, gegeben hatte. Und weil die Hand Jehovas, seines Gottes, über ihm war, gab ihm der König all sein Begehr. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Und es zog mit ihm eine Anzahl von den Kindern Israel und von den Priestern und den Leviten und den Sängern und den Torhütern und den Nethinim nach Jerusalem hinauf, im siebten Jahre des Königs Artasasta. (Esra 2.43) 8 Und er kam nach Jerusalem im fünften Monat, das war das siebte Jahr des Königs. 9 Denn am Ersten des ersten Monats hatte er den Hinaufzug aus Babel festgesetzt; und am Ersten des fünften Monats kam er nach Jerusalem, weil die gute Hand seines Gottes über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz Jehovas zu erforschen und zu tun, und in Israel Satzung und Recht zu lehren. 11 Und dies ist die Abschrift des Briefes, welchen der König Artasasta dem Priester Esra, dem Schriftgelehrten, gab, dem Schriftgelehrten in den Worten der Gebote Jehovas und seinen Satzungen für Israel: 12 Artasasta, König der Könige, Esra, dem Priester, dem vollkommenen Schriftgelehrten im Gesetz des Gottes des Himmels, und so weiter. (Hesekiel 26.7) 13 Von mir wird Befehl gegeben, daß ein jeder in meinem Reiche, von dem Volke Israel und seinen Priestern und den Leviten, der bereitwillig ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir ziehen mag. 14 Weil du von dem König und seinen sieben Räten gesandt wirst, um eine Untersuchung über Juda und Jerusalem anzustellen, nach dem Gesetz deines Gottes, das in deiner Hand ist, 15 und das Silber und das Gold hinzubringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnung in Jerusalem ist, freiwillig gegeben haben, 16 sowie alles Silber und Gold, das du in der ganzen Landschaft Babel bekommen wirst, nebst der freiwilligen Gabe des Volkes und der Priester, die freiwillig geben für das Haus ihres Gottes, das in Jerusalem ist; 17 deshalb kaufe mit Fleiß für dieses Geld Stiere, Widder, Lämmer, und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer, und bringe sie dar auf dem Altar des Hauses eures Gottes, das in Jerusalem ist. 18 Und was dich und deine Brüder gut dünkt, mit dem übrigen Silber und Gold zu tun, das möget ihr nach dem Willen eures Gottes tun. 19 Und die Geräte, die dir zum Dienste des Hauses deines Gottes gegeben worden sind, liefere ab vor dem Gott Jerusalems. 20 Und den übrigen Bedarf des Hauses deines Gottes, was dir auszugeben vorfallen wird, sollst du aus dem Schatzhause des Königs ausgeben. - 21 Und von mir, dem König Artasasta, wird an alle Schatzmeister jenseit des Stromes Befehl gegeben, daß alles, was Esra, der Priester, der Schriftgelehrte im Gesetz des Gottes des Himmels, von euch fordern wird, pünktlich getan werde, 22 bis zu hundert Talenten Silber und bis zu hundert Kor Weizen und bis zu hundert Bath Wein und bis zu hundert Bath Öl, und Salz ohne Maß. 23 Alles, was nach dem Befehl des Gottes des Himmels ist, soll für das Haus des Gottes des Himmels sorgfältig getan werden; denn warum sollte ein Zorn kommen über das Reich des Königs und seiner Söhne? 24 Und euch wird kundgetan, daß niemand ermächtigt ist, allen Priestern und Leviten, Sängern, Torhütern, Nethinim und Dienern dieses Hauses Gottes Steuer, Zoll und Weggeld aufzuerlegen. - 25 Du aber, Esra, bestelle nach der Weisheit deines Gottes, die bei dir ist, Richter und Rechtspfleger, welche alles Volk richten sollen, das jenseit des Stromes ist, alle, welche die Gesetze deines Gottes kennen; und dem, der sie nicht kennt, sollt ihr sie kundtun. 26 Und ein jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht tun wird, an dem soll mit Eifer Gericht geübt werden, sei es zum Tode, oder zur Verbannung, oder zur Buße an Gütern, oder zum Gefängnis. 27 Gepriesen sei Jehova, der Gott unserer Väter, der solches in das Herz des Königs gegeben hat, um das Haus Jehovas zu verherrlichen, das in Jerusalem ist, 28 und der mir Güte zugewandt hat vor dem König und seinen Räten und allen mächtigen Fürsten des Königs! Und ich erstarkte, weil die Hand Jehovas, meines Gottes, über mir war, und ich versammelte Häupter aus Israel, daß sie mit mir hinaufzögen. (Esra 7.6)