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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.

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2. Chronik - Kapitel 31

Abschaffung des Götzendienstes - Versorgung der Priester und Leviten

1 Und als sie dies alles vollendet hatten, zogen alle Israeliten, die sich daselbst befanden, hinaus zu den Städten Judas; und sie zerschlugen die Bildsäulen und hieben die Ascherim um, und rissen die Höhen und die Altäre nieder in ganz Juda und Benjamin und in Ephraim und Manasse, bis sie damit fertig waren. Und alle Kinder Israel kehrten in ihre Städte zurück, ein jeder zu seinem Besitztum. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Und Jehiskia bestellte die Abteilungen der Priester und der Leviten, nach ihren Abteilungen, einen jeden seinem Dienste gemäß, sowohl die Priester als auch die Leviten, zu Brandopfern und zu Friedensopfern, zum Dienen und zum Preisen und zum Loben in den Toren der Lager Jehovas. 3 Und er gab das Teil des Königs von seiner Habe zu den Brandopfern: zu den Morgen- und Abendbrandopfern, und zu den Brandopfern der Sabbathe und der Neumonde und der Feste, wie es im Gesetz Jehovas vorgeschrieben ist. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er befahl dem Volke, den Bewohnern von Jerusalem, das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz Jehovas festhalten möchten. 5 Und als das Wort kund wurde, brachten die Kinder Israel reichlich Erstlinge vom Getreide, Most und Öl und Honig und von allem Ertrage des Feldes; und den Zehnten von allem brachten sie in Menge. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, auch sie brachten den Zehnten vom Rind- und Kleinvieh, und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die Jehova, ihrem Gott, geheiligt waren, und sie legten Haufen bei Haufen. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschichten, und im siebten Monat waren sie damit fertig. 8 Und Jehiskia und die Obersten kamen und besichtigten die Haufen, und sie priesen Jehova und sein Volk Israel. 9 Und Jehiskia befragte die Priester und die Leviten wegen der Haufen. 10 Da sprach Asarja, der Hauptpriester, vom Hause Zadok, zu ihm und sagte: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus Jehovas zu bringen, haben wir gegessen und sind satt geworden und haben übriggelassen in Menge; denn Jehova hat sein Volk gesegnet; und das Übriggebliebene ist diese große Menge. 11 Und Jehiskia befahl, Vorratskammern im Hause Jehovas zu bereiten; und sie bereiteten sie; 12 und sie brachten das Hebopfer und den Zehnten und die geheiligten Dinge treulich hinein. Und Oberaufseher über dieselben war Konanja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter. 13 Und Jechiel und Asasja und Nachath und Asael und Jerimoth und Josabad und Eliel und Jismakja und Machath und Benaja waren Aufseher zur Hand Konanjas und Simeis, seines Bruders, durch Verordnung des Königs Jehiskia und Asarjas, des Fürsten des Hauses Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimnas, der Levit, der Torhüter gegen Osten, war über die freiwilligen Gaben Gottes, um das Hebopfer Jehovas und das Hochheilige herauszugeben. 15 Und unter seiner Hand waren Eden und Minjamin und Jeschua und Schemaja, Amarja und Schekanja in den Städten der Priester, mit Treue, um ihren Brüdern nach den Abteilungen zu geben, dem Größten wie dem Kleinsten; 16 außer denen von ihnen, welche als Männliche ins Geschlechtsverzeichnis eingetragen waren, von drei Jahren an und darüber, allen, die in das Haus Jehovas kamen, nach der täglichen Gebühr zu ihrem Dienst in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen; 17 sowohl den ins Geschlechtsverzeichnis eingetragenen Priestern, nach ihren Vaterhäusern, als auch den Leviten, von zwanzig Jahren an und darüber, in ihren Ämtern, nach ihren Abteilungen, 18 und den ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter allen ihren Kindlein, ihren Weibern und ihren Söhnen und ihren Töchtern, der ganzen Versammlung. Denn in ihrer Treue heiligten sie sich, um heilig zu sein. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, auf den Feldern des Bezirks ihrer Städte, waren in jeder einzelnen Stadt Männer angestellt, die mit Namen angegeben waren, um jedem Männlichen unter den Priestern und jedem ins Geschlechtsverzeichnis Eingetragenen unter den Leviten Teile zu geben. 20 Und desgleichen tat Jehiskia in ganz Juda. Und er tat, was gut und recht und wahr war vor Jehova, seinem Gott. 21 Und in allem Werke, das er anfing im Dienste des Hauses Gottes und in dem Gesetz und in dem Gebot, um seinen Gott zu suchen, handelte er mit ganzem Herzen, und es gelang ihm. (Psalm 1.3)