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4. Mose - Kapitel 4

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Ermittelt die Zahl der Kehatiten unter den Leviten nach ihren Sippen und Familien. 3 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. (4. Mose 8.24) 4 Sie sind für das Höchstheilige verantwortlich. 5 Wenn das Lager weiterzieht, sollen Aaron und seine Söhne hineingehen, den verhüllenden Vorhang abnehmen und über die Lade mit dem Bundesgesetz decken. 6 Dann sollen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber ausbreiten und oben darauf ein Tuch aus violettem Purpur. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 7 Auch über den Tisch, auf dem das geweihte Brot ausgelegt ist, sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten und darauf die Schüsseln und Schalen, die Opferschalen und die Kannen zum Trankopfer stellen. Auch das beständige Brot soll darauf liegen. 8 Darüber sollen sie ein Tuch aus Karmesin ausbreiten und dies mit einer Decke aus Tachasch-Leder bedecken. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 9 Dann sollen sie den Leuchter samt seinen Lichtschalen in ein Tuch aus violettem Purpur einhüllen, außerdem die Dochtscheren, Feuerbecken und Ölgefäße, die dazugehören. (2. Mose 25.31) 10 Dann müssen sie alles zusammen in eine Decke aus Tachasch-Leder wickeln und es auf die Trage legen. 11 Auch über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten, eine Decke aus Tachasch-Leder darüberlegen und seine Stangen anbringen. 12 Alle anderen Geräte, die man zum Dienst im Heiligtum braucht, sollen sie in ein Tuch aus violettem Purpur hüllen, dann in eine Decke aus Tachasch-Leder einwickeln und es auf die Trage legen. 13 Dann sollen sie den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch aus rotem Purpur darüber ausbreiten. 14 Auf dieses Tuch sollen sie alle Geräte legen, die zum Dienst am Altar gebraucht werden: die Feuerbecken, Fleischgabeln, Schaufeln und Sprengschalen. Schließlich müssen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber decken und seine Stangen anbringen. 15 Erst wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Heiligtum und alle seine Gegenstände vollständig bedeckt haben, sollen die Nachkommen Kehats kommen, um sie zu tragen. Sie dürfen das Heilige nicht berühren, sonst müssen sie sterben. Das alles haben die Kehatiten vom Zelt der Gottesbegegnung zu tragen. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Eleasar, der Sohn des Priesters Aaron, hat die Aufsicht über das Öl für das Licht, die Weihrauchmischung, das regelmäßige Speisopfer und das Salböl, die Verantwortung für die ganze Wohnung und alles, was darin ist, das Heiligtum und alle seine Gegenstände." 17 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 18 "Ihr müsst Sorge dafür tragen, dass der Stamm der Kehatitensippen unter den Leviten nicht ausgerottet wird. 19 Ihr müsst Folgendes für sie tun, damit sie am Leben bleiben und nicht sterben, wenn sie in die Nähe des Höchstheiligen kommen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jedem Einzelnen zuweisen, was er zu tun und zu tragen hat. 20 Sie dürfen nicht von sich aus hineingehen, damit sie nicht einen Augenblick lang das Heilige sehen. Sonst müssen sie sterben." (1. Samuel 6.19) 21 Jahwe sagte zu Mose: 22 "Ermittle auch die Zahl der Gerschoniten nach ihren Sippen und Familien. 23 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 24 Die Gerschoniten haben Folgendes zu tun und zu tragen: 25 Sie sollen die Zeltbahnen der Wohnung und das Zelt tragen, seine Decke und die Tachasch-Decke, die darüber liegt, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes, 26 dazu die Behänge des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar umgibt, den Vorhang vom Eingang, die Seile und alle Arbeitsgeräte. Sie sollen alles tun, was dabei anfällt. 27 Die Arbeit der Gerschoniten soll auf Anordnung Aarons und seiner Söhne hin geschehen. Sie sollen sie anweisen, was sie zu tragen und zu tun haben." 28 Das ist die Arbeit der Gerschoniten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 29 Auch die Merariten sollst du nach ihren Sippen und Familien mustern. 30 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 31 Bei ihrem Dienst am Zelt haben sie die Bretter der Wohnung zu tragen, ihre Riegel, Säulen und Bodenplatten, 32 die Säulen des Vorhofs ringsum, ihre Sockel, Pflöcke und Seile und alle Arbeitsgeräte dazu. Ihr sollt ihnen die Gegenstände, die sie zu tragen haben, mit Namen einzeln zuweisen." 33 Das ist die Arbeit der Merariten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 34 Mose, Aaron und die Oberhäupter der Gemeinschaft musterten nun die Kehatiten nach ihren Sippen und Familien 35 und zwar alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 36 Es waren 2750 Männer 37 von den Sippen der Kehatiten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 38 Von den Gerschoniten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 39 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 40 Es waren 2630 Männer 41 von den Sippen der Gerschoniten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes von Mose und Aaron gemustert wurden. 42 Von den Merariten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 43 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 44 Es waren 3200 Männer 45 von den Sippen der Merariten, die nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 46 Die Gesamtzahl der gemusterten Leviten 47 zwischen 30 und 50 Jahren, die zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet wurden, 48 war 8580. 49 Nach dem Befehl Jahwes betraute man jeden von ihnen unter Moses Leitung mit dem, was er zu tun und zu tragen hatte.

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.