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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)

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Nehemia - Kapitel 7

Bestellung der Torhüter - Verzeichnis der Rückkehrer

1 Und es geschah, als die Mauer gebaut war, da setzte ich die Türflügel ein; und die Torhüter und die Sänger und die Leviten wurden bestellt. 2 Und ich beorderte über Jerusalem meinen Bruder Hanani und Hananja, den Obersten der Burg; denn er war ein sehr treuer Mann und gottesfürchtig vor vielen. 3 Und ich sprach zu ihnen: Die Tore Jerusalems sollen nicht eher geöffnet werden, als bis die Sonne heiß scheint; und während sie noch dastehen, soll man die Türflügel zumachen, und verschließet sie. Und ihr sollt Wachen aus den Bewohnern Jerusalems aufstellen, den einen auf seine Wache und den anderen vor sein Haus. 4 Die Stadt aber war geräumig und groß, und das Volk darin spärlich, und keine Häuser waren gebaut. 5 Und mein Gott gab mir ins Herz, die Edlen und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach den Geschlechtern zu verzeichnen. Und ich fand das Geschlechtsverzeichnis derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, (Esra 2.1) 7 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nachamani, Mordokai, Bilschan, Mispereth, Bigwai, Nechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: 8 Die Söhne Parhosch', 2172; 9 die Söhne Schephatjas, 372; 10 die Söhne Arachs, 652; 11 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2818; 12 die Söhne Elams, 1254; 13 die Söhne Sattus, 845; 14 die Söhne Sakkais, 760; 15 die Söhne Binnuis, 648; 16 die Söhne Bebais, 628; 17 die Söhne Asgads, 2322; 18 die Söhne Adonikams, 667; 19 die Söhne Bigwais, 2067; 20 die Söhne Adins, 655; 21 die Söhne Aters, von Hiskia, 98; 22 die Söhne Haschums, 328; 23 die Söhne Bezais, 324; 24 die Söhne Hariphs, 112; 25 die Söhne Gibeons, 95; 26 die Männer von Bethlehem und Netopha, 188; 27 die Männer von Anathoth, 128; 28 die Männer von Beth-Asmaweth, 42; 29 die Männer von Kirjath-Jearim, Kephira und Beeroth, 743; 30 die Männer von Rama und Geba, 621; 31 die Männer von Mikmas, 122; 32 die Männer von Bethel und Ai, 123; 33 die Männer von dem anderen Nebo, 52; 34 die Söhne des anderen Elam, 1254; 35 die Söhne Harims, 320; 36 die Söhne Jerechos, 345; 37 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 721; 38 die Söhne Senaas, 3930. 39 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschuas, 973; 40 die Söhne Immers, 1052; 41 die Söhne Paschchurs, 1247; 42 die Söhne Harims, 1017. 43 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodwas, 74. - 44 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 148. - 45 Die Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, 138. 46 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, 47 die Söhne Keros', die Söhne Sias, die Söhne Padons, 48 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Salmais, 49 die Söhne Hanans, die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, 50 die Söhne Reajas, die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, 51 die Söhne Gassams, die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, 52 die Söhne Besais, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 53 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 54 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 55 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 56 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 57 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Peridas, 58 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 59 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amons. 60 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. 61 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addon und Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 62 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 642. 63 Und von den Priestern: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. 64 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 65 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. 66 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 67 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 69 der Kamele 435, der Esel 6720. 70 Und ein Teil der Häupter der Väter gab zum Werke. Der Tirsatha gab für den Schatz: an Gold 1000 Dariken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterleibröcke. (Nehemia 7.65) 71 Und einige von den Häuptern der Väter gaben für den Schatz des Werkes: an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2200 Minen. 72 Und was das übrige Volk gab, war an Gold 20000 Dariken, und an Silber 2000 Minen, und 67 Priesterleibröcke. 73 Und die Priester und die Leviten und die Torhüter und die Sänger und die aus dem Volke und die Nethinim und ganz Israel wohnten in ihren Städten.